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Vizepräsident Sennekamp verlässt das Verwaltungsgericht Freiburg

Datum: 03.05.2016

Kurzbeschreibung: PM  03.05.2016



Am 2. Mai 2016 ist der langjährige Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Freiburg, Christoph Sennekamp, vom Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim ernannt worden.

Der verheirate, 46-jährige Sennekamp wurde in Bonn geboren und verbrachte seine Kindheit und Jugend in Stegen bei Freiburg. Seine richterliche Laufbahn begann er im Januar 1998 am Verwaltungsgericht in Sigmaringen. Von Dezember 2002 bis März 2006 war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet und für den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Dres. h.c. Papier, tätig. Daran schloss sich eine Abordnung an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg an. Im November 2007 wurde er zum Richter am Verwaltungsgerichtshof ernannt. Er war dort Mitglied des u. a. für Baurecht zuständigen 3. Senats und unterstützte daneben als Präsidialrichter den Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs bei der Erfüllung der Aufgaben der Justizverwaltung.

Am 1.10.2009 wurde er zum Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts Freiburg ernannt, wo er den Vorsitz der 4. Kammer übernahm, die unter anderem für die Stadt Freiburg sowie den Landkreis Lörrach zuständig ist.

Unter seiner Leitung wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Verfahren verhandelt und entschieden, die auf ein besonderes Interesse der Öffentlichkeit stießen, wie z.B. zum Straßenverkehrsrecht (nächtliche Tempo-30-Regelung auf der B 31 in Freiburg) oder zum Baurecht (Bordellkonzept der Stadt Freiburg, Bebauung des Colombi-Eck, Nachbarklagen gegen das „Waldhaus“ und gegen die Bebauung der „Pferdewiese“ in Herdern). Immer wieder waren auch Verfahren auf dem Gebiet des Polizeirechts zu entscheiden (etwa zum 1.Mai-Fest im Sedanviertel, zur Beschlagnahme der Sambasta-Trommeln beim deutsch-französischen Gipfel und zur Beschlagnahme von Wagen der Wagenburg sowie zu Aufenthaltsverboten für Ultras). Daneben befasste sich die 4. Kammer unter seinem Vorsitz mit dem Verbot der sogenannten Gehsteigberatung durch Lebensschützer vor dem Pro-Familia-Büro in Freiburg, mit der Rund-um-die-Uhr-Bewachung von mehreren aus der JVA entlassenen Sicherungsverwahrten, mit der Zulassung einer Palästina-Ausstellung in städtischen Räumen sowie mit gaststättenrechtlichen Verfahren (Kiez, Le Cathedral, Art-Cafe).

Sennekamp ist als Prüfer im Ersten und Zweiten Juristischen Staatsexamen und als Mitautor verschiedener juristischer Kommentare tätig. Er hat einen Lehrauftrag an der Universität Freiburg und ist dort auch Mitorganisator der (nach amerikanischem Vorbild) so genannten „Moot-Courts“, bei denen fortgeschrittene Jurastudenten das Auftreten, Verhandeln und Entscheiden in verwaltungsgerichtlichen Verfahren üben.

Künftig wird Sennekamp in Mannheim als Vorsitzender den 12. Senat des Verwaltungsgerichtshofs leiten, der unter anderem für Ausbildungsförderung, Jugendhilfe, Elterngeld, Wohngeld und noch zahlreiche andere öffentliche Sozialleistungen zuständig ist. Ein Nachfolger Sennekamps für die Stelle des Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts ist noch nicht ernannt.

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