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Rücknahme der Klage gegen Anordnung einer Wiederholungswahl in Denkingen

Datum: 11.11.2015

Kurzbeschreibung: PM v. 11.11.2015

Am heutigen Tage wurde die Klage gegen die Entscheidung des Landratsamts Tuttlingen zurückgenommen, mit der die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Denkingen am 28. Juni 2015 für ungültig erklärt und der Gemeinderat der Gemeinde Denkingen aufgefordert worden war, eine Wiederholungswahl anzuordnen.

Nachdem der Kläger als Wahlberechtigter Einspruch gegen die Bürgermeisterwahl erhoben hatte und diesem Einspruch 31 Personen beigetreten waren, hatte das Landratsamt Tuttlingen (Kommunalamt) dem Einspruch mit „Einspruchs- und Wahlprüfungsbescheid“ vom 24. September 2015 stattgegeben. Es hatte die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Denkingen am 28. Juni 2015 für ungültig erklärt und den Gemeinderat der Gemeinde Denkingen aufgefordert, nach Bestandskraft der Entscheidung unverzüglich eine Wiederholungswahl anzuordnen.

Die gegen diese Entscheidung am 28. Oktober 2015 erhobene Klage nahm der Kläger nun zurück. Das Verwaltungsgericht stellte deshalb das Klageverfahren (3 K 2509/15) mit Beschluss vom heutigen Tage ein. Weitere Klagen gegen den „Einspruchs- und Wahlprüfungsbescheid“ wurden nicht erhoben.

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