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Rückgabe der Benin-Bronzen: Freiburger Stadtrat nimmt Klage zurück

Datum: 25.01.2024

Kurzbeschreibung: PM 25.01.2024

Rückgabe der Benin-Bronzen: Freiburger Stadtrat nimmt Klage zurück

In der heutigen mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Freiburg hat der Freiburger Stadtrat seine Klage zurückgenommen, mit der er sich gegen die von dem Freiburger Gemeinderat beschlossene Rückgabe der im Besitz der Stadt befindlichen Benin-Bronzen richtete (Az. 4 K 2306/23).


Nach einer deutsch-nigerianischen Erklärung über die bedingungslose Rückgabe der in deutschen Museen aufbewahrten Benin-Bronzen an Nigeria beschloss der Gemeinderat der Stadt Freiburg am 07.03.2023, der Bundesrepublik Nigeria das Eigentum an den zehn Benin-Bronzen aus der Ethnologischen Sammlung des städtischen Museums „Natur und Mensch“ zu übertragen, und beauftragte die Verwaltung mit der Rückgabe.


Nachdem der ehemalige nigerianische Präsident angeordnet hatte, dass die Königsfamilie des ehemaligen Königreichs Benin in Nigeria die Benin-Bronzen erhalten solle, forderte der klagende Freiburger Stadtrat den Oberbürgermeister auf, die Rückgabe zu stoppen. Der Oberbürgermeister lehnte dies unter Hinweis auf die Verbindlichkeit des Gemeinderatsbeschlusses ab. Im Klageweg begehrte der Stadtrat sodann die Feststellung der Verpflichtung des Oberbürgermeisters, jedenfalls einen neuen Gemeinderatsbeschluss zum Thema herbeizuführen.


Das Verwaltungsgericht Freiburg hat bei der Erörterung der Sach- und Rechtslage in der mündlichen Verhandlung dargelegt, es halte die Klage nach der Vorberatung des Falls für unzulässig, sodass eine weitergehende Prüfung nicht erfolgen könne. Ein einzelner Stadtrat könne die Rechtmäßigkeit eines Gemeinderatsbeschlusses sowie dessen ordnungsgemäße Umsetzung nicht gerichtlich überprüfen lassen. Ihm allein stehe nach der Baden-Württembergischen Gemeindeordnung auch kein Anspruch zu, ein Thema auf die Tagesordnung des Gemeinderats setzen zu lassen.

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