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Equal-Pay: Klage der ehemaligen Bürgermeisterin der Gemeinde Todtmoos erfolgreich

Datum: 02.05.2025

Kurzbeschreibung: PM 02.05.2025

Equal-Pay: Klage der ehemaligen Bürgermeisterin der Gemeinde Todtmooserfolgreich

Pressemitteilung vom 2. Mai 2025


Equal-Pay: Klage der ehemaligen Bürgermeisterin der Gemeinde Todtmoos
erfolgreich


Die Gemeinde Todtmoos muss ihrer ehemaligen Bürgermeisterin (im Folgenden
Klägerin) die Differenz zu den Bezügen nach der nächsthöheren Besoldungsgruppe
sowie Entschädigung zahlen. Dies hat das Verwaltungsgericht Freiburg mit Urteil auf
die mündliche Verhandlung vom 29.04.2025 (5 K 2541/23) entschieden.


Der Klägerin war vom 18.09.2014 bis zum 17.09.2022 Bürgermeisterin der
Gemeinde Todtmoos. Der Gemeