In der heutigen mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Freiburg hat der Freiburger Stadtrat seine Klage zurückgenommen, mit der er sich gegen die von dem Freiburger Gemeinderat beschlossene Rückgabe der im Besitz der Stadt befindlichen Benin-Bronzen richtete (Az. 4 K 2306/23).
Nach einer deutsch-nigerianischen Erklärung über die bedingungslose Rückgabe der in deutschen Museen aufbewahrten
Benin-Bronzen an Nigeria beschloss der Gemeinderat der Stadt Freiburg am 07.03.2023, der Bundesrepublik Nigeria das Eigentum an den zehn
Benin-Bronzen aus der Ethnologischen Sammlung des städtischen Museums „Natur und Mensch“ zu übertragen, und
beauftragte die Verwaltung mit der Rückgabe.
Nachdem der ehemalige nigerianische Präsident angeordnet hatte, dass die Königsfamilie des ehemaligen Königreichs Benin in
Nigeria die Benin-Bronzen erhalten solle, forderte der klagende Freiburger Stadtrat den Oberbürgermeister auf, die Rückgabe zu
stoppen. Der Oberbürgermeister lehnte dies unter Hinweis auf die Verbindlichkeit des Gemeinderatsbeschlusses ab. Im Klageweg begehrte
der Stadtrat sodann die Feststellung der Verpflichtung des Oberbürgermeisters, jedenfalls einen neuen Gemeinderatsbeschluss zum Thema
herbeizuführen.
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat bei der Erörterung der Sach- und Rechtslage in der mündlichen Verhandlung dargelegt, es halte
die Klage nach der Vorberatung des Falls für unzulässig, sodass eine weitergehende Prüfung nicht erfolgen könne. Ein
einzelner Stadtrat könne die Rechtmäßigkeit eines Gemeinderatsbeschlusses sowie dessen ordnungsgemäße Umsetzung
nicht gerichtlich überprüfen lassen. Ihm allein stehe nach der Baden-Württembergischen Gemeindeordnung auch kein Anspruch
zu, ein Thema auf die Tagesordnung des Gemeinderats setzen zu lassen.