Die Bemühungen der 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg, gemeinsam mit den Verfahrensbeteiligten die von ihnen erst kurz vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung wieder aufgenommenen Vergleichsgespräche zu einem Abschluss zu bringen, waren erfolgreich. Der morgige Verhandlungstermin wird daher aufgehoben.
Die sechs klagenden Anwohner, das beklagte Land Baden-Württemberg, die Stadt Freiburg und die Stadiongesellschaft haben heute einen vom Gericht unterbreiteten Vergleichsvorschlag zur gütlichen Beilegung des Rechtsstreits um die Rechtmäßigkeit der für das neue Fußballstadion in Freiburg erteilten Baugenehmigung angenommen. Der Vergleich geht auf frühere gerichtlich moderierte Einigungsbemühungen zurück und entwickelt diese fort. Er beinhaltet unter anderem einen umfassenden Verzicht der klagenden Anwohner auf ein weiteres Vorgehen gegen das Stadion und den dortigen Spielbetrieb. Damit kann das neue Stadion für den gesamten Spielbetrieb eines Bundesligavereins genutzt werden, insbesondere auch für Abend- und Sonntagsspiele. Im Gegenzug sieht der Vergleich verschiedene Maßnahmen für den Stadtteil Mooswald vor, um den von den klagenden Anwohnern befürchteten Auswirkungen des Stadionbetriebs auf ihr Wohnumfeld vorzubeugen und – soweit sie nicht vermieden werden können – diese auszugleichen. Einzelne Verpflichtungen der Stadt Freiburg bedürfen noch der Zustimmung des Gemeinderats, der hierüber voraussichtlich Ende Februar beraten und entscheiden wird. Der Vergleich ist daher in Teilen widerruflich geschlossen. Über weitere Einzelheiten des Vergleichs werden die Beteiligten die Öffentlichkeit mit einer eigenen Pressemitteilung unterrichten.
In dem Beschluss, mit dem das Verwaltungsgericht den Verfahrensbeteiligten den nun angenommenen Vergleich unterbreitet hat, weist es darauf hin, dass dem Streit um das neue Stadion ein komplexer innerstädtischer und kommunalpolitischer Konflikt zugrunde liege, der durch eine gerichtliche Entscheidung nicht hätte gelöst werden können. Der Vergleich diene daher dem Rechtsfrieden. Er greife die Befürchtungen der klagenden Anwohner vor einer übermäßigen Belastung ihres Wohnumfeldes auf und stelle zugleich sicher, dass das neue Stadion seiner Bestimmung als Heimstätte eines Bundesligavereins gerecht werden könne.