Terminankündigung
Am Freitag, den 24.04.2026, um 10:00 Uhr
im Verwaltungsgericht Freiburg, Habsburgerstraße 103, 79104 Freiburg,
Sitzungssaal VII, 5. OG, Raum Nr. 528,
wird die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg über zwei Klagen gegen die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Staufen im
Breisgau verhandeln. Die Verhandlung ist öffentlich.
Der Kläger hat seinen Wohnsitz in der Stadt Staufen und war daher bei der Bürgermeisterwahl am 19.10.2025 sowie bei der Stichwahl
am 02.11.2025 wahlberechtigt. Nach der jeweiligen Bekanntmachung des Ergebnisses der beiden Wahlgänge erhob er beim Landratsamt
Breisgau-Hochschwarzwald Einspruch gegen die Wahlen. Nachdem das Landratsamt die Einsprüche mit Entscheidungen vom 03.11.2025 und
25.11.2025 zurückgewiesen hatte, erhob er am 17.11.2025 Klage hinsichtlich des ersten Wahlgangs (5 K 7798/25) und am 17.12.2025 Klage
hinsichtlich der Stichwahl (5 K 8646/25) mit dem Ziel, beide Wahlen für ungültig zu erklären.
Der Kläger hat keine Unterschriften von Unterstützern im Sinne von § 31 Abs. 1 Satz 4 des Kommunalwahlgesetzes vorgelegt,
sondern er macht aus verschiedenen Gründen die Verletzung eigener Rechte geltend. Welche Gründe dies im Einzelnen sind, wird
Gegenstand der Erörterung in der mündlichen Verhandlung sein.