Im Jahr 2020 war der Arbeitsalltag auch am Verwaltungsgericht Freiburg von der Covid-19-Pandemie geprägt. Das Gericht blieb stets erreichbar und gewährleistete durchgehend effektiven Rechtsschutz – nicht zuletzt in den vielfältigen im Zusammenhang mit der Pandemie stehenden Eilverfahren. Im Rahmen des ersten Lockdowns wurden in der Zeit vom 16. März 2020 bis zum 19. April 2020 jedoch zunächst nahezu alle Verhandlungen am Verwaltungsgericht Freiburg abgesetzt. Nachdem zahlreiche Maßnahmen eines umfassenden Infektionsschutzkonzepts für die Gerichtsgebäude umgesetzt werden konnten, hat sich der Sitzungsbetrieb ab Mai 2020 dem Normalzustand schrittweise wieder angenähert. Unter Beachtung der gebotenen Vorkehrungen werden mündliche Verhandlung derzeit in einer Vielzahl von Verfahren durchgeführt, vereinzelt mittlerweile unter Nutzung von Videokonferenztechnik.
Die Zahl der im Jahr 2020 eingegangenen Verfahren ist gegenüber dem Vorjahr erneut zurückgegangen. Dies ist im Wesentlichen auf den weiteren Rückgang von Asylverfahren zurückzuführen. Die Neueingänge in diesem Bereich beliefen sich auf 2.480 (2019: 3.258). Dies dürfte auch darauf zurückzuführen sein, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge pandemiebedingt deutlich weniger Anhörungen durchführen konnte und sich damit zahlreiche Entscheidungen über Asylanträge verzögert haben. Die Zahl der Eingänge der allgemeinen Verwaltungsrechtssachen ist auf 1.512 zurückgegangen (2019: 1.728) und bewegt sich damit im üblichen Bereich der Vorjahre. Insgesamt gingen 3.992 neue Verfahren beim Gericht ein (2019: 4.986).
Trotz pandemiebedingter Erschwernisse erledigten 57 Richterinnen und Richter (51,7 Vollzeitstellen, Stand: 31. Dezember 2020; Vorjahr: 48,20) insgesamt 6.318 Verfahren und damit etwas mehr als im Vorjahr (5.831). Der große Verfahrensbestand, der durch die außerordentlich hohe Zahl von in den Jahren 2017 und 2018 neu eingegangenen Asylverfahren eingetreten war, konnte erneut deutlich abgebaut werden, belief sich Ende 2020 aber immer noch auf 5.928 (2019: 8.246). Die Zahlen im Einzelnen ergeben sich aus den anliegenden Tabellen.
Hauptherkunftsländer bei den Verfahrenseingängen im Bereich Asyl waren im Jahr 2020 Nigeria, Gambia, Syrien, der Irak und die Türkei. Im Verfahrensbestand stammen die meisten Kläger ebenfalls aus Nigeria, außerdem noch aus Afghanistan, Gambia, Syrien und dem Irak. Insgesamt begehrten im vergangenen Jahr Asylkläger aus 44 Staaten beim Verwaltungsgericht Freiburg die Anerkennung als Flüchtlinge und wendeten sich gegen eine Rückführung in ihr Heimatland oder den nach der sog. Dublin III-Verordnung zuständigen Mitgliedstaat.
