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Jahresbericht 2017 des Verwaltungsgerichts Freiburg
Datum: 28.02.2018
Kurzbeschreibung: PM 28.02.2018
Das Jahr 2017 stand beim Verwaltungsgericht Freiburg ganz im Zeichen erneut sprunghaft angestiegener Asylverfahren. Auch bei den allgemeinen Verwaltungsrechtssachen war ein Anstieg bei der Zahl der Neueingänge zu verzeichnen. Insgesamt gingen 11.143 Verfahren ein. Dies sind mehr als doppelt so viel wie im Vorjahr (4.942).
Der extreme Anstieg bei den Neueingängen ist vor allem auf die Asylsachen zurückzuführen. Im Jahr 2017 gingen 9.557 neue Asylverfahren beim Gericht ein, damit fast dreimal so viel wie im Vorjahr und so viele wie nie zuvor in der Geschichte des Verwaltungsgerichts. Die Zahl der Neueingänge bei den allgemeinen Verwaltungsrechtssachen belief sich auf 1.586 und stieg damit ebenfalls an, immerhin um 15 %.
Acht Kammern mit 31 Richterinnen und Richtern (29,24 Vollzeitstellen; Vorjahr: knapp 27) erledigten insgesamt 5.602 Verfahren und damit 48 % mehr als im Vorjahr. Aufgrund der hohen Zahl von Asylverfahren war eine deutliche Zunahme des Verfahrensbestands jedoch unausweichlich. Zum Ende des Jahres 2017 waren noch 8.716 Verfahren anhängig; damit hat sich der Verfahrensbestand, der sich Ende 2016 noch auf 3.173 belaufen hatte, beinahe verdreifacht. Die Zahlen im Einzelnen ergeben sich aus der anliegenden Tabelle.
Hauptherkunftsländer der Asylkläger waren Gambia, Afghanistan, Syrien, Nigeria, Irak sowie Pakistan. Insgesamt begehrten Asylkläger aus ca. 50 Staaten beim Verwaltungsgericht Freiburg die Anerkennung als Flüchtlinge und wendeten sich gegen eine Rückführung in ihr Heimatland oder den nach der sog. Dublin III-Verordnung zuständigen Mitgliedstaat.
Neben der hohen Zahl von Asylverfahren war das Verwaltungsgericht auch 2017 mit einer Reihe von Verfahren befasst, die das Interesse der Öffentlichkeit fanden. Mehrfach ging es um Windkraftanlagen, wie den „Windpark Hasel“ am Glaserkopf bei Schopfheim, gegen den sich Nachbarn teilweise mit Erfolg wehrten (Beschluss vom 13.03.2017 - 4 K 4961/16 -) und für dessen Bau der Betreiber eine Zufahrt über einen Waldweg der Stadt Schopfheim erstreiten wollte (Beschluss vom 06.06.2017 - 4 K 3381/17 -). Dem gegen nachträgliche Beschränkungen des Betriebs des Bürgerwindparks Südliche Ortenau (Schuttertal) gerichteten Eilantrag des Betreibers gab das Gericht statt (Beschluss vom 07.04.2017 - 2 K 910/17 -). Von kommunalpolitischem Interesse war auch etwa die Entscheidung des Gerichts, mit dem es dem Eilantrag des Bürgermeisters der Gemeinde Frittlingen (Kreis Tuttlingen) gegen seine sofortige Entlassung entsprach (Beschluss vom 31.05.2017 - 3 K 2065/17 -), oder der Beschluss vom 04.09.2017 - 1 K 7303/17 -, mit dem die Stadt Rottweil zur Überlassung ihrer Stadthalle an die AfD verpflichtet wurde. Auch Entscheidungen der Stadt Freiburg standen auf dem Prüfstand. So entschied das Gericht, die Stadt Freiburg habe zwecks Erhebung der sog. Bettensteuer zu Recht von einem Online-Buchungs-Portal verlangt, Auskunft über die beim Portal registrierten Vermieter zu erteilen (Urteil vom 05.04.2017 - 4 K 3505/16 -). Mit Beschlüssen vom 07.11.2017 - 4 K 8618/17 und 4 K 7618/17 - verpflichtete das Gericht die Stadt Freiburg, ihre für die Marktzulassung zuständige „Freiburger Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG“ (FWTM) anzuweisen, erneut über die Anträge von zwei abgelehnten Bewerbern für Glühweinstände auf dem Weihnachtsmarkt zu entscheiden. In einem gegen die Stadt Freiburg gerichteten Eilverfahren entschied das Gericht, allein die Zurechnung eines Fahrerlaubnisinhabers zur sog. „Reichsbürgerbewegung“ berechtige die Behörde nicht zur Anforderung eines psychiatrischen Gutachtens und deshalb auch nicht zur sofortigen Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage des Gutachtens (Beschluss vom 09.08.2017 - 4 K 4224/17 -). Zu weiteren Einzelheiten der genannten Entscheidungen wird auf die unter www.vgfreiburg.de veröffentlichten Pressemitteilungen verwiesen.
Folgende derzeit anhängige Verfahren könnten für die Öffentlichkeit von Interesse sein:
Nachbarklagen gegen Windpark Nillkopf
(2 K 7183/17, 2 K 7329/17, 2 K 7497/17, 2 K 7498/17)
Die Kläger wenden sich gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines Windparks mit drei Windkraftanlagen auf dem Nillkopf in Unterharmersbach und Fischerbach. Sie berufen sich unter anderem auf von den Anlagen ausgehende unzumutbare Schall- und Lichtimmissionen, eine optisch bedrängende Wirkung für ihre Anwesen sowie eine Gefahr für die Trinkwasserversorgung, Landwirtschaft und den Tourismus.
(Termin zur mündlichen Verhandlung voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte 2018)
Eilantrag auf Baustopp für Rewe-Markt in Sasbach
(2 K 9247/17)
Ein Anwohner begehrt einen Baustopp auf dem Areal St. Pirmin in Sasbach, wo derzeit ein Rewe-Markt errichtet wird. Er befürchtet im Wesentlichen von dem Supermarkt ausgehende unzumutbare Lärmbelästigungen.
(Schriftliche Entscheidung über den Eilantrag steht unmittelbar bevor)
Befreiung von Verboten aus Landschaftsschutzgebietsverordnungen für Windkraftanlagen auf dem Kutschenkopf
(2 K 9611/17)
Der Schwarzwaldverein, die Stadt Oppenau und ein Anwohner klagen gegen die Befreiungen von den Verboten der Schutzgebietsverordnungen der Landschaftsschutzgebiete „Lierbachtal und Kniebisstraße“ und „Oberes Achertal“ für die Errichtung dreier Windkraftanlagen auf dem Kutschenkopf in Oppenau und Lautenbach. Nachdem das Landratsamt Ortenaukreis die Erteilung der naturschutzrechtlichen Befreiungen abgelehnt hatte, entschied das Regierungspräsidium Freiburg im Widerspruchsverfahren zugunsten der EnBW, die die Errichtung und den Betrieb der Windkraftanlagen plant. Die Kläger stützen sich im Wesentlichen auf Verfahrensfehler sowie darauf, die Errichtung der Anlagen liefe dem Zweck der Landschaftsschutzgebietsverordnungen zuwider und leiste im Übrigen wegen des zu geringen Windaufkommens am Standort keinen relevanten Beitrag zum Gelingen der Energiewende.
(Termin zur mündlichen Verhandlung voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte 2018)
Eilantrag auf Stilllegung von Windkraftanlagen des Bürgerwindparks Südliche Ortenau
(2 K 836/18)
Mit ihrem Eilantrag begehren Anwohner aus der Nähe der Anlagen die einstweilige Stilllegung des Bürgerwindparks Südliche Ortenau, der aus sieben Windkraftanlagen zwischen Ettenheim und Schuttertal besteht. Zur Begründung stützen sie sich auf von dem Windpark ausgehende unzumutbare Lärmbelästigungen. Nach bereits vorgenommenen Messungen steht die Fertigstellung zweier Lärmgutachten, unter anderem zur Frage der Impulshaltigkeit der Schallemissionen, unmittelbar bevor.
(Schriftliche Entscheidung über den Eilantrag voraussichtlich im 2. Quartal 2018)
Nachbarklage wegen Spielplatzlärms in Schutterwald
(2 K 1129/18)
Der Kläger begehrt das Einschreiten der Gemeinde Schutterwald gegen Lärm von einem Spielplatz gegenüber seinem Wohnhaus. Er fordert die Gemeinde auf, die Nutzungsbedingungen, insbesondere Nutzungszeiten, neu zu regeln und geeignete Vorkehrungen zu treffen, damit diese eingehalten werden. Er macht geltend, seit dem Ausbau zu einem Abenteuerspielplatz habe die Lärmbelästigung bis ins Unzumutbare zugenommen, auch außerhalb der Nutzungszeiten aufgrund missbräuchlicher Nutzung durch Jugendliche.
(Termin zur mündlichen Verhandlung noch nicht absehbar)
Nachbarklage wegen Lärms auf dem Augustinerplatz
(4 K 805/16)
Zwei Anwohner begehren das Einschreiten der Stadt Freiburg gegen nächtlichen Lärm auf dem in der Altstadt Freiburgs gelegenen Augustinerplatz. Sie stützen sich auf die städtische Polizeiverordnung und fordern die beklagte Stadt auf, das Abspielen lauter Musik und das Musizieren zu Nachtzeiten, das Nächtigen sowie Feuermachen zu verhindern und insgesamt den Schutz der Nachtruhe jedenfalls ab 24:00 Uhr zu gewährleisten. Nach Vorlage des von der Kammer bei der Landesanstalt für Umweltschutz in Auftrag gegebenen Lärmgutachtens werden die Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten und es wird ein Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt.
(Termin zur mündlichen Verhandlung frühestens im 2. Quartal 2018)
Durchsuchung des KTS im Zusammenhang mit Vereinsverbot von „linksunten.indymedia“
(4 K 7588/17)
Der „Förderverein Subkultur e.V.“ klagt als Betreiber des „Kulturtreffs in Selbstverwaltung“ (KTS) in Freiburg gegen das Land Baden-Württemberg wegen der Durchsuchung von dessen Räumen anlässlich des Vereinsverbots von „linksunten.indymedia“. Zur Begründung bringt er unter anderem vor, schon das Vereinsverbot sei rechtswidrig gewesen. Gegen dieses sind Klagen beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.
(Termin zur mündlichen Verhandlung noch nicht absehbar)
Herausgabe der Liste nicht genehmigter Stellenanforderungen an Fraktionsgemeinschaften des Freiburger Gemeinderats
(4 K 1245/18)
Die Fraktionsgemeinschaft „Junges Freiburg Die Partei Grüne Alternative Freiburg“ (JPG) sowie die Fraktionsgemeinschaft „Unabhängigen Listen“ (UL) im Freiburger Gemeinderat klagen gegen den Oberbürgermeister der Stadt Freiburg mit dem Ziel der Feststellung, dass dieser verpflichtet war, den Fraktionsgemeinschaften mitzuteilen, welche der verwaltungsinternen Stellenanforderungen nicht in den Haushaltsplanentwurf der Stadt für den Doppelhaushalt 2017/2018 Eingang gefunden haben. Sie berufen sich darauf, im Rahmen der Gestaltungs- und Kontrollfunktion des Gemeinderats seien Informationen über nicht genehmigte Stellenanträge unerlässlich.
(Termin zur mündlichen Verhandlung noch nicht absehbar)
Altlastensanierung in Kirchzarten/Kappel
(5 K 2633/16, 5 K 2634/16, 5 K 2686/16)
Zwei Eigentümer von Grundstücken in Kirchzarten klagen gegen bodenschutzrechtliche Anordnungen sowie die Heranziehung zur Kostenerstattung im Rahmen einer Altlastensanierung. Nachdem eine Rotfärbung der Brugga in Kirchzarten festgestellt worden war, wurde die Ursache von dem Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald einer Freisetzung von Schadstoffen aus einem verunreinigten Graben zugeordnet, die wiederum auf Altlasten der Firma Stolberger Zink AG auf einem anderen Grundstück zurückzuführen seien. Den Eigentümern der Grundstücke wurden daraufhin bestimmte Sanierungsmaßnahmen aufgegeben. Da die Kläger der Anordnung nicht nachkamen, ließ das Landratsamt die Arbeiten ausführen und fordert nun von den Grundstückseigentümern die Erstattung der hierfür entstandenen Kosten. Die Kläger wenden ein, weder das Bestehen einer Gefahrenlage noch die Ursache für die Rotfärbung der Brugga sei abschließend geklärt. Außerdem seien sie nicht die richtigen Adressaten.
(Termin zur mündlichen Verhandlung am 12.04.2018)
Planfeststellung Kreisverkehr Ebringen
(5 K 6756/17)
Die Gemeinde Pfaffenweiler wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Freiburg für einen Kreisverkehr an der Kreuzung zwischen L 125 und K 4953 bei Ebringen. An diesem Knotenpunkt ergeben sich für die Verkehrsteilnehmer, die von Ebringen auf die L 125 oder aus Richtung Freiburg nach Ebringen abbiegen möchten und dem Verkehrsstrom auf der L 125 Vorfahrt gewähren müssen, erhebliche Wartezeiten und Rückstaus. Die Gemeinde Pfaffenweiler befürchtet im Falle der Errichtung des Kreisverkehrs eine noch stärkere Inanspruchnahme der Strecke durch das Schneckental und damit ein Zurücktreten der Planungen für den Ausbau der B3 auf Schallstadter Gemarkung. Das Regierungspräsidium führt an, die Ortsumfahrung Schallstadt könnte nach ihrem Ausbau weiterhin über einen vierten Arm an den Kreisverkehr angeschlossen werden.
(Termin zur mündlichen Verhandlung voraussichtlich Ende 2018)
Nachbarklage gegen Windkraftanlage in Freiamt/Gutach-Siegelau
(7 K 1097/15)
Die Kläger wenden sich gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windkraftanlage auf den Gemarkungen Freiamt und Gutach-Siegelau. Zur Begründung stützen sie sich im Wesentlichen auf das Fehlen einer Umweltverträglichkeitsvorprüfung, die mangelnde Berücksichtigung von Natur- und Artenschutz, unzumutbare Lärmbelästigungen und eine optisch bedrängende Wirkung der Anlage.
(Termin zur mündlichen Verhandlung voraussichtlich in der 1. Jahreshälfte 2018)
Nachbarklage gegen Windpark Sexau-Peterswald
(7 K 1930/15)
Die Kläger wenden sich gegen die immissionsschutzrechtliche (Teil-)Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb zweier Windkraftanlagen des Windparks Sexau-Peterswald. Sie rügen im Wesentlichen das Fehlen einer Umweltverträglichkeitsvorprüfung und berufen sich auf verschiedene geschützte Vogelarten.
(Termin zur mündlichen Verhandlung voraussichtlich in der 1. Jahreshälfte 2018)
Nachbarklage gegen Freiluftkino in Emmendingen
(7 K 2952/16)
Die Kläger wenden sich gegen eine Baugenehmigung zum Betrieb eines Freiluftkinos in Emmendingen. Sie befürchtet im Wesentlichen von diesem ausgehende unzumutbare Lärmbelästigungen.
(Termin zur mündlichen Verhandlung am 01.03.2018)
Waschstraße der Esso-Tankstelle in Weil am Rhein
(8 K 2268/17)
Die Klägerin begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung für die durch Brandstiftung im Jahr 2014 zerstörte Waschstraße in einem Nebengebäude der Esso-Tankstelle in Weil am Rhein. Die Stadt lehnte die Erteilung der Baugenehmigung gestützt auf eine Veränderungssperre ab, die angesichts des für die Bebauung der sog. Hangkante in Vorbereitung befindlichen Bebauungsplans erlassen wurde. Sie führt aus, auf Bestandsschutz könne sich die Klägerin nach dem Brand und der Beseitigung der Überreste der Waschstraße nicht mehr berufen.
(Termin zur mündlichen Verhandlung voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte 2018)
Altlastensanierung der Kesslergrube in Grenzach-Wyhlen
(8 K 8879/17)
Das Verfahren betrifft die Verbindlichkeitserklärung des Sanierungsplans für die sog. Kesslergrube in Grenzach-Wyhlen angesichts der dort im Boden befindlichen erheblichen Chemikalien-Altlast auf einer Fläche von 3,2 ha mit einem Volumen von ca. 190.000 m3. Nach dem von der BASF als Eigentümerin des Geländes vorgelegten Sanierungsplan soll die Altlast mit hydraulischer Sicherung eingekapselt werden (Bau einer Dichtwand, Oberflächenabdichtung, Installation und Betrieb einer hydraulischen Sicherung mit Pumpbrunnen). Die Kläger - die betroffene Gemeinde und eine Baugenossenschaft, zwei angrenzende Schweizer Gemeinden sowie ein Umweltverband - halten diese Maßnahmen nicht für ausreichend. Sie fordern eine vollständige Beseitigung des belasteten Bodenmaterials.
(Termin zur mündlichen Verhandlung noch nicht absehbar)
Nachbarklagen gegen Windpark auf dem Rohrenkopf
(8 K 81/18, 8 K 82/18, 8 K 83/18, 8 K 93/18)
Die Kläger wenden sich gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines Windparks mit fünf Windkraftanlagen in Schopfheim-Gersbach. Sie berufen sich unter anderem auf unzumutbare Beeinträchtigungen durch Infraschall, den Wertverlust ihrer Immobilien und Umweltschutzaspekte.
(Termin zur mündlichen Verhandlung noch nicht absehbar)
140 m2 Bienenunterstand im Außenbereich
(9 K 6550/17)
Der Kläger begehrt die Genehmigung eines Bienenunterstands mit einer Grundfläche von ca. 140 m2 für seine derzeit 40 Bienenvölker. Diesen hatte er auf dem Gelände seines in Haslach im Außenbereich gelegenen landwirtschaftlichen Betriebes zunächst ohne Baugenehmigung errichtet. Die später beantragte Genehmigung erteilte die Stadt nur für eine Unterstandsfläche von ca. 65 m2, da es nicht erforderlich sei, die Bienenstöcke vollständig unter dem Unterstand aufzustellen. Sie gab dem Kläger daher im Übrigen die Beseitigung der ungenehmigt errichteten Anlage auf, wogegen er sich mit seiner Klage ebenfalls wendet.
(Termin zur mündlichen Verhandlung voraussichtlich im Sommer 2018)
Nachbarklage gegen Technikzentrum der Freiburger Feuerwehr
(10 K 2329/16)
Eine Nachbarin wendet sich mit ihrer Klage gegen die Baugenehmigung für den Umbau des sog. Technikzentrums mit seinem Turm auf dem Gelände der Freiburger Hauptfeuerwache in der Eschholzstraße. Zur Begründung führt sie im Wesentlichen an, nach dem Umbau und einer damit einhergehenden Kapazitätserweiterungen seien unzumutbare Lärmbelästigungen zu erwarten.
(Termin zur mündlichen Verhandlung voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte 2018)
Nachbarklage gegen Hubschrauberlandeplätze in Nordrach und Gengenbach
(10 K 2777/16, 10 K 208/17)
Anwohner klagen gegen die durch das Regierungspräsidium Freiburg der Firma Junker erteilte luftverkehrsrechtliche Genehmigung für den Betrieb von Sonderlandeplätzen für Hubschrauber in Nordrach und Gengenbach (Landkreis Ortenau), da sie von den Landeplätzen ausgehende unzumutbare Lärmbelästigungen und mit dem Flugbetrieb einhergehende Gefahren befürchten.
(Termin zur mündlichen
Verhandlung voraussichtlich am 19.04.2018)
Weiterbetrieb der Oberstufe Häusern am Schluchsee
(10 K 1487/18, 10 K 1488/18)
Die Stadt Titisee-Neustadt sowie die Gemeinde Schluchsee klagen gegen die Genehmigung des Weiterbetriebs der Oberstufe Häusern der Schluchseewerk AG. Nachdem die befristete Genehmigung des Bezirksrats Neustadt aus dem Jahr 1928 im März 2016 abgelaufen und zunächst übergangsweise ein Weiterbetrieb zugelassen worden war, erteilte das Land Baden-Württemberg im Januar diesen Jahres nach einem umfangreichen wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren die umstrittene Genehmigung zum Weiterbetrieb auf 60 Jahre. Im Streit steht insbesondere die künftige Stauhöhe im Schluchsee. Auch der Seespiegel im Titisee ist von der Wasserkraftnutzung in der Oberstufe Häusern betroffen.
(Termin zur mündlichen Verhandlung noch nicht absehbar)
Eilantrag des Lörracher Feuerwehrkommandanten gegen Umsetzung
(13 K 1244/18)
Der Antragsteller, der von der Stadt Lörrach zum 01.02.2018 von seiner Funktion als Feuerwehrkommandant der Gemeindefeuerwehr entbunden wurde, wendet sich mit seinem Eilantrag gegen seine gleichzeitige Umsetzung in das Baurechtsamt der Stadtverwaltung, wo er für vorbeugenden Brandschutz zuständig sein soll. Der Antragsteller möchte im Eilverfahren erreichen, dass die Umsetzung jedenfalls vorläufig rückgängig gemacht wird. Er bringt vor, er sei weder dienstunfähig noch sei das Vertrauensverhältnis gestört. Auch handele es sich bei der Tätigkeit auf dem Baurechtsamt nicht um eine amtsangemessene Beschäftigung.
(Schriftliche Entscheidung über den Eilantrag wird zeitnah erfolgen)
Da sich die oben genannten Verhandlungstermine noch ändern können, sollte kurz vorher bei der Pressestelle nachgefragt werden, ob sich Änderungen ergeben haben.