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Mediation

Das Verwaltungsgericht Freiburg bietet gemäß den §§ 173 Satz 1 VwGO, 278 Abs.5 ZPO neben dem herkömmlichen Gerichtsverfahren, das typischerweise auf eine richterliche Streitentscheidung oder einen Gerichtsvergleich zielt, auch Güteverhandlungen in der Form der Mediation durch einen zum Mediator ausgebildeten Verwaltungsrichter an.

Eine solche Mediation ist unabhängig von ihrem rechtlichen Charakter als Güteverhandlung ein von dem anhängigen Rechtsstreit losgelöstes Verfahren, in dem die Beteiligten unter Leitung eines Mediators eine an ihren individuellen Bedürfnissen orientierte, einvernehmliche Lösung anstreben. Der Mediator selbst hat keine Befugnis, den Streit zu entscheiden; er hilft vielmehr bei der Suche nach einer gemeinsamen Lösung des Konflikts. Gelingt die Mediation - wie erfahrungsgemäß in den meisten Fällen - und wird eine Lösung gefunden, wird auch das gerichtliche Verfahren einvernehmlich beendet. Wird in der Mediation keine Einigung erzielt, können die Beteiligten das streitige Gerichtsverfahren in dem Stadium fortsetzen, in dem es sich vor der Mediation befand.

Je früher Sie sich - nach Eingang der Klage - zusammen mit Ihrem Konfliktpartner für eine Mediation entscheiden, desto größer ist die Möglichkeit, zu einem sehr schnellen Ergebnis zu gelangen und so gegenüber dem streitigen Gerichtsverfahren erheblich Zeit zu gewinnen. 

 

Ausführlichere Informationen zur Mediation erhalten Sie im Merkblatt Mediation (PDF 38 KB)

 Wenn Sie sich für einen praktischen Beispielsfall einer am Verwaltungsgericht Freiburg durchgeführten Mediation interessieren, klicken Sie bitte auf

 Dokumentation einer Mediation (PDF 1322 KB)

 

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