Terminankündigung
Am Donnerstag, den 12.02.2026, um 12:00 Uhr
im Verwaltungsgericht Freiburg, Habsburgerstraße 103, 79104 Freiburg,
Sitzungssaal VII, 5. OG, Raum Nr. 528,
wird die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg über eine Klage von Anwohnern verhandeln, die sich gegen den Umbau einer
Bushaltestelle in Freiburg-Günterstal wenden (Az. 4 K 718/25).
Hintergrund der Klage ist eine verkehrsrechtliche Anordnung der Stadt Freiburg. Diese ordnete im März 2023 den Umbau der streitigen
Bushaltestelle an, um diese barrierefrei zu gestalten. Der Umbau der Haltestelle erfolgte im Dezember 2023. Seither hält der Bus der
Linie 21 (Horben - Talstation - Günterstal) auf der Fahrbahn der Schauinslandstraße. Vor dem Umbau hielt er in einer
Wendeschleife (Haltestelle „Dorfstraße“) neben der Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 2.
Im Vorfeld des Umbaus sprach sich bei einer Bürgerversammlung im Juni 2023 der Ortsverein Günterstal gegen die Verlegung der
Bushaltestelle in die Schauinslandstraße aus und forderte eine barrierefreie Lösung innerhalb der Wendeschleife. Dieser Forderung
trat die Stadtverwaltung mit dem Argument entgegen, dass in der vorhandenen Wendeschleife aus baulichen Gründen keine Barrierefreiheit
hergestellt werden könne, weil hohe Bushaltestellensteine verwendet werden müssten, die eine lange gerade Anfahrstrecke
benötigten. Ein grundsätzlich denkbarer Umbau der gesamten Wendeschleife zur Herstellung von Barrierefreiheit wäre sehr
aufwändig, teuer und mit langen Bauzeiten verbunden und stünde daher in keinem angemessenen Verhältnis. Im Februar 2024
legten Anwohner, darunter die Kläger, Widerspruch gegen die neu aufgestellten Bushaltestellenschilder ein, den das
Regierungspräsidium Freiburg im Januar 2025 zurückwies. Im Februar 2025 ging beim Verwaltungsgericht die vorliegende Klage ein.
Die Kläger rügen, dass die neue Bushaltestelle die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtige, weil sie zu
Rückstaus und gefährlichen Situationen führe. Insbesondere müssten Busfahrgäste für einen Umstieg auf
die Straßenbahn nun die Straße überqueren, was gerade für mobilitätseingeschränkte Personen gefährlich
sei. Zudem rügen die Kläger Lärmbelästigungen durch Wartende.