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Hinweis auf Gerichtstermin

Datum: 16.07.2014

Kurzbeschreibung: PM vom 16.07.2014

 

Hinweis auf Gerichtstermin:

 

Nächste Woche am

Freitag, den 25. Juli 2014, um 10:15 Uhr

im Verwaltungsgericht Freiburg,

Habsburgerstraße 103, 79104 Freiburg

Sitzungssaal VII, 5. OG, Raum Nr. 528

 

wird die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg über eine Klage der Stadt Mahlberg gegen die Bahn AG mündlich verhandeln (Az: 5 K 1491/13).

Dabei geht es um Folgendes:

Die klagende Gemeinde, die von drei Hauptverkehrswegen durchzogen wird (A 5, B 3 und Rheintalbahn), hat durch Gemeinderatsbeschluss einen Lärmaktionsplan aufgestellt, der festlegt, dass der Bahnlärm der Rheintalbahn durch die Lärmschutzmaßnahme „besonders überwachtes Gleis“ gemindert werden soll. Ziel des Aktionsplans ist es, dass für alle Bewohner der Stadt bestimmte gesundheitsschädliche Gesamtlärmwerte nicht mehr überschritten werden. Bei der Maßnahme „besonders überwachtes Gleis“ werden die Schienen regelmäßig geschliffen, was einen erheblichen Lärmminderungseffekt erzielt.

Die Beklagte lehnt es ab, diese Maßnahme durchzuführen und verweist auf ihr Lärmsanierungsprogramm, das bauliche Lärmschutzmaßnahmen vorsieht, die allerdings für Mahlberg noch nicht vorgesehen sind. Die Beklagte ist insbesondere der Auffassung, dass sie an eine kommunale Lärmaktionsplanung nicht gebunden sei.

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