Der Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Freiburg Wolfgang Albers ist nach Vollendung des 68. Lebensjahres in den Ruhestand verabschiedet worden.
Wolfgang Albers wurde 1955 in Achern geboren. Die Mutter ist Badnerin, der Vater stammte aus Sachsen-Anhalt. Nach dem Grundwehrdienst studierte er in Freiburg und Lausanne Rechtswissenschaften. 1984 wurde er in Freiburg Richter, zunächst beim Amtsgericht, dann beim Verwaltungsgericht. 1987 wurde er an das Bundesministerium der Justiz, damals noch in Bonn, abgeordnet. 1990 kehrte er an das Verwaltungsgericht Freiburg zurück. Ab 1998 gehörte er dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim an. Dort bearbeitete er zuletzt Verfahren aus dem Bau-, Eisenbahnplanungs- und Naturschutzrecht. Im Jahr 2008 ging er als Vorsitzender Richter an das Verwaltungsgericht Karlsruhe. Dort leitete er die für Sachen der Stadt Heidelberg zuständige Kammer und war Pressesprecher des Gerichts. Im Jahr 2010 kehrte er an sein „Heimatverwaltungsgericht“ zurück. Dort leitete er zunächst die für Sachen aus dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald zuständige 5. Kammer. Im Jahr 2016 wurde er zum Vizepräsidenten des Gerichts ernannt und erhielt vom Präsidium des Gerichts die Leitung der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg zugewiesen, die u. a. für Sachen der Stadt Freiburg zuständig ist. Von besonderem Medieninteresse waren in dieser Zeit ein Klageverfahren wegen Verpflichtung der Stadt Freiburg zum Einschreiten gegen nächtlichen Lärm auf dem Augustinerplatz, immer wieder Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wegen versammlungsrechtlicher Auflagen und sogenannte Kommunalverfassungsklagen von Mitgliedern oder Fraktionen des Gemeinderats gegen den Oberbürgermeister. Mehr als 30 Jahre lang unterrichtete Wolfgang Albers Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare und war als Prüfer im ersten und zweiten Staatsexamen für das Justizministerium tätig.
Präsident des Verwaltungsgerichts Sennekamp würdigte vor den Angehörigen des Gerichts die beruflichen Verdienste von Wolfgang Albers und dankte ihm für die vertrauensvolle und kollegiale Zusammenarbeit bei der Leitung des Verwaltungsgerichts.