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Klage hinsichtlich der Oberbürgermeisterwahl in Freiburg
Datum: 09.11.2018
Kurzbeschreibung: PM 09.11.2018
Hinweis auf Gerichtstermin:
Am
Dienstag, den 13. November 2018, um 10:30 Uhr
im Verwaltungsgericht Freiburg,
Habsburgerstraße 103, 79104 Freiburg
Sitzungssaal VII, 5. OG, Raum Nr. 528,
wird die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg über zwei Klagen einer nicht zur Oberbürgermeisterwahl in Freiburg zugelassenen Bewerberin verhandeln.
Mit ihren im Juni 2018 beim Verwaltungsgericht eingereichten Klagen will die Klägerin erreichen, dass die am 22.04.2018 (1. Wahlgang) und am 06.05.2018 (2. Wahlgang bzw. Neuwahl) durchgeführte Wahl zum Oberbürgermeister/zur Oberbürgermeisterin der Stadt Freiburg von der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Regierungspräsidium Freiburg, für ungültig erklärt wird. Im zweiten Wahlgang war Martin Horn, der vom Verwaltungsgericht zum Rechtsstreit beigeladen wurde, zum Oberbürgermeister der Stadt Freiburg gewählt worden. Die Klägerin beanstandet, ihre Nichtzulassung zur Wahl mit dem Argument, sie habe nicht die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften vorgelegt, sei rechtswidrig gewesen.