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Jahresbericht 2016 des Verwaltungsgerichts Freiburg

Datum: 28.02.2017

Kurzbeschreibung: PM  28.02.2017

Das Jahr 2016 stand beim Verwaltungsgericht Freiburg ganz im Zeichen sprunghaft angestiegener Asylverfahren. Die Neueingänge in allgemeinen Verwaltungsrechtssachen gingen demgegenüber etwas zurück. Insgesamt gingen 4942 Verfahren und damit 68 % mehr als im Vorjahr ein.

Die Neueingänge bei Asylsachen stiegen auf 3561 Verfahren an. Damit gingen beinahe 2 ½ -mal so viel Asylverfahren wie im Vorjahr ein. Die Neueingänge bei den allgemeinen Verwaltungsrechtssachen beliefen sich auf 1381 und gingen damit leicht zurück    (-5%).

Sieben Kammern mit 29 Richterinnen und Richtern (knapp 27 Vollzeitstellen) erledigten insgesamt 3774 Verfahren und damit 22 % mehr als im Jahr 2015. Dennoch konnte aufgrund der hohen Zahl von Asylverfahren eine Zunahme des Verfahrensbestands nicht verhindert werden. Zum Ende des Jahres 2016 waren noch 3173 Verfahren anhängig; das waren 58 % mehr als im Vorjahr. Die Zahlen im Einzelnen ergeben sich aus der anliegenden Tabelle.

Hauptherkunftsländer der Asylkläger waren die Westbalkanstaaten, Syrien, Pakistan, Afghanistan sowie Irak.

Das Verwaltungsgericht war auch 2016 mit Verfahren befasst, die das Interesse der Öffentlichkeit fanden. Auf die mündliche Verhandlung am 17.10.2016 bestätigte es den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss des Landratsamts Ortenaukreis zum Bau und Betrieb des Rückhalteraums Elzmündung als rechtmäßig (7 K 63/15 und 7 K 72/15; Pressemeldung zu den Gründen folgt noch). Immer wieder Gegenstand verwaltungsgerichtlicher Verfahren sind von Anwohnern gestellte Eilanträge gegen die Errichtung von Windkraftanlagen. Keinen Erfolg hatten mehrere gegen den Windenergiepark am Rohrenkopf bei Schopfheim-Gersbach gestellte Anträge (u. a. 4 K 2679/15). Mit Urteilen vom 25.02.2016 entschied das Verwaltungsgericht über drei Klagen des ehemaligen Rickenbacher Bürgermeisters Moosmann und stellte unter anderem fest, dass ihm kein Unfallruhegehalt, also kein erhöhtes Ruhegehalt zusteht, da er nicht infolge eines Dienstunfalls dienstunfähig geworden und in den Ruhestand getreten ist (3 K 1187/14). Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts vom 16.12.2016 (3 K 514/16) steht fest, dass die Bürgermeisterwahl in Denkingen (Landkreis Tuttlingen) nicht wiederholt werden muss. Gegen Freiburger Anhänger der Ultraszene von der Stadt Freiburg verhängte Aufenthalts- und Betretensverbote erklärte das Verwaltungsgericht nur aufgrund zu langer Dauer für rechtswidrig (Urteile vom 15.04.2016 - 4 K 143/16 und 4 K 144/16 -). Keinen Erfolg hatten gegen die Untersagung des Diskothekenbetriebs in der lediglich als „Piano-Bar“ genehmigten Gaststätte „Ruefetto“ in Freiburg (4 K 3011/16) sowie gegen die Untersagung des Sonntagsverkaufs in einem Freiburger Lebensmittelgeschäft (4 K 576/14) eingelegte Rechtsmittel. Mit Urteil vom 09.06.2016 (2 K 1209/15) entschied das Verwaltungsgericht, dass das Kultusministerium Baden-Württemberg erneut über die Zustimmung zur Verlegung der Kaufmännischen Schulen Müllheim nach Bad Krozingen bei gleichzeitiger Neuprofilierung der beruflichen Schulen in Müllheim und Bad Krozingen entscheiden muss. Erfolg hatte auch die Klage einer unverfolgt aus ihrem Heimatland ausgereisten alleinstehenden Syrerin. Mit Urteil vom 13.12.2016 - A 5 K 2096/16 - entschied die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts, dass Syrern, die illegal aus Syrien ausgereist sind und sich längere Zeit im westlichen Ausland aufgehalten und dort einen Asylantrag gestellt haben, im Falle ihrer Rückkehr nach Syrien dort politische Verfolgung durch den syrischen Staat droht, und ihnen deshalb die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen ist.



Folgende derzeit anhängige Verfahren könnten für die Öffentlichkeit von Interesse sein
 

Umgehungsstraße für den Ortsteil Waltersweier?

(1 K 3727/16)

Mit seiner gegen die Stadt Offenburg gerichteten Klage will deren Ortsteil Waltersweier den Bau einer Umgehungsstraße erreichen. Er ist der Meinung, dass sich aus dem Eingliederungsvertrag vom 25.09.1971 ein entsprechender Anspruch ergibt.

(Termin zur mündlichen Verhandlung voraussichtlich im 2. Halbjahr 2017)



Schließung der Werkrealschule in Geisingen

(2 K 2212/16)

Die Stadt Geisingen wendet sich mit ihrer Klage gegen die Schließung ihrer Werkrealschule aufgrund zu geringer Schülerzahlen. Sie macht unter anderem geltend, das beklagte Land Baden-Württemberg sei mit dafür verantwortlich, dass weniger Schüler angemeldet worden seien und stattdessen die Werkrealschule in Immendingen besuchten. Es sei in Zukunft wieder mit steigenden Schülerzahlen zu rechnen.

(Termin zur mündlichen Verhandlung voraussichtlich im Laufe des Jahres 2017)

 

Kommunalverfassungsstreit in der Gemeinde Häusern

(3 K 4768/16)

Eine Gemeinderätin der Gemeinde Häusern (Landkreis Waldshut) wendet sich mit ihrer gegen den Bürgermeister der Gemeinde gerichteten Klage gegen einen Gemeinderatsbeschluss vom 25.07.2016. Mit dem Beschluss wurde das bauplanungsrechtliche Einvernehmen für die Errichtung von zwei Windkraftanlagen erteilt. Die Klägerin macht geltend, der Beschluss sei rechtswidrig und sie sei in ihren Rechten als Gemeinderätin verletzt worden, unter anderem weil der Bürgermeister seiner Informationspflicht gegenüber den Gemeinderäten nicht nachgekommen sei.

(Termin zur mündlichen Verhandlung noch nicht absehbar) 



Klage wegen Lärms auf dem Augustinerplatz

(4 K 805/16)

Zwei Kläger, die am Augustinerplatz in Freiburg wohnen, wollen mit ihrer Klage die Stadt Freiburg zum Einschreiten auf dem in der Altstadt Freiburgs gelegenen Augustinerplatz zwingen. Die beklagte Stadt soll auf dem Augustinerplatz das Abspielen lauter Musik, das Nächtigen sowie Feuermachen verhindern, den Schutz der Nachtruhe ab 24 Uhr gewährleisten sowie den Gassenausschank rund um den Platz ab 23:00 Uhr untersagen. Die Kläger stützen sich auf die Regelungen der städtischen Polizeiverordnung. Die Stadt ist der Klage entgegengetreten und verweist auf die umfassende Beratung der Problematik im Gemeinderat und auf zahlreiche Maßnahmen.

(Das Gericht hat einen - nicht öffentlichen - Erörterungstermin im März 2017 bestimmt, bei dem unter anderem erörtert werden soll, ob dem Vorschlag der Kläger, ein gerichtliches Mediationsverfahren durchzuführen, entsprochen werden soll. Sollte ein solches Verfahren nicht eingeleitet werden, wird das Gericht im Laufe des Jahres 2017 in mündlicher Verhandlung über die Klage entscheiden.)



Sondernutzungserlaubnis für mobilen Eiswagen?

(4 K 3200/16)

Der Kläger will mit der gegen die Stadt Freiburg gerichteten Klage die Erlaubnis erhalten, einen mobilen Verkaufsstand zum Verkauf von Speiseeis in der Nähe des Dreisamufers (Bereich zwischen SC-Gelände und PTSV Jahn) zu betreiben. Die beklagte Stadt hat den Antrag unter Verweis auf die Sondernutzungsrichtlinien für die Innenstadt abgelehnt, die entsprechend auch für das gesamte Stadtgebiet anzuwenden seien. Die Stadt befürchtet „Folgebegehrlichkeiten“ für alle möglichen Stände (u. a. Wurststände und Foodtrucks). Im Übrigen handele es sich bei dem Straßenabschnitt (Fritz-Geiges-Straße), deren Befahren den beiden anliegenden Sportvereinen gestattet sei, gar nicht um eine öffentliche Straße, für die eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen wäre, sondern um eine Privatstraße der Stadt.

(Termin zur mündlichen Verhandlung am 22.03.2017, 9:15 Uhr)



„Streit um die Münsterwurst“

(4 K 731/17)

Mit ihrem gegen die Stadt Freiburg gerichteten Eilantrag will die Klägerin die Zulassung ihres Wurststandes zum Freiburger Wochenmarkt am Münster erreichen.

(Entscheidung über den Eilantrag voraussichtlich innerhalb der nächsten ein bis zwei Monate).  

 

Wiederansiedlung des Lachses
 

(4 K 630/16)

Mit ihrer Klage wendet sich die Klägerin, die eine Wehr- und Wasserkraftanlage an der Wiese (Landkreis Lörrach) betreibt, gegen die Anordnung des Landratsamts Lörrach zur Errichtung eines Fischauf- und Fischabstiegs sowie gegen die Festsetzung einer Mindestwassermenge im Bereich des Stauwehrs. Nach ihrer Auffassung seien die Fischarten, auf die die Anordnung gestützt werde, in der Wiese nicht vorhanden. Eine Wiederansiedlung des Lachses sei aussichtslos.

(Termin zur mündlichen Verhandlung am 05.04.2017, 14:00 Uhr) 



Ferienwohnung in Konstanzer Wohngebiet?

(6 K 3858/16 und 6 K 3859/16)

Nachbarn klagen gegen eine von der Stadt Konstanz einem Hauseigentümer erteilte Ausnahmegenehmigung für die Nutzung des ausgebauten Dachs seiner Doppelhaushälfte als gewerblich vermietete Ferienwohnung. In dem Rechtsstreit geht es unter anderem um die Befürchtung der Nachbarn, durch häufig wechselnde Nutzer der Ferienwohnung werde Unruhe ins Wohngebiet getragen. Im Hintergrund steht auch eine in der Stadt Konstanz geltende Zweckentfremdungssatzung.

(Termin zur mündlichen Verhandlung noch nicht absehbar) 



Nachbarklage gegen Technikzentrum der Freiburger Feuerwehr

(7 K 2328/16)

Mit der Klage wendet sich eine Nachbarin gegen die durch das Regierungspräsidium Freiburg der Stadt Freiburg erteilte Baugenehmigung für den Bau des sog. Technikzentrums bei der Hauptfeuerwache Freiburg (Eschholzstraße) im Wesentlichen mit der Begründung, es sei unzumutbarer Lärm durch den Betrieb des Technikzentrums zu erwarten. (Außerdem ist eine weitere Klage der Nachbarin gegen die Baugenehmigung vom 03.04.2009 anhängig, die zum Umbau und zur Erweiterung der Hauptfeuerwache erteilt worden war. Das Verfahren ruht seit September 2010, nachdem die Beteiligten dies beantragt hatten.)

(Termin zur mündlichen Verhandlung noch nicht absehbar)  



Hubschrauberlandeplätze in Nordrach und Gengenbach

(7 K 2777/16 und 7 K 208/17)

Anwohner Klagen gegen die durch das Regierungspräsidium Freiburg der Firma Junker erteilte luftverkehrsrechtliche Genehmigungen für den Betrieb von Sonderlandeplätzen für Hubschrauber in Nordrach und Gengenbach (Landkreis Ortenau) wegen der zu erwartenden Lärmbeeinträchtigungen.

(Termin zur mündlichen Verhandlung noch nicht absehbar)



Da sich die oben genannten Verhandlungstermine noch ändern können, sollte kurz vorher bei der Pressestelle nachgefragt werden, ob sich Änderungen ergeben haben.



 

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