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Streit um barrierefreie Bushaltestelle in Freiburg-Günterstal

Datum: 04.02.2026

Kurzbeschreibung: PM 04.02.2026

Streit um barrierefreie Bushaltestelle in Freiburg-Günterstal

Terminankündigung


Am Donnerstag, den 12.02.2026, um 12:00 Uhr
im Verwaltungsgericht Freiburg, Habsburgerstraße 103, 79104 Freiburg,
Sitzungssaal VII, 5. OG, Raum Nr. 528,


wird die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg über eine Klage von Anwohnern verhandeln, die sich gegen den Umbau einer Bushaltestelle in Freiburg-Günterstal wenden (Az. 4 K 718/25).


Hintergrund der Klage ist eine verkehrsrechtliche Anordnung der Stadt Freiburg. Diese ordnete im März 2023 den Umbau der streitigen Bushaltestelle an, um diese barrierefrei zu gestalten. Der Umbau der Haltestelle erfolgte im Dezember 2023. Seither hält der Bus der Linie 21 (Horben - Talstation - Günterstal) auf der Fahrbahn der Schauinslandstraße. Vor dem Umbau hielt er in einer Wendeschleife (Haltestelle „Dorfstraße“) neben der Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 2.


Im Vorfeld des Umbaus sprach sich bei einer Bürgerversammlung im Juni 2023 der Ortsverein Günterstal gegen die Verlegung der Bushaltestelle in die Schauinslandstraße aus und forderte eine barrierefreie Lösung innerhalb der Wendeschleife. Dieser Forderung trat die Stadtverwaltung mit dem Argument entgegen, dass in der vorhandenen Wendeschleife aus baulichen Gründen keine Barrierefreiheit hergestellt werden könne, weil hohe Bushaltestellensteine verwendet werden müssten, die eine lange gerade Anfahrstrecke benötigten. Ein grundsätzlich denkbarer Umbau der gesamten Wendeschleife zur Herstellung von Barrierefreiheit wäre sehr aufwändig, teuer und mit langen Bauzeiten verbunden und stünde daher in keinem angemessenen Verhältnis. Im Februar 2024 legten Anwohner, darunter die Kläger, Widerspruch gegen die neu aufgestellten Bushaltestellenschilder ein, den das Regierungspräsidium Freiburg im Januar 2025 zurückwies. Im Februar 2025 ging beim Verwaltungsgericht die vorliegende Klage ein. Die Kläger rügen, dass die neue Bushaltestelle die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtige, weil sie zu Rückstaus und gefährlichen Situationen führe. Insbesondere müssten Busfahrgäste für einen Umstieg auf die Straßenbahn nun die Straße überqueren, was gerade für mobilitätseingeschränkte Personen gefährlich sei. Zudem rügen die Kläger Lärmbelästigungen durch Wartende.