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Jahresbericht 2019 des VG Freiburg
Datum: 06.04.2020
Kurzbeschreibung: PM 06.04.2020
Das Jahr 2019 war für das Verwaltungsgericht Freiburg vor allem geprägt durch einen erheblichen Personalzuwachs, der dem Abbau der großen Zahl anhängiger Asylverfahren dient. Zu Beginn des Jahres wurde das Gericht um zwei Kammern, die ausschließlich Asylverfahren bearbeiten, auf insgesamt 13 Kammern aufgestockt. Im Laufe des Jahres wurden weitere 18 Richterinnen und Richter, davon 14 in Vollzeitbeschäftigung, eingestellt. Hiermit einher ging ein erheblicher Einarbeitungsaufwand. Da es außerdem angesichts des stetigen Personalzuwachses im Haupthaus in der Habsburger Straße zu eng geworden war, eröffnete das Verwaltungsgericht am 25. Juli 2019 seine neue Außenstelle in der Konrad-Goldmann-Straße 8. Dort sind vier Kammern untergebracht.
Die Zahl der im Jahr 2019 eingegangenen Verfahren ist gegenüber dem Vorjahr deutlich zurückgegangen. Dies ist auf den starken Rückgang von Asylverfahren zurückzuführen. Die Neueingänge in diesem Bereich beliefen sich auf 3.258 (2018: 5.462). Die Zahl der Eingänge der allgemeinen Verwaltungsrechtssachen ist auf 1.728 angestiegen (2018: 1.560). Insgesamt gingen 4.986 neue Verfahren beim Gericht ein (2018: 7.052).
53 Richterinnen und Richter (48,2 Vollzeitstellen, Stand: 31. Dezember 2019; Vorjahr: 32,95) erledigten
insgesamt 5.831 Verfahren und damit etwas weniger als im Vorjahr (6.667), wobei in diesem Jahr deutlich mehr Urteile aufgrund
mündlicher Verhandlungen ergingen. Der große Verfahrensbestand, der durch die außerordentlich hohe Zahl von in den beiden
Vorjahren neu eingegangenen Asylverfahren eingetreten war, konnte deutlich abgebaut werden, belief sich Ende 2019 aber immer noch auf 8.246
(2018: 9.101). Die Zahlen im Einzelnen ergeben sich aus den anliegenden
Tabellen.
Hauptherkunftsländer der Asylkläger waren Nigeria, Guinea, Gambia, Syrien und der Irak. Insgesamt begehrten Asylkläger aus
52 Staaten beim Verwaltungsgericht Freiburg die Anerkennung als Flüchtlinge und wendeten sich gegen eine Rückführung in ihr
Heimatland oder den nach der sog. Dublin III-Verordnung zuständigen Mitgliedstaat.
Neben dem aufwendigen Abbau des Bestandes der Asylverfahren war das Verwaltungsgericht auch im Jahr 2019 mit vielfältigen Verfahren befasst, die das Interesse der Öffentlichkeit gefunden haben. Landesweite Beachtung fanden etwa eine Entscheidung zur Konzentrationswirkung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen für Windparks im Wald, in der das Gericht die bisherige Genehmigungspraxis in Baden-Württemberg für solche Windkraftanlagen als rechtswidrig einstufte. Die Eilentscheidungen vom 15. Februar 2019 und 12. März 2019 (10 K 536/19 und 1 K 3798/18) betrafen die geplanten Windparks Blumberg und Länge, für deren Errichtung Waldrodungen notwendig waren. Das Gericht führte aus, in solchen Fällen sei die Waldumwandlungsgenehmigung im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit zu prüfen und nicht – wie bisher üblich – gesondert vom Regierungspräsidium zu erteilen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat diese Entscheidungen mit Beschlüssen vom 17. Dezember 2019 bestätigt (10 S 566/19 und 823/19).
In zahlreichen Verfahren hat sich das Verwaltungsgericht auch wieder der Stadt Freiburg gewidmet. Mit Abstand am meisten Medieninteresse rief der Eilbeschluss zum neuen SC-Stadion im Freiburger Westen hervor, mit dem das Gericht den von sechs Anwohnern beantragten Baustopp ablehnte (Beschluss vom 29. April 2019 - 10 K 6482/18). Daneben beschäftigte sich das Gericht unter anderem mit dem Umfang der Informationsrechte von zwei Fraktionsgemeinschaften im Gemeinderat gegenüber dem Oberbürgermeister (Urteil vom 9. Januar 2019 - 4 K 1245/18). Außerdem erklärte es eine Personenkontrolle in der Freiburg Innenstadt für rechtswidrig (Urteil vom 4. April 2019 - 10 K 3092/18). Das städtische Verbot für einen Tarotkartenleger, in der Innenstadt seine Karten zu legen, hat es hingegen bestätigt (Urteil vom 9. Oktober 2019 - 4 K 4965/18). Auch der Freiburger Weihnachtsmarkt wurde für das Gericht in diesem Jahr erneut zum Thema. Mit Eilbeschluss vom 13. November 2019 (4 K 4393/19) entschied es, nach der weiteren Ausdehnung des Marktes dürfe ein Glühweinstand von seinem Stammplatz im Zentrum an den Marktrand verlegt werden.
Auf großes Interesse stieß im Übrigen das Klageverfahren um die Altlast in der Kessler-Grube in Grenzach-Wyhlen. Mit Urteil vom 7. August 2019 (8 K 8879/17) hat das Gericht die Klagen der Gemeinde Grenzach-Wyhlen, zweier nahe gelegener Schweizer Gemeinden, einer Baugenossenschaft und des BUND gegen den Sanierungsplan über die Altlast-Einkapslung abgewiesen, mit denen die Kläger die vollständige Beseitigung der Altlast („Auskofferung“) erreichen wollten.
Ein sogar bundesweites Medienecho erreichte zuletzt noch ein zum Ende des Jahres abgeschlossener durchaus außergewöhnlicher Fall aus dem Lebensmittelrecht. Mit Urteil vom 10. Dezember 2019 (8 K 6149/18) entschied das Gericht, ein großer deutscher Süßwarenhersteller dürfe auf einer Fruchtgummipackung mit dem Hinweis „ohne künstliche Farbstoffe“ werben, wenn das Fruchtgummi mit Pflanzen- und Fruchtextrakten gefärbt sei.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die unter www.vgfreiburg.de veröffentlichten Pressemitteilungen verwiesen.
Folgende anhängige Verfahren könnten für die Öffentlichkeit in diesem Jahr von Interesse sein:
Befreiung von Verboten aus Landschaftsschutzgebietsverordnungen für Windkraftanlagen auf dem Kutschenkopf
2 K 9611/17
Der Schwarzwaldverein, die Stadt Oppenau und ein Anwohner klagen gegen die Befreiungen von den Verboten der Schutzgebietsverordnungen der Landschaftsschutzgebiete „Lierbachtal und Kniebisstraße“ und „Oberes Achertal“ für die Errichtung dreier Windkraftanlagen auf dem Kutschenkopf in Oppenau und
Lautenbach. Nachdem das Landratsamt Ortenaukreis die Erteilung der naturschutzrechtlichen Befreiungen abgelehnt hatte, entschied das Regierungspräsidium Freiburg im Widerspruchsverfahren zugunsten der EnBW, die die Errichtung und den Betrieb der Windkraftanlagen plant. Die Kläger stützen sich im Wesentlichen auf Verfahrensfehler sowie darauf, die Errichtung der Anlagen liefe dem Zweck der Landschaftsschutzgebietsverordnungen zuwider und leiste im Übrigen wegen des zu geringen Windaufkommens am Standort keinen relevanten Beitrag zum Gelingen der Energiewende.
(Termin zur mündlichen Verhandlung am 25. März 2020 aufgehoben, neuer Termin steht noch nicht fest)
Aufstauung der Donau am Tuttlinger „Scalawehr“
3 K 5482/18
Die Stadt Tuttlingen will mit ihrer Klage erreichen, die Donau wie bisher während des Sommers (1. April
bis 31. Oktober) mittels des Scalawehrs auf 642,16 über NN aufstauen zu dürfen. Die wasserrechtliche Erlaubnis hierzu war zum 31.
Dezember 2017 ausgelaufen. Die vom Landratsamt Tuttlingen erteilte neue Erlaubnis vom 4. September 2018 schreibt eine schrittweise
Reduzierung der Aufstauung um insgesamt 1 m vor (in den Jahren 2018 bis 2021 um jeweils 25 cm).
Den Eilantrag der Stadt Tuttlingen mit dem Ziel, bis zu einer Entscheidung über die Klage weiterhin wie vormals erlaubt (642,16
über NN) aufstauen zu dürfen, hat das Verwaltungsgericht Freiburg mit Beschluss vom 27. März 2019 abgelehnt (3 K 6552/18).
Die hiergegen erhobene Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Beschluss vom 19. Dezember 2019
zurückgewiesen (3 S 895/19).
(Termin zur mündlichen Verhandlung voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte)
Rufbereitschaft der Polizei
3 K 434/19, 3 K 574/19, 3 K 585/19, 3 K 586/19, 3 K 590/19, 3 K 599/19
In mehreren Verfahren geht es um die Frage, ob die Zeiten der Rufbereitschaft bei der Polizei in verschiedenen Konstellationen unter anderem aufgrund der Einsatzhäufigkeit und zeitlichen Vorgaben als volle Arbeitszeit anzurechnen sind. Das Gericht verhandelt Klagen von Polizeibeamten aus unterschiedlichen Polizeipräsidien und unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen.
(Termine zur mündlichen Verhandlung am 23. April 2020 um 10:00 Uhr, 12:00 Uhr und 15:00 Uhr)
Versagung der Einbürgerung wegen Unterstützung PKK-naher Organisationen
4 K 5170/18 und 4 K 444/19
In zwei Verfahren wenden sich türkische Staatsangehörige gegen die Versagung ihrer Einbürgerung. Die Stadt Freiburg lehnte die Einbürgerungen jeweils mit der Begründung ab, es lägen Anhaltspunkte dafür vor, dass die Kläger Organisationen unterstützte hätten, die ihrerseits die PKK förderten. Von dieser Unterstützung hätten sie sich auch aktuell nicht distanziert. Die Kläger berufen sich unter anderem darauf, ihr Engagement in Vereinen und bei Demonstrationen gelte der kurdischen Gemeinschaft und lasse nicht auf eine Nähe zur PKK schließen.
(Termin zur mündlichen Verhandlung der Sache 4 K 444/19 am 1. April 2019 aufgehoben, neuer Termin – ebenso für die Sache 4 K 5170/18 – steht noch nicht fest)
Pflegeheim in der Konstanzer Altstadt
6 K 3028/19
Eine benachbarte Wohnungseigentümergemeinschaft wendet sich gegen die Baugenehmigung für ein Pflegeheim auf dem Gelände der ehemaligen Mädchenschule Zoffingen in der Innenstadt von Konstanz. Zur Begründung der Klage beruft sie sich im Wesentlichen darauf, das Heim füge sich in seine nähere Umgebung nicht ein. Es schaffe insbesondere im Hinblick auf die Anwohnerzufahrt- und Parkplatzsituation sowie Feuerwehrzufahrten unzumutbare Verkehrsverhältnisse. Darüber hinaus bestünden Bedenken wegen der zahlreichen denkmalgeschützten Häuser im Umfeld des geplanten modernen Gebäudes. Den auf einen Baustopp gerichteten Eilantrag mehrerer Nachbarn hat das Verwaltungsgericht Freiburg mit Beschluss vom 6. Februar 2020 abgelehnt (6 K 4494/19).
(Termin zur mündlichen Verhandlung derzeit nicht absehbar)
Hotelkomplex im Konstanzer Büdingen-Park
6 K 874/20
Ein Anwohner klagt gegen den Bauvorbescheid und die Baugenehmigung für die Errichtung eines Hotelkomplexes auf dem sog. Büdingen-Areal an der Konstanzer Seestraße. Die Baurechtsbehörde hatte dazu verschiedene Befreiungen von den Festsetzungen des maßgeblichen Bebauungsplans erteilt, die zu Überschreitungen der zulässigen Baumasse, Baugrenzen, Gebäudehöhe, Erdgeschoss-Rohfußbodenhöhe und Vollgeschosszahl führten. Der Kläger beruft sich im Wesentlichen darauf, die erteilten Befreiungen seien mit den Grundzügen der Planung nicht vereinbar.
(Termin zur mündlichen Verhandlung derzeit nicht absehbar)
Betreuungszentrum im Baugebiet „Stockacker“ in Stegen
8 K 6663/18
Eine Anwohnerin wendet sich gegen eine Baugenehmigung zum Neubau eines Betreuungszentrums mit Tagespflege, Pflegewohngruppen und Netzwerkbüro im Baugebiet „Stockacker“ in Stegen. Sie macht geltend, der dem Vorhaben zugrundeliegende Bebauungsplan sei unwirksam. Das Vorhaben halte Baugrenzen nicht ein und wirke ihr gegenüber rücksichtslos (Verkehr, Zufahrtssituation).
(Termin zur mündlichen Verhandlung am 21. April 2020 um 9:30 Uhr)
Wasserkraftwerk am Prägbach in Todtnau
8 K 61/19
Die Betreiberin der Wasserkraftanlage „Wacht“ am Prägbach, Gemarkung Todtnau, wendet sich gegen mehrere den Betrieb einschränkende Anordnungen des Landratsamts Lörrach (u. a. Mindestwasserabfluss, Verbot des Ausbaggerns eines Stausees).
