Pressemitteilung Freiburg, 02.07.2026
Einbürgerung eines eritreischen Flüchtlings wegen ungeklärter Identität abgelehnt.
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat entschieden, dass es eritreischen Staatsangehörigen, die in Deutschland eingebürgert
werden wollen, grundsätzlich zumutbar ist, bei der Botschaft ihres Herkunftslandes vorzusprechen, um abzuklären, ob sie ohne
Unterzeichnung einer sogenannten Reueerklärung einen eritreischen Pass erhalten. Ohne einen entsprechenden Versuch kann die für
eine Einbürgerung erforderliche Identitätsklärung regelmäßig nicht angenommen werden. Dies gilt auch dann, wenn
der betroffene Einbürgerungsbewerber einen Flüchtlingsstatus hat.
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