Beim Verwaltungsgericht Freiburg sind im Jahr 2023 erstmals seit einigen Jahren wieder mehr Verfahren eingegangen als im Vorjahr. Die Zahl der neu eingegangenen Verfahren beträgt 4.297 und ist damit um 20,1 % gegenüber dem Vorjahr (3.562) angestiegen. Es gingen sowohl bei den allgemeinen Verwaltungsrechtssachen (2023: 1.815; 2022: 1.535) als auch bei den Asylverfahren (2023: 2.482; 2022: 2.027) deutlich mehr Verfahren ein. Insbesondere schlägt sich damit der beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu verzeichnende deutliche Anstieg von Asylanträgen beim Verwaltungsgericht Freiburg nieder.
Trotz dieses Anstiegs bei den Neueingängen hat der Bestand an anhängigen Verfahren nur geringfügig zugenommen. Der Verfahrensbestand belief sich Ende 2023 auf 3.149 (2022: 3.029). Dies gelang, obwohl der Personalbestand weiter reduziert wurde. Am Gericht waren am 31. Dezember 2023 noch 37 Richterinnen und Richter tätig (im Jahresdurchschnitt: 33,83 Vollzeitstellen; Vorjahr: 38,95 Vollzeitstellen).
Insgesamt wurden beim Verwaltungsgericht Freiburg 4.177 Verfahren erledigt (2.508 Asylverfahren und 1.669 allgemeine Verwaltungsrechtssachen). Der Rückgang der Erledigungszahlen im Verhältnis zum Vorjahr (4.451) ist zweifellos auf die Verringerung des Personalbestands zurückzuführen.
Die durchschnittliche Dauer der Klageverfahren in Asylsachen konnte im Jahr 2023 nochmals erheblich auf 12,1 Monate verringert werden (Vorjahr: 21,6 Monate). Über die in Asylverfahren gestellten Eilanträge wurde im Durchschnitt innerhalb von nur 1,4 Monaten entschieden.
Die Zahlen im Einzelnen ergeben sich aus den anliegenden Tabellen.
Hauptherkunftsländer bei den Verfahrenseingängen im Bereich Asyl waren im Jahr 2023 Syrien, Türkei, Afghanistan, Irak, Nigeria, Georgien und Palästina.
Neben den Asylverfahren beschäftigten das Gericht im Jahr 2023 allgemeine Verwaltungsrechtssachen aus einer Vielzahl von Rechtsgebieten, darunter zahlreiche sogenannte Untätigkeitsklagen. Diese sind zulässig, wenn Behörden über Anträge (oder Widersprüche) nicht binnen angemessener Frist entscheiden. Die Entscheidung ist – abgesehen von Asylverfahren – dann regelmäßig von dem Gericht zu treffen, ohne dass die Behörde vorab entschieden hat.
Auch nach Auslaufen der letzten Corona-Schutzmaßnahmen im April 2023 war und ist das Gericht weiter mit einzelnen Verfahren im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie befasst. So entschied es, einem Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung wegen einer infektionsbedingten Corona-Quarantäne stehe nicht entgegen, dass der klagende Arbeitnehmer nicht gegen Covid-19 geimpft war (Pressemitteilung vom 25. April 2023). Außerdem stufte es eine Corona-Impfung mit Nebenwirkungen nicht als Dienstunfall ein, obwohl sie während der Arbeitszeit erfolgt und der Termin im Impfzentrum durch die Dienststelle vereinbart worden war (Pressemitteilung vom 6. Juni 2023). Insbesondere seit Herbst 2023 gehen bei dem Verwaltungsgericht Freiburg zahlreiche Verfahren betreffend sog. Corona-Hilfen ein, in denen die Kläger entweder noch die Gewährung der Subventionen einklagen oder gegen deren Widerruf vorgehen. Mittlerweile sind fast 400 solcher Klagen bei dem Verwaltungsgericht Freiburg anhängig.