Neben dem kontinuierlichen und weiterhin aufwendigen Abbau des Bestandes der Asylverfahren sowie der Bearbeitung der üblichen, vielfältigen allgemeinen Verwaltungsrechtssachen war das Gericht im Jahr 2020 mit einigen Fällen aus einem weitgehend neuen Themenfeld befasst, das die Covid-19-Pandemie mit sich brachte. Zwar werden die unmittelbar gegen die sogenannten Corona-Verordnungen gerichteten Verfahren bei dem für Normenkontrollverfahren zuständigen Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim bearbeitet. Auch am Verwaltungsgericht Freiburg wandten sich jedoch zahlreiche Rechtsschutzsuchende insbesondere mit Eilanträgen gegen verschiedenste Maßnahmen, die im Rahmen der Bemühungen um die Pandemieeindämmung ergriffen wurden. Im Frühjahr richteten sich besonders viele Anträge gegen Quarantäneanordnungen. Exemplarisch für diese Fälle sei ein Eilantrag gegen eine Quarantäneanordnung für die Tochter eines Antragstellers genannt, in der für den Fall der Nichteinhaltung die zwangsweise Absonderung der Tochter in einer geschlossenen Einrichtung oder einem abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses angedroht wurde (Az. 6 K 3589/20). Das Gericht gab dem Eilantrag im Hinblick auf die Androhung der zwangsweisen Absonderung statt, jedoch nicht bezüglich der Quarantäneanordnung an sich.
Seit Herbst drehten sich die Verfahren zunächst vermehrt um die Maskenpflicht und ausgeweitete Sperrzeiten für Gaststätten. So lehnte das Gericht zwei Eilanträge gegen eine Allgemeinverfügung des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald ab, die einen vorgezogenen Sperrzeitbeginn vorsah (Pressemitteilung vom 27. Oktober 2020, Az. 5 K 3359/20 und 5 K 3361/20). Eine entsprechende Allgemeinverfügung des Landratsamts Lörrach hielt das Gericht hingegen im Hinblick auf seine Begründung für rechtswidrig (Pressemitteilung vom 29. Oktober 2020, Az. 8 K 3389/20). Zum Ende des Jahres hin folgten mehrere Verfahren zu Betriebsschließungen, darunter allein in fünf Fällen bzgl. Tattoo-Studios, und zu Versammlungen (exemplarisch: Pressemitteilung vom 18. Dezember 2020 zum abgelehnten Eilantrag gegen das Versammlungsverbot für die für den 19. Dezember 2020 in Weil am Rhein angemeldete „Querdenken“-Demonstration, Az. 7 K 3936/20).
Auch mit den pandemiebedingten Herausforderungen für den Schulbetrieb war das Verwaltungsgericht in zwei Fällen befasst. Mit Beschluss vom 13. Mai 2020 wies es den Eilantrag von 37 Schülerinnen und Schülern des deutsch-französischen Gymnasiums in Freiburg ab, mit dem diese eine Absage der für den 18. Mai 2020 angesetzten Abiturprüfungen erreichen wollten (Pressemitteilung vom 13. Mai 2020, Az. 2 K 1601/20). In einem Eilverfahren zum Schuljahresanfang entschied das Gericht, das Land Baden-Württemberg sei nicht verpflichtet, weitergehende als die vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz der Schülerinnen und Schüler vor einer Ansteckung mit dem Covid-19-Virus zu ergreifen (Pressemitteilung vom 15. September 2020, Az. 2 K 2971/20).
Neben den Fällen mit Bezug zur Covid-19-Pandemie stießen verschiedene weitere Verfahren auf das Interesse der
Öffentlichkeit, darunter einmal mehr zwei Fälle zum Thema Naturschutz. Im Juli 2020 entschied das Gericht, das
Regierungspräsidium Freiburg müsse dem Naturschutzbund Baden-Württemberg Aufzeichnungen der letzten drei Jahre über die
berufliche Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb der im Regierungsbezirk Freiburg
gelegenen Naturschutzgebiete zur Verfügung stellen (Pressemitteilung vom 30. Juli 2020, Az. 10 K 1230/19). Mit Urteil vom 12. Mai 2020
gab es einer Klage des Schwarzwaldvereins e. V. und der Stadt Oppenau gegen die vom Regierungspräsidium Freiburg für den Windpark
Oppenau/Lautenbach erteilte Befreiung von Landschaftsschutzgebietsverordnungen statt (Pressemitteilung vom 8. Juni 2020, Az. 2 K
9611/17).
Ein auch überregionales Medienecho erreichte eine Entscheidung aus Oktober 2020, nach der ein Polizeimeisteranwärter wegen
– wenn auch weitgehend passiver – Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe mit antisemitischen und rassistischen Inhalten
entlassen werden darf (Pressemitteilung vom 26. Oktober 2020, Az. 3 K 2398/20).
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die unter www.vgfreiburg.de veröffentlichten Pressemitteilungen verwiesen.
Folgende anhängige Verfahren könnten für die Öffentlichkeit in diesem Jahr von Interesse sein:
Schließung der Krankenhäuser Ettenheim, Kehl und Oberkirch im Jahr 2030
2 K 3095/19
Drei Kläger wenden sich gegen den Kreistagsbeschluss des Landkreises Ortenaukreis vom 24. Juli 2018, wonach u.a. die stationären Standorte des Ortenau Klinikums in Ettenheim, Kehl und Oberkirch im Zuge der „Agenda 2030“ für die Fortentwicklung der Krankenhausversorgung im Ortenaukreis ab dem Jahr 2030 aufgegeben und - nur noch - als Gesundheitszentren mit Portalfunktion sowie Notarzt oder Notfallstandorte weitergeführt werden sollen. Einer der Kläger hatte zum Zeitpunkt der Beschlussfassung ein Kreistagsmandat.
(Termin zur mündlichen Verhandlung vorgesehen im vierten Quartal 2021)
Strafarbeit wegen Türkischsprechens auf dem Schulhof
2 K 3284/20
Eine Schülerin der dritten Klasse einer Grund- und Werkrealschule klagt gegen eine Strafarbeit, mit der ihr aufgegeben wurde, einen halbseitigen Aufsatz zum Thema „Warum wir in der Schule Deutsch sprechen!“ zu schreiben. Grund der Strafarbeit war, dass sich die Klägerin mit einer weiteren Schülerin - entgegen einer Klassenregel - auf dem Schulhof zum wiederholten Male in ihrer Muttersprache Türkisch unterhalten hatte. In der seit der 1. Klasse bestehenden Klassenregel heißt es: „Wir sprechen alle die deutsche Sprache.“
(Termin zur mündlichen Verhandlung steht noch nicht fest)
Pflicht zu konfessionellem Religionsunterricht an Privatschule
2 K 297/21
Der Träger einer staatlich anerkannten einzügigen Privatschule, bestehend aus Grundschule, Gemeinschaftsschule und Aufbaugymnasium, begehrt die Feststellung, dass keine Verpflichtung zur Erteilung konfessionellen Religionsunterrichts an einer Privatschule als Voraussetzung für deren staatliche Anerkennung besteht, solange Ethikunterricht entsprechend den für öffentliche Schulen in Baden-Württemberg geltenden Lehrplänen angeboten wird.
(Termin zur mündlichen Verhandlung steht noch nicht fest)
Windpark Junge Donau
3 K 3593/20
Ein Verein für Landschaftsschutz und Artenpflege geht mit einem Eilantrag gegen eine sofort vollziehbare immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen im Landkreis Tuttlingen vor (Gemarkungen Immendingen und Eßlingen, „Windpark Junge Donau“). Gerügt werden u.a. eine fehlerhafte Umweltverträglichkeitsprüfung und eine fehlerhafte Regional- und Bauleitplanung. Außerdem stützt sich der Antragsteller auf den Vogelschutz (Rotmilan, Mäusebussard, Wespenbussard, Uhu) und Fledermausschutz. Auch der Landschaftsschutz, Waldschutz und Wasserschutz stünden dem Vorhaben entgegen.
(Entscheidung vorgesehen in der ersten Jahreshälfte 2021)
Äußerung des Freiburger Oberbürgermeisters im Gemeinderat
4 K 3145/20
Ein Mitglied der Gruppe der AfD im Gemeinderat der Stadt Freiburg begehrt die Feststellung, dass der Oberbürgermeister gegen das ihm obliegende Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot verstoßen habe, indem er in der Sitzung des Gemeinderats am 26. Mai 2020 zu einem von dem Gemeinderat der AfD gestellten und letztlich erfolglos gebliebenen Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunkts „Neubesetzung von gemeinderätlichen Ausschüssen, Gremien und Organen der Gesellschaften“ u.a. geäußert habe: „Das ist schade, dass Sie das nicht verstehen, aber vielleicht hängt das auch am eingeschränkten Demokratieverständnis.“
(Termin zur mündlichen Verhandlung am 25. März 2021 um 09:15 Uhr)
Equal-Pay im Bürgermeisteramt
5 K 664/21
Die frühere Müllheimer Bürgermeisterin hat im März 2021 eine Schadensersatzklage gegen die Stadt Müllheim auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, umgangssprachlich Antidiskriminierungsgesetz, erhoben. Sie macht geltend, sie sei während ihrer Amtszeit von 2011 bis 2019 in eine geringere Besoldungsgruppe eingestuft gewesen als ihr männlicher Vorgänger sowie ihr männlicher Nachfolger.
(Termin zur mündlichen Verhandlung steht noch nicht fest)
Uferweg auf der Insel Reichenau
6 K 2918/18
Die Kläger begehren die gerichtliche Feststellung, dass ein auf ihren Grundstücken am Ufer des Bodensees entlang verlaufender
Weg kein öffentlicher Weg ist. Die beklagte Gemeinde beruft sich demgegenüber auf die Öffentlichkeit dieses Weges bei
Inkrafttreten des baden-württembergischen Straßengesetzes am 1. Juli 1964. Zwar lasse sich, so die Auffassung der Beklagten,
weder eine ausdrückliche noch eine stillschweigende Widmung des Wegs für den Gemeingebrauch feststellen. Allerdings begründe
das gewohnheitsrechtliche Rechtsinstitut der „unvordenklichen Verjährung“ die Vermutung für die Öffentlichkeit
des Weges. Denn dieser sei seit Menschengedenken im rechtlich maßgeblichen Zeitraum zwischen 1884 und 1964 in einem
gebrauchsfähigen Zustand tatsächlich vorhanden gewesen und im Bewusstsein der Rechtsausübung allgemein benutzt worden.
Aktuell führt die Kammer eine - pandemiebedingt: schriftliche - Vernehmung mehrerer, in den 1920er bis 1940er-Jahren geborener
Zeuginnen und Zeugen zur Existenz und Nutzung des Weges in der Vergangenheit durch.
(Termin zur mündlichen Verhandlung im Anschluss an die Beweisaufnahme noch im Jahr 2021 vorgesehen)
Abdruck eines Beitrags der Gemeinderatsfraktion Linke Liste Konstanz im Konstanzer Amtsblatt
6 K 3214/19
Die Klägerin wendet sich mit einer Feststellungsklage gegen die Ablehnung ihres Beitrags zum Amtsblatt der Stadt Konstanz über
eine Petition zugunsten eines von Abschiebung bedrohten Asylbewerbers im Juli 2019. Die beklagte Gemeinde begründete die Ablehnung
damit, dass der Beitrag thematisch keine Angelegenheit der Gemeinde behandle. Die Klägerin wendet dagegen ein, dass ein klarer
kommunaler Bezug vorliege, insbesondere da der betreffende Asylbewerber in der Konstanzer Bürgerschaft integriert sei und sich im
dortigen „Café Mondial“ ehrenamtlich engagiere. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger der Stadt würden sich
tagtäglich für sein Bleiberecht einsetzen. Dementsprechend hätten die für ihn gestartete Petition und die
Unterstützung der Klägerin ein breites Medienecho erzielt.
(Termin zur mündlichen Verhandlung am 29. April 2021 um 10:00 Uhr)
Hotelkomplex im Konstanzer Büdingen-Park
6 K 874/20 und 6 K 1399/20
Ein Anwohner klagt gegen den Bauvorbescheid und die Baugenehmigung sowie deren Änderung für die Errichtung eines Hotelkomplexes auf dem sog. Büdingen-Areal an der Konstanzer Seestraße. Die Baurechtsbehörde hatte dazu verschiedene Befreiungen von den Festsetzungen des maßgeblichen Bebauungsplans erteilt, die zu Überschreitungen der zulässigen Baumasse, Baugrenzen, Gebäudehöhe, Erdgeschoss-Rohfußbodenhöhe und Vollgeschosszahl führten. Der Kläger beruft sich im Wesentlichen darauf, die erteilten Befreiungen seien mit den Grundzügen der Planung nicht vereinbar und das Vorhaben sei gegenüber der Nachbarschaft rücksichtslos.
(Termin zur mündlichen Verhandlung vorgesehen für Sommer 2021)
Badestege in Gundholzen (Bodensee)
6 K 3582/20 u.a. (insgesamt 25 Verfahren)
Die einzelnen Kläger in den 25 Verfahren begehren jeweils die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für den weiteren Betrieb ihrer Badestege am Bodensee und wenden sich zugleich gegen die diesbezüglichen Beseitigungsanordnungen des Landratsamts Konstanz. Das Landratsamt begründete seine Entscheidungen damit, dass wasser- und naturschutzrechtliche Vorschriften einer weiteren Erlaubnis entgegenstünden. Vom Betrieb der Badestege gingen u.a. negative Auswirkungen auf die ökologische Funktion der Flachwasserzone aus, die eine schädliche Gewässerveränderung erwarten ließen. Die Kläger machen dagegen geltend, Versagungsgründe für die Erlaubnisse bestünden nicht. Zudem hätten sich sämtliche Eigentümer der dort befindlichen Badestege einem sachverständigen Managementkonzept für das Seeufer angeschlossen und ihre Bereitschaft erklärt, sich etwa durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Mitwirkung zu verpflichten.
(Derzeit wird mit den Beteiligten die Möglichkeit der Durchführung eines „Musterverfahrens“ erörtert, Termin zur mündlichen Verhandlung vorgesehen für die zweite Jahreshälfte 2021)
EU-Dublin-System: Überstellung von Familien mit Kleinkindern nach Italien
8 K 2002/19
Ein nigerianisches Paar mit einer im Sommer 2019 geborenen Tochter wendet sich gegen die Überstellung nach Italien im Rahmen des europäischen Dublin-Systems, nach dem sich bestimmt, welcher Staat für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig ist. Die Kläger bringen vor zu fürchten, dass es ihnen in Italien nicht möglich sein wird, sich und ihre Tochter ausreichend zu versorgen. Nach der mündlichen Verhandlung im vergangenen Jahr hat das Gericht beschlossen, über die Situation von im Dublin-System nach Italien zurückkehrenden Familien mit Kleinkindern Beweis zu erheben. Hierzu hat es dem Auswärtigen Amt sowie dem UN-Flüchtlingskommissariat UNHCR in Deutschland verschiedene Fragen gestellt. Deren Auskünfte stehen noch aus.
(Entscheidung nach Abschluss der Beweisaufnahme)
Anordnung nach dem Produktsicherheitsgesetz bezüglich Tierfallen
9 K 3417/20
Eine Fallenbaufirma möchte aus Kanada Tierfallen importieren und in Deutschland vertreiben. Das Regierungspräsidium hat dies vorläufig untersagt, bis eine EG-Konformitätserklärung, eine deutsche Betriebsanleitung und eine Risikobeurteilung (bezüglich Verletzungsgefahren für Verwender und Dritte sowie entsprechender Schutzmaßnahmen) nach der EU-Maschinenrichtlinie vorgelegt würden. Die „Maschinen“-Richtlinie sei anwendbar, da die Konstruktionsweise der Fallen auf Federspannung beruhe.
Dagegen klagt die Firma mit dem Argument, die Tierfallen unterlägen nicht den gesetzlichen Normen über Produktsicherheit. Es handle sich nicht um „Maschinen“ im Sinne dieser Richtlinie, sondern um „Fallen“ im Sinne des vorrangigen (zwischen der EU, Kanada und Russland vereinbarten) „Europäischen Abkommens über internationale humane Fangnormen“. Die sicherheitsrelevanten Anforderungen an Fallen seien insoweit im baden-württembergischen Jagd-und Wildtiermanagement-Gesetz geregelt. Die Fallen müssten auch einer Prüfstelle des Landesjagdverbands (sog. „Fallen-TÜV“) vorgelegt und vor dem ersten Jagdeinsatz sowie wiederholend alle vier Jahre geprüft werden. Für in der EU vertriebene Fallen seien zudem bereits ISO-Normen einschlägig, die über das genannte Abkommen Verbindlichkeit erlangt hätten.
(Termin zur mündlichen Verhandlung steht noch nicht fest)
SC-Stadion
10 K 6628/18
Sechs Anwohner klagen gegen die Baugenehmigung für das neue Fußballstadion für den SC Freiburg im Freiburger Westen. Sie
machen im Wesentlichen geltend, von der Nutzung des Stadions gingen unzumutbare Lärmbeeinträchtigungen aus.
Mit Beschluss vom 16.05.2019 hatte das Verwaltungsgericht einen Eilantrag der Anwohner gegen den Stadionbau abgelehnt (10 K 6482/18). Die
dagegen von den Anwohnern eingelegte Beschwerde hatte teilweise Erfolg, soweit es um Bundesligaspiele und Vorbereitungsspiele geht, die im
Wesentlichen in den Ruhezeiten stattfinden oder in die Nachtzeit hineinreichen (siehe Pressemitteilung des VGH Baden-Württemberg vom
15.09.2020).
(Bestimmung eines Termins zur mündlichen Verhandlung im 2. Quartal 2021)
Drohnenobservation bei „Fridays-for-Future“-Demonstration
10 K 4722/19
Ein Teilnehmer der „Fridays-for-Future“-Demonstration am 20.09.2019 in Freiburg klagt gegen den Einsatz einer Drohne für die Bildobservation der Versammlung durch die Polizei. Der Kläger macht geltend, ihn schrecke die Teilnahme an einer mit modernster Überwachungstechnologie polizeilich „geführten“ und durch ein allumfassendes staatliches Auge kontrollierten Versammlung ab. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass ein Sicherheitsapparat, der einer solch technologischen Überwachungslogik des „panoptischen Effekts“ folge, eine Versammlung zusätzlich mit weiteren (verdeckten) Mitteln überwache. Der Beklagte wendet ein, es handele sich lediglich um Übersichtsaufnahmen, welche eine Identifizierung einzelner Personen nicht ermöglicht hätten und auch nicht gespeichert worden seien
(Termin zur mündlichen Verhandlung steht noch nicht fest)
Power-to-Gas-Anlage in Grenzach-Wyhlen
10 K 3127/20
Ein Anwohner klagt gegen die Genehmigung zur Errichtung einer sogenannten Power-to-Gas-Anlage in Grenzach-Wyhlen. In der Anlage soll in
industriellem Umfang Wasserstoff hergestellt werden. Der Kläger befürchtet, die Genehmigung beinhalte keine ausreichende Vorsorge
für einen Störfall. Bei einem Hauptstörfall einer solchen Gasanlage käme es im näheren Umkreis zu erheblichen
Gefährdungen. Dem treten sowohl das beklagte Land als auch die beigeladene Betreiberin der Anlage entgegen.
Nachdem das Verfahren - aufgrund eines parallel beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingeleiteten Normenkontrollverfahrens
gegen den betreffenden Bebauungsplan - auf Antrag der Beteiligten im Oktober 2019 zum Ruhen gebracht worden war, wird es seit Oktober 2020
vor dem Verwaltungsgericht Freiburg fortgeführt.
(Termin zur mündlichen Verhandlung steht noch nicht fest)
Da sich die genannten Verhandlungstermine noch ändern können, sollte kurz vorher bei der Pressestelle nachgefragt werden, ob sich Änderungen ergeben haben.