Bei dem Verwaltungsgericht Freiburg arbeiten derzeit ca. 35 Richterinnen und Richter (in Voll- und Teilzeit) in 14 Kammern. Hinzu kommt eine Fachkammer für Personalvertretung und eine Fachkammer für Disziplinarsachen der Beamten des Bundes und des Landes Baden-Württemberg.
Bei ihrer Tätigkeit werden die Richterinnen und Richter von zahlreichen Mitarbeiterinnen in den Serviceeinheiten unterstützt, die speziell für den Justizdienst ausgebildet wurden. Weitere Fachkräfte arbeiten in der Bibliothek, im Verwaltungsbereich sowie im Hausdienst.
Der Gerichtsbezirk des Verwaltungsgerichts Freiburg erstreckt sich auf den Regierungsbezirk Freiburg. Dieser umfasst den Stadtkreis Freiburg sowie die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Konstanz, Lörrach, Ortenaukreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen und Waldshut.
Seine Arbeit hat das Verwaltungsgericht Freiburg am 22. April 1948 mit einem Verhandlungstag in der Aula des Freiburger Rathauses aufgenommen. Zum ersten hauptamtlichen Richter berufen wurde Walter Bargatzky, der zum engeren Kreis der Verschwörer des 20. Juli 1944 gehörte. Ihm folgte Walther Fürst, der ab 1976 Präsident des Bundesverwaltungsgerichts war.
Weiterführende Beiträge mit den Titeln "Das Freiburger Verwaltungsgericht auf dem Weg in das nächste Jahrtausend", "Die Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg nach dem 2.Weltkrieg" und "Die deutsche und die französische Verwaltungsgerichtsbarkeit im Spiegel der Beziehungen zwischen dem VG Freiburg und dem Tribunal Administratif de Strasbourg" finden sich im Heft 4/1998 der Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg (Seiten 121 ff.)