Überregionale Aufmerksamkeit erregte im Jahr 2023 vor allem die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg über die Equal-Pay-Klage der ehemaligen Müllheimer Bürgermeisterin (Pressemitteilungen vom 7. und 28. März 2023). Diese hatte geltend gemacht, während ihrer Amtszeit von 2012 bis 2020 zu Unrecht in die niedrige der beiden zur Verfügung stehenden Besoldungsgruppen eingewiesen worden zu sein, wohingegen ihr männlicher Vorgänger und ihr männlicher Nachfolger Bezüge nach der jeweils höheren Besoldungsgruppe erhalten hätten. Das Verwaltungsgericht entschied, ihr sei die Differenz zu den Bezügen nach der nächsthöheren Besoldungsgruppe zu erstatten.
Ein besonderes regionales Medieninteresse richtete sich darüber hinaus auf Verfahren, in denen sich Betroffene gegen versammlungsrechtliche Behördenentscheide wendeten. Das Gericht entschied auf dem Gebiet des Versammlungsrechts unter anderem über die Zulässigkeit einer Versammlung vor einer Metzgerei in Rheinfelden unter dem Motto „Fleisch ist Mord“ (Pressemitteilung vom 31. März 2023) sowie den Abbau des Freiburger Klimacamps für den Weihnachtsmarkt (Pressemitteilung vom 2. November 2023).
In weiteren Fällen, die auf das Interesse der Öffentlichkeit stießen, war das Gericht mit den Themen Verkehr und Naturschutz beschäftigt. Die in der Presseberichterstattung zuvor ausführlich besprochenen Feststellungsklagen zur privaten Aufstellung von „Freiwillig Tempo 30“-Schildern auf der Bodenseehalbinsel Höri hielt es für unzulässig, sodass keine Entscheidung in der Sache getroffen wurde (Pressemitteilungen vom 17. und 26. Oktober 2023). Einen auf den Schutz von Streuobstbestand gestützten Eilantrag gegen den Bau eines Radweges im Landkreis Konstanz lehnte das Gericht ab (Pressemitteilung vom 3. November 2023). Die zur Verlegung einer Gashochdruckleitung vorgesehenen Rodungsarbeiten im geplanten Freiburger Stadtteil Dietenbach durften nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg hingegen nicht durchgeführt werden (Pressemitteilung vom 17. Oktober 2023, siehe auch Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 1. März 2024).
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die unter https://verwaltungsgericht-freiburg.justiz-bw.de veröffentlichten Pressemitteilungen verwiesen.
Folgende anhängige Verfahren könnten für die Öffentlichkeit von Interesse sein:
Entlassung eines Zeitsoldaten wegen Cannabis-Besitz
3 K 1198/23
Ein Soldat auf Zeit klagt gegen seine fristlose Entlassung im Dezember 2022 wegen des – anlässlich einer außerdienstlichen Personenkontrolle im November 2022 festgestellten – Besitzes von 0,7 g Marihuana.
Das Strafverfahren wurde nach § 31a BtMG eingestellt. Der Dienstherr macht geltend, der Soldat habe seine Dienstpflichten (Pflicht zum treuen Dienen, Gehorsamspflicht und außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht) schuldhaft verletzt und das in ihn gesetzte Vertrauen grob missbraucht. Die Dienstpflichtverletzungen bedingten eine ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung. Die Verstöße seien geeignet, andere Soldaten zur Nachahmung zu verleiten und damit einer allgemeinen Disziplinlosigkeit Vorschub zu leisten. Das Ansehen der Bundeswehr würde durch ein Verbleiben im Dienst ernstlich gefährdet.
