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Anfechtung der Bürgermeisterwahl in Staufen

Datum: 23.02.2026

Kurzbeschreibung: PM 23.02.2026

Anfechtung der Bürgermeisterwahl in Staufen

Terminankündigung


Am Freitag, den 24.04.2026, um 10:00 Uhr
im Verwaltungsgericht Freiburg, Habsburgerstraße 103, 79104 Freiburg,
Sitzungssaal VII, 5. OG, Raum Nr. 528,


wird die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg über zwei Klagen gegen die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Staufen im Breisgau verhandeln. Die Verhandlung ist öffentlich.


Der Kläger hat seinen Wohnsitz in der Stadt Staufen und war daher bei der Bürgermeisterwahl am 19.10.2025 sowie bei der Stichwahl am 02.11.2025 wahlberechtigt. Nach der jeweiligen Bekanntmachung des Ergebnisses der beiden Wahlgänge erhob er beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Einspruch gegen die Wahlen. Nachdem das Landratsamt die Einsprüche mit Entscheidungen vom 03.11.2025 und 25.11.2025 zurückgewiesen hatte, erhob er am 17.11.2025 Klage hinsichtlich des ersten Wahlgangs (5 K 7798/25) und am 17.12.2025 Klage hinsichtlich der Stichwahl (5 K 8646/25) mit dem Ziel, beide Wahlen für ungültig zu erklären.


Der Kläger hat keine Unterschriften von Unterstützern im Sinne von § 31 Abs. 1 Satz 4 des Kommunalwahlgesetzes vorgelegt, sondern er macht aus verschiedenen Gründen die Verletzung eigener Rechte geltend. Welche Gründe dies im Einzelnen sind, wird Gegenstand der Erörterung in der mündlichen Verhandlung sein.