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Hinweis auf Gerichtstermin Prof. Dr. Friedl gegen Land Baden-Württemberg
Datum: 12.11.2013
Kurzbeschreibung: Hinweis auf Gerichtstermin Prof. Dr. Friedl gegen Land Baden-Württemberg
Am
Donnerstag, den 05. Dezember 2013, um 10.30 Uhr
im Verhandlungssaal VII im 5. OG
des Verwaltungsgerichts Freiburg,
Habsburgerstraße 103, 79104 Freiburg
wird die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg über eine
Klage des Prof. Dr. Friedl verhandeln (1 K 2463/11). Prof. Dr.
Friedl klagt auf Zahlung von ca. 2 Mio. € aus einem mit dem
Universitätsklinikum Freiburg geschlossenen Vergleich.
Prof. Dr. Friedl war seit 1997 Universitätsprofessor und
Leiter der Abteilung Unfallchirurgie der Universitätsklinik
Freiburg. Im Jahr 2000 leitete sein Dienstherr, das Land
Baden-Württemberg, gegen ihn das förmliche
Disziplinarverfahren ein und setzte es wegen eines gleichfalls
eingeleiteten Strafverfahrens aus. Mit rechtskräftigem Urteil
des Landgerichts Freiburg vom 18.02.2003 wurde Prof. Dr. Friedl
wegen vorsätzlicher Körperverletzung und wegen
fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen zu
einer Gesamtgeldstrafe von 270 Tagessätzen verurteilt. Nach
Fortsetzung des Disziplinarverfahrens schlossen Prof. Dr. Friedl,
sein Dienstherr und das Universitätsklinikum Anfang 2009 einen
Vergleich u.a. dahingehend, dass er seine Entlassung aus dem
Beamtenverhältnis mit sofortiger Wirkung beantragen und das
Universitätsklinikum ihm einen Betrag in Höhe von 1,98
Mio. € für entgangene und zukünftig entgehende
Einkünfte aus Privatliquidation zahlen sollte. Nachdem er auf
seinen Antrag aus dem Beamtenverhältnis entlassen worden war,
erklärten das Universitätsklinikum und der Dienstherr die
Anfechtung des Vergleichs. Unter Berufung auf diese Anfechtung
verweigert das Universitätsklinikum die Zahlung.