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Hinweis auf drei Gerichtstermine am 15.01.2015
Datum: 14.01.2015
Kurzbeschreibung:
- Gaststättenerlaubnis für Diskothek „Le Cathédral“ in Freiburg ?
- Denkmalschutz in der Gartenstadt : Müssen Fenster weiß sein ?
- Baunachbarklage gegen Studentenappartment in Zähringerstraße
Am
Donnerstag, 15. Januar 2015, um 9:30 Uhr
im
Verwaltungsgericht Freiburg,
Habsburgerstraße 103, 79104 Freiburg
Sitzungssaal VII, 5. OG, Raum Nr. 528
verhandelt die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts mündlich über die Klage (4 K 2150/13) eines Nachbarn gegen eine von der beklagten Stadt Freiburg dem beigeladenen Betreiber erteilte Gaststättenerlaubnis für den Betrieb einer Diskothek („Le Cathédral“) in Freiburg (Oberlinden), wo früher die bekannte Diskothek „Le Caveau“ betrieben wurde.
Im vorangegangenen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hatte die 4. Kammer einen Antrag des Betreibers gegen die Stadt Freiburg auf Anordnung des Sofortvollzugs der Gaststättenerlaubnis abgelehnt (Beschluss vom 2.5.2014 - 4 K 495/14; siehe dazu die Pressemeldung vom 7.5.2014 - www.vgfreiburg.de > Pressemitteilungen > 2014).
Um 11:00
Uhr verhandelt die Kammer mündlich über
eine Klage gegen eine denkmalschutzrechtliche
Auflage, mit der ein weißer Anstrich der Fenster
eines Hauses in der Gartenstadt in Freiburg angeordnet wurde.
Und um 14:15 Uhr verhandelt die Kammer mündlich über eine Baunachbarklage gegen die Baugenehmigung, die von der Stadt Freiburg für das (mittlerweile schon errichtete) Studentenappartmenthaus in der Zähringerstraße/Ecke Tullastraße in Freiburg erteilt wurde.