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Transportbetonwerk in Freiburg-Haid: Klagen zweier Angrenzer erfolglos

Datum: 28.01.2020

Kurzbeschreibung: PM 28.01.2020

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Klagen zweier Angrenzer gegen die Baugenehmigung für das neue Transportbetonwerk in Freiburg-Haid abgewiesen (Urteil vom 11. Dezember 2019, Az. 4 K 1618/19).

Im Jahr 2016 genehmigte die Stadt Freiburg die Errichtung eines neuen Transportbetonwerks auf einem Areal in Freiburg-Haid, auf dem seit den 1970er Jahren bereits ein solches Werk betrieben worden war. Zwei Eigentümer eines angrenzenden Grundstücks klagten hiergegen. Sie brachten unter anderem vor, das neue Transportbetonwerk passe nicht in das Baugebiet. Insbesondere der vom Werk und seinem Lieferverkehr ausgehende Lärm und Staub seien unzumutbar.

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Klagen abgewiesen. Zur Begründung führt es im Wesentlichen aus, das Transportbetonwerk sei im Gewerbegebiet zulässig. Transportbetonwerke seien typischerweise nicht so belästigend, dass sie nur in Industriegebieten gebaut und betrieben werden dürften. Dies folge unter anderem daraus, dass heutzutage üblich sei, besonders immissionsträchtige Anlagenteile einzuhausen, also zu umhüllen oder zu überbauen – wie dies auch bei dem genehmigten Werk geschehen sei. Nach den vorgelegten Gutachten würden bei diesem außerdem sowohl die Lärmrichtwerte als auch die Immissionswerte für Feinstaub und Staubniederschlag eingehalten. Dies gelte auch dann noch, wenn es durch Bedienungsfehler – wie bisher – gelegentlich zu größeren Staubaustritten komme. Nach den Angaben des Werksbetreibers sei es seit Juni 2017 zu sechs Störfällen gekommen. Wenn sich der Betreiber an die auferlegten Verhaltenspflichten halte und die LKW-Fahrer weiterhin entsprechend schule, sei nicht zu erwarten, dass solche Störfälle in Zukunft häufiger vorkämen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Kläger können innerhalb eines Monats einen Antrag auf Zulassung der Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg stellen.

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