(Termin zur mündlichen Verhandlung voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte 2020)
Tanzclub auf dem Lörracher Quelle-Areal
8 K 1241/19
Der Kläger begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung/Nutzung eines Tanzclubs auf dem ehemaligen Quelle-Areal in Lörrach-Haagen. Die beklagte Stadt Lörrach ist der Auffassung, der Tanzclub sei in der näheren Umgebung ohne Vorbild und nur in einem Kerngebiet zulässig.
(Termin zur mündlichen Verhandlung 7. April 2020 aufgehoben, neuer Termin steht noch nicht fest)
Nutzung der Tennenbacher Kapelle durch Humanistische Union
9 K 4519/19
Die Humanistische Union begehrt die Nutzung der seit 1806 im Eigentum des Landes Baden-Württemberg stehenden Tennenbacher Kapelle zur Durchführung einer Vortragsveranstaltung zum Thema „Zum Stand der Trennung von Staat und Kirche. Ein Verfassungsauftrag“. 1897 hatte die damalige Landesverwaltung der katholischen Kirchengemeinde in Emmendingen gestattet, die Kapelle zur Vornahme von kirchlichen Handlungen zu nutzen. Das beklagte Land lehnte den Antrag der Humanistischen Union mit Hinweis auf das umfassende Nutzungsrecht der katholischen Kirchengemeinde ab, das auch beinhalte, Dritte von der Nutzung auszuschließen. Die Klägerin bestreitet das exklusive Nutzungsrecht und macht u. a. die Verletzung von Grundrechten geltend.
(Termin zur mündlichen Verhandlung voraussichtlich im 3. Quartal 2020)
SC-Stadion
10 K 6628/18
Sechs Anwohner klagen gegen die Baugenehmigung für den Neubau eines Fußballstadions für den SC Freiburg im Freiburger Westen. Sie machen im Wesentlichen geltend, von der Nutzung des Stadions gingen unzumutbare Lärmbeeinträchtigungen aus. Mit Beschluss vom 29. April 2019 hat das Verwaltungsgericht den auf einen Baustopp gerichteten Eilantrag der Anwohner abgelehnt (siehe Pressemitteilung vom 16. Mai 2019). Die dagegen von ihnen eingelegte Beschwerde hatte zwar teilweise Erfolg (siehe Pressemitteilung des VGH Baden-Württemberg vom 23. Oktober 2019). In einem Anhörungsrügeverfahren prüft der VGH Baden-Württemberg jedoch derzeit, ob das Beschwerdeverfahren fortzuführen und ggf. sein Beschluss abzuändern ist (siehe Pressemitteilung des VGH Baden-Württemberg vom 24. Oktober 2019).
(Termin zur mündlichen Verhandlung im Klageverfahren wird nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens geplant werden)
Weiterbetrieb der Oberstufe Häusern am Schluchsee
10 K 1487/18
Die Gemeinde Schluchsee klagt gegen die Genehmigung des Weiterbetriebs der Oberstufe Häusern der Schluchseewerk AG. Nachdem die befristete Genehmigung des Bezirksrats Neustadt aus dem Jahr 1928 im März 2016 abgelaufen und zunächst übergangsweise ein Weiterbetrieb zugelassen worden war, erteilte das Land Baden-Württemberg im Januar 2018 nach einem umfangreichen wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren die umstrittene Genehmigung zum Weiterbetrieb auf 60 Jahre. Im Streit steht insbesondere die künftige Stauhöhe im Schluchsee.
10 K 2096/18, 10 K 2098/18
Außerdem klagen ein Segelverein, der Inhaber von zwei Bootsbetrieben, die Interessengemeinschaft der
Angler am Schluchsee, die Hochschwarzwald Tourismus GmbH und der Betreiber eines am Schluchsee gelegenen Gasthofes (10 K 2096/18) sowie der
Inhaber einer Segelschule (10 K 2098/18) gegen die genannte Genehmigung.
Mit einem Eilantrag (10 K 1037/19) wollten der Segelverein und der Inhaber eines Fahrgastschiffs für Seerundfahrten erreichen, dass
die aufschiebende Wirkung ihrer Klagen gegen die der Schluchseewerk AG erteilte Genehmigung wiederhergestellt und damit insbesondere der
Pegel des Schluchsees in den Sommermonaten nicht bis zu der genehmigten Höhe abgesenkt werden darf. Dieser Eilantrag hatte keinen
Erfolg (siehe Pressemitteilung vom 5. August 2019).
(Termine zur mündlichen Verhandlung voraussichtlich im 3. Quartal 2020)
Zuteilung von Flüchtlingen nach Eichstetten
10 K 3797/19
Die Stadt Eichstetten klagt gegen zwölf Verfügungen des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald, mit denen ihr jeweils mehrere Flüchtlinge zur Anschlussunterbringung zugeteilt worden sind. Die Gemeinde macht im Wesentlichen geltend, es bestünden Zweifel an der Recht- und Zweckmäßigkeit der Zuteilungspraxis des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald, insbesondere in Bezug auf die pflichtgemäße Ausübung des Ermessens. Durch die Zuteilungsverfügung werde die Gemeinde schwer und in nicht hinnehmbarer Weise belastet.
(Termin zur mündlichen Verhandlung voraussichtlich im 4. Quartal 2020)
Drohnenobservation bei „Fridays-for-Future“-Demonstration
10 K 4722/19
Ein Teilnehmer der „Fridays-for-Future“-Demonstration am 20. September 2019 in Freiburg klagt gegen den Einsatz einer Drohne für die Bildobservation der Versammlung durch die Polizei. Der Kläger macht geltend, ihn schrecke die Teilnahme an einer mit modernster Überwachungstechnologie polizeilich „geführten“ und durch ein allumfassendes staatliches Auge kontrollierten Versammlung ab. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass ein Sicherheitsapparat, der einer solch technologischen Überwachungslogik des „panoptischen Effekts“ folge, eine Versammlung zusätzlich mit weiteren (verdeckten) Mitteln überwache. Das beklagte Land wendet ein, es handele sich lediglich um Übersichtsaufnahmen, die eine Identifizierung einzelner Personen nicht ermöglicht hätten und auch nicht gespeichert worden seien.
(Termin zur mündlichen Verhandlung derzeit nicht absehbar)
Information über Pflanzenschutzmittel in Naturschutzgebieten
10 K 1230/19
Der NABU Baden-Württemberg begehrt mit seiner Klage Informationen über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten im Regierungsbezirk Freiburg. Die begehrten Informationen werden von den Landwirten aufgezeichnet. Auf Anfrage sind sie der zuständigen Behörde zur Verfügung zu stellen. Der NABU will diese Informationen auswerten. Das Regierungspräsidium Freiburg wies sein Informationsersuchen jedoch zurück. Dem Informationsbegehren stünden unter anderem die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Landwirte und der erhebliche Verwaltungsaufwand entgegen.
(Termin zur mündlichen Verhandlung am 2. April 2020 aufgehoben, neuer Termin steht noch nicht fest)
Phonolithabbau bei Bötzingen
10 K 2788/19
Die Klägerin begehrt die Zulassung eines Rahmenbetriebsplans für den regulären Betrieb eines Steinbruchs in den „Endhahlen“ bei Bötzingen. Sie betreibt bereits einen Phonolithabbau an einem benachbarten Standort. Im Jahr 2000 ließ das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau den Hauptbetriebsplan für einen bis 2005 befristeten Probebetrieb in den „Endhahlen“ zu. Im Jahr 2015 beantragte die Klägerin sodann die Zulassung eines Rahmenbetriebsplans. Dieser überplant ein 2010 festgelegtes Vogelschutzgebiet und mehrere Grundstücke, die im Eigentum von Dritten - zumeist Winzern - stehen. Die Eigentümer erklärten sich weit überwiegend nicht bereit, ihre Grundstücke zu veräußern oder Nutzungsberechtigungen einzuräumen. Vor diesem Hintergrund lehnte das Regierungspräsidium Freiburg den Zulassungsantrag der Klägerin im Jahr 2019 ab. Es würde eine bergrechtliche Grundabtretung erforderlich werden. Ob diese durchführbar sei, müsse bereits jetzt anhand einer Prognose bewertet werden. Eine Grundabtretung komme aber nicht in Betracht, da der geplante Phonolithabbau keinen hinreichend bedeutsamen Gemeinwohlbezug aufweise.
(Termin zur mündlichen Verhandlung voraussichtlich im Herbst 2020)
Da sich die genannten Verhandlungstermine noch ändern können, sollte kurz vorher bei der Pressestelle nachgefragt
werden, ob sich Änderungen ergeben haben. Dies gilt in besonderem Maße angesichts der derzeitigen Bemühungen um die
Eindämmung der Coronavirus-Pandemie. Der öffentliche Dienstbetrieb des Verwaltungsgerichts Freiburg ist vorläufig bis zum
19. April 2020 eingeschränkt.