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Klage der AfD-Grupppierung-Terminsankündigung

Datum: 18.03.2025

Kurzbeschreibung: PM 17.03.2025

Am Donnerstag, den 20.03.2025, um 10:00 Uhr


im Verwaltungsgericht Freiburg, Habsburgerstraße 103, 79104 Freiburg,


Sitzungssaal VII, 5. OG, Raum Nr. 528,


wird die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg über eine Klage der AfD-Gruppierung im Gemeinderat der Stadt Freiburg verhandeln.


Die AfD-Gruppierung begehrt die gerichtliche Feststellung, dass die Ablehnung der Veröffentlichung eines Beitrags der Gruppierung im Amtsblatt der Stadt Freiburg rechtswidrig gewesen ist. Der Beitrag der AfD-Gruppierung wurde von der Redaktion des Amtsblatts mit der Begründung zurückgewiesen, dem eingereichten Beitrag zum Thema Migrationspolitik fehle es an einem hinreichenden kommunalpolitischen Bezug; er sei vielmehr (unzulässigerweise) allgemeinpolitischer Natur. Zudem beinhalte der Beitrag im Sinne des Redaktionsstatuts unzulässige Parteiwerbung. Zum rechtlichen Hintergrund: § 20 Abs. 3 der Gemeindeordnung in Verbindung mit dem (vom Gemeinderat beschlossenen) Redaktionsstatut des Freiburger Amtsblatts räumt auch Gruppierungen unter bestimmten (insbesondere im Redaktionsstatut geregelten) Voraussetzungen das Recht ein, eigene Beiträge im Amtsblatt zu veröffentlichen.