Die Justiz in Baden-Württemberg bietet vielen Personen mit den unterschiedlichsten Schulbildungen interessante Ausbildungs- und Arbeitsstellen in den unterschiedlichsten Bereichen.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit bildet keine eigenen Nachwuchskräfte aus. Vielmehr obliegt die Ausbildung dem Justizministerium bzw. den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Nach Abschluss der Ausbildung ist jedoch auch die Anstellung bei den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit möglich.
Im Rahmen ihrer Ausbildung können Rechtsreferendare auch den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit zugewiesen werden.