139 ehrenamtliche Richter hat der Wahlausschuss für die ehrenamtlichen Verwaltungsrichter beim Verwaltungsgericht Freiburg in seiner Sitzung vom 24. Juni 2020 für die nächste fünfjährige Amtsperiode vom 7. September 2020 bis zum 6. September 2025 gewählt.
Die Zahl der am Verwaltungsgericht Freiburg eingesetzten ehrenamtlichen Richter hat sich damit im Vergleich zur vorangegangenen Amtsperiode fast verdoppelt. Dies geht mit dem Wachstum des Gerichts einher, das den erheblich gestiegenen Verfahrenszahlen seit dem Jahr 2016 insbesondere im Bereich des Asylrechts Rechnung trägt. Nachdem das Verwaltungsgericht Freiburg bei der letzten Wahl der ehrenamtlichen Richter im Juli 2015 sieben Kammern mit knapp 30 Berufsrichtern zählte, sind an ihm mittlerweile 60 Berufsrichter in 13 Kammern tätig.
Die nun gewählten ehrenamtlichen Richter kommen aus dem Stadtkreis Freiburg und den im Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsgerichts Freiburg gelegenen neun Landkreisen (Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Konstanz, Lörrach, Ortenau, Rottweil, Schwarzwald-Baar, Tuttlingen und Waldshut). 59 Frauen stellen einen Anteil von 42 Prozent. Die Laienrichter sind zwischen 25 und 73 Jahre alt. Von Landwirtschaft und Dachdeckerhandwerk über Pflege und Lehrerberuf bis hin zu Floristik und Journalismus sind zahlreiche Berufsfelder vertreten.
Mit ihrem zusätzlichen Wissen fördern die ehrenamtlichen Richter die Rechtsfindung und bilden in der Rechtsprechung außerdem ein demokratisches Element. Laienrichter sind seit dem Mittelalter insbesondere in Strafprozessen an der Rechtsprechung beteiligt gewesen. Auch an den Verwaltungsgerichten sind sie seit jeher eingesetzt. Das Amt erfordert keine besonderen Kenntnisse. Die ehrenamtlichen Richter müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und sollten das 25. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz innerhalb des Verwaltungsgerichtsbezirks haben.
Am Verwaltungsgericht sind sie üblicherweise mit Klagen von Bürgern gegen öffentlich-rechtliche Körperschaften oder Anstalten (Bund, Land, Gemeinde, Universität, Rundfunkanstalt u. a.) befasst, häufig aus dem Baurecht, Beamtenrecht, Polizeirecht, Schulrecht oder Ausländer- und Asylrecht. Die ehrenamtlichen Richter wirken bei Kammerentscheidungen in der mündlichen Verhandlung und bei der Urteilsfindung mit. Die Kammern entscheiden in einer Besetzung von drei Berufsrichtern und zwei Laienrichtern. Dabei hat die Stimme eines jeden Richters das gleiche Gewicht.