(Entscheidung ohne mündliche Verhandlung beabsichtigt am 25.06.2024)
Praxis der Stadt Freiburg zur Geltendmachung von Abfallgebühren gegenüber Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften
4 K 1957/23, 4 K 1958/23, 4 K 2524/23
Die Kläger wenden sich als Vermieter und Wohnungseigentümer bzw. Wohnungseigentümergemeinschaft gegen die Geltendmachung
von Abfallgebühren, die von Mietern nicht gezahlt worden sind. Sie halten die Praxis der Stadt Freiburg für rechtswidrig und
rügen, die Stadt müsse vor einem Rückgriff auf den Wohnungseigentümer oder die Wohnungseigentümergemeinschaft
versuchen, die Abfallgebühren bei den Mietern zu vollstrecken. Allein die vergebliche Zahlungsaufforderung und ggf. Mahnung seien
nicht ausreichend, um auf die Wohnungseigentümer bzw. Wohnungseigentümergemeinschaft zurückgreifen zu dürfen.
(Mündliche Verhandlung am 18.04.2024, 10:00 Uhr und 11:00 Uhr, Saal VII)
Wohnbebauung an der südlichen Eichhalde in Freiburg-Herdern
4 K 120/24, 4 K 282/24, 4 K 1225/24, 4 K 1226/24
Die Eigentümer zweier angrenzender Grundstücke wenden sich mit jeweils einer Klage und einem Eilantrag gegen den Bau von drei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 15 Wohneinheiten und Tiefgarage am Hang im südlichen Teil der Straße Eichhalde in Freiburg-Herdern. Sie wenden gegen das Bauvorhaben ein, es verletzte das Rücksichtnahmegebot. Es wirke ihnen gegenüber erdrückend und einmauernd. Außerdem zerstörten die für das Vorhaben notwendigen großräumigen und tief in den Hang eingreifenden Abgrabungen die bisherige Kulturlandschaft, indem eine weithin sichtbare „Wunde“ in das Landschaftsbild geschlagen werde. Darüber hinaus werde die Statik des gesamten Steilhangs durch die beim Bau erforderlichen Erdarbeiten massiv beeinträchtigt.
(Entscheidungen über die Eilanträge vorgesehen im zweiten Quartal 2024; Termin zur mündlichen Verhandlung über die Klagen steht noch nicht fest)
Verpflichtung zu Tempo 30 für die B 31 im Bereich Oberhöllsteig/Breitnau
5 K 2143/22
Der Kläger begehrt aus Lärmschutzgründen eine verkehrsrechtliche Anordnung, mit der eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für die B 31 im Bereich Oberhöllsteig auf der Gemarkung Breitnau festgesetzt werden soll.
(Mündliche Verhandlung am 08.05.2024, 9:30 Uhr, Saal V)
Wasserrechtliche Genehmigung für Erdwärmesondenbohrungen in
Eichstetten
5 K 3633/22
Der Kläger begehrt eine wasserrechtliche Erlaubnis für zwei Erdwärmesondenbohrungen auf seinem Grundstück in Eichstetten. Er gibt an, die Unabhängigkeit von fossilen Energien anzustreben und das auf dem Grundstück befindliche Gebäude künftig mit Erdwärme beheizen zu wollen.
Das Landratsamt hält der Genehmigung das Risiko von Baugrundschäden (~ Staufen) nach einer Einschätzung des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau entgegen. Der Bau der Erdwärmesonden könne nur mit (teuren) Kernbohrungen durchgeführt werden. Aus Sicht des Klägers fußt diese Einschätzung auf bloßen Mutmaßungen. Er wirft der Verwaltung vor, seit der Ereignisse im Staufen im Jahr 2012 im Oberrheingraben sämtliche Anträge dieser Art in bebauten Ortslagen zu verschleppen, abschlägig zu bescheiden oder mit derartigen Auflagen zu versehen, dass die Durchführung faktisch unmöglich werde.
(Termin zur mündlichen Verhandlung steht noch nicht fest)
Equal-Pay-Klage der ehemaligen Bürgermeisterin der Gemeinde Todtmoos
5 K 2541/23
Die ehemalige Bürgermeisterin der Gemeinde Todtmoos verklagt die Gemeinde auf Schadensersatz und Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Sie macht geltend, dass sie eine niedrigere Besoldung erhalten habe, als ihr (männlicher) Vorgänger sowie ihr (männlicher) Nachfolger.
(Termin zur mündlichen Verhandlung steht noch nicht fest)
Genehmigung zum Kiesabbau in Hilzingen
6 K 2906/22
Die Gemeinden Hilzingen, Gottmadingen und Rielasingen-Worblingen sowie die Stadt Singen klagen gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landratsamt Konstanz, wegen ihrer weiteren Beteiligung am Genehmigungsverfahren zum Kiesabbau in Hilzingen.
Ihre Klagen gegen die vom Landratsamt erteilte Genehmigung aus dem Jahr 2020 zum Abbau von Kiessand auf zwei Grundstücken in Hilzingen (Az. 6 K 1075/21) sind seit Ende des Jahres 2021 ausgesetzt, bis ein ergänzendes Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem UVP-Gesetz nachgeholt ist.
Im weiteren Verfahren zum Az. 6 K 2906/22 beantragen die Gemeinden die Feststellung, dass das beklagte Land nach Durchführung des ergänzenden Verfahrens verpflichtet ist, die Gemeinde Hilzingen erneut zu beteiligen, und dass für die ergänzende Entscheidung die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens insgesamt zu prüfen und dafür der Zeitpunkt nach Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung maßgeblich ist.
(Mündliche Verhandlung vorgesehen in der zweiten Jahreshälfte 2024)
Verfassungsmäßigkeit der Richterbesoldung
6 K 3430/23, 6 K 3431/23
Die Klageverfahren betreffen die Rechtmäßigkeit der Richterbesoldung. Die Kläger machen geltend, dass ihre Besoldung im Jahr 2023 (6 K 3430/23) bzw. 2022 (6 K 3431/23) verfassungswidrig zu niedrig bemessen gewesen sei. Sie haben die Klage bisher nicht näher begründet.
(Termin zur mündlichen Verhandlung voraussichtlich im vierten Quartal)
Erstattung denkmalrechtlicher Grabungskosten
9 K 3629/23
Die Eigentümerin/Bauherrin eines Grundstücks in der Kronenstraße in Freiburg klagt gegen das Land Baden-Württemberg auf Erstattung der Kosten in Höhe von mehreren hunderttausend Euro für drei von ihr durchgeführte sog. „archäologische Rettungsgrabungen“. Die Grabungen erfolgten auf Veranlassung des Landesdenkmalamts und dienten der Sicherung der auf dem Grundstück bei Bauarbeiten im Frühjahr 2020 gemachten, archäologisch bedeutsamen Funde von Skeletten der Bewohner eines mittelalterlichen Leprahospizes (sog. „Gutleuthaus“) bzw. nahe einer Kapelle bestatteter Kinder (sog. „Traufkinder“) bzw. französischer Soldaten aus dem österreichischen Erbfolgekrieg. Streitig sind Umfang und Inhalt eines von der Klägerin mit dem Landesdenkmalamt geschlossenen „Investorenabkommens“ über die Rettungsgrabungen.
(Mündliche Verhandlung vorgesehen im vierten Quartal 2024)
Schließung der Grundschule in der ehemaligen Gemeinde Trichtingen (Landkreis Rottweil)
10 K 2125/23
Sechs Mitglieder des Gemeinderats Epfendorf, die aus dem Ortsteil Trichtingen stammen, wenden sich – zugleich als Vertreter der untergegangenen Gemeinde Trichtingen – gegen die Schließung einer Grundschule in Epfendorf-Trichtingen. Die ehemalige Gemeinde Trichtingen ist mit Eingliederungsvereinbarung aus dem Jahr 1974 in die Gemeinde Epfendorf – Beklagte in dem hiesigen Verfahren – eingegliedert worden. Die Vereinbarung enthält eine Regelung, wonach die Grundschule erhalten und bei Bedarf weiter ausgebaut werden soll, solange dies rechtlich und tatsächlich möglich ist und von den Erziehungsberechtigten gewünscht wird. Nunmehr ist beabsichtigt, die Grundschulstandorte in den Ortsteilen Epfendorf-Trichtingen und Epfendorf zusammenzulegen und dabei den Standort in Trichtingen aufzugeben. Die Kläger wenden sich hiergegen sowie gegen die diesbezüglich bereits ergangenen Beschlüsse des Gemeinderats der Gemeinde Epfendorf.
(Termin zur mündlichen Verhandlung am 17.04.2024, 14:00 Uhr, Saal VII)
Kreisstraßenausbau im Tennenbacher Tal
13 K 1169/23
Der Verkehrsclub Deutschland Regionalverband Südbaden e.V. klagt als anerkannte Umweltvereinigung gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Freiburg für den Ausbau der Kreisstraße K 5138 im Tennenbacher Tal im ersten Bauabschnitt. Vorgesehen ist die Sanierung und der teilweise Ausbau der K 5138 auf einer Länge von 460 m auf eine befestigte Fahrbahnbreite von 5,50 m mit unbefestigten Banketten auf beiden Seiten. Die K 5138 verläuft zwischen Emmendingen und Freiamt-Mußbach und wird insbesondere von Pendlerinnen und Pendlern aus der Gemeinde Freiamt sowie von land- und forstwirtschaftlichem Verkehr genutzt. Erklärtes Ziel der Maßnahme ist es, die Verkehrssicherheit auf der K 5138 zu erhöhen und dadurch auch einen höheren Schutz für die angrenzenden Biotope und Quellen zu erreichen.
Der Kläger macht geltend, die Baumaßnahmen hätten einen erheblichen Eingriff in das umweltfachlich äußerst sensible Tal zur Folge und seien durch verkehrliche Belange nicht gerechtfertigt. Mit dem Ausbaustandard im ersten Bauabschnitt würde ein faktischer Zwangspunkt gesetzt, den Ausbau im zweiten Bauabschnitt – an dem die denkmalgeschützte Kapelle des Klosters Tennenbach liegt – in gleicher Breite fortzuführen, was zu massiven Konflikten mit den Belangen des Denkmal- und Grundwasserschutzes führe.
(Nicht-öffentlicher Erörterungstermin in Kürze; Termin zur mündlichen Verhandlung steht noch nicht fest)
Freihaltepauschale für psychiatrisch-psychosomatische Akutklinik für die Bereitstellung von Behandlungskapazitäten während Corona-Pandemie
13 K 4275/23
Die Klägerin betreibt eine private Akutklinik zur Behandlung von psychiatrischen und psychosomatischen Krankheiten in Bad Säckingen. Sie verlangt vom beklagten Landkreis Waldshut die Zahlung von 918.971,20 € zuzüglich Zinsen dafür, dass sie zwischen dem 27.03.2020 und dem 30.09.2020 während der pandemischen Phase der COVID-19-Infektionen Kapazitäten zur Behandlung von Patienten im Rahmen des Versorgungskonzepts des Beklagten bereitgestellt habe. Eine Vergütung in Höhe der gesetzlichen Freihaltepauschale sei ihr zugesichert worden, mit Ausnahme der konkreten Behandlungskosten für verlegte Patienten habe sie aber keine Vergütung erhalten. Der Landkreis Waldshut hat bisher noch nicht auf die Klage erwidert.
(Termin zur mündlichen Verhandlung steht noch nicht fest)
Da sich die genannten Verhandlungstermine noch ändern können, sollte kurz vorher bei der Pressestelle nachgefragt werden, ob sich Änderungen ergeben haben.