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Aufgaben und Verfahren der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Auf den nachfolgenden Seiten haben wir einige Informationen über das verwaltungsgerichtliche Verfahren für Sie zusammengestellt. Diese Informationen sind bewusst einfach und pauschal gehalten; sie können einen professionellen Rechtsrat nicht ersetzen. Sollten Sie beabsichtigen, ein verwaltungsgerichtliches Verfahren einzuleiten, ist es daher unbedingt notwendig, sich zuvor über die für Ihr Verfahren zu beachtenden Umstände sorgfältig zu informieren.
Wir - die Gerichte - können und dürfen Sie nicht
konkret zu einem Rechtsproblem beraten, das Sie beschäftigt,
und Ihnen auch keine Empfehlung für bereits laufende
Gerichtsverfahren geben. Die Rechtsberatung ist vor allem den
Rechtsanwälten vorbehalten, die Sie auch in einem
Gerichtsverfahren unterstützen und vertreten können.
Sollten Sie Schwierigkeiten haben, eine solche Beratung oder
Vertretung zu bezahlen, so kann geprüft werden, ob die
Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungs- oder
Prozesskostenhilfe vorliegen. Informationen dazu halten wir unter
dem Stichwort "Prozesskosten- und
Beratungshilfe" für Sie bereit.
Wir hoffen, dass Ihnen die nachfolgenden Informationen gleichwohl
einen kleinen Einblick in das verwaltungsgerichtliche Verfahren
ermöglichen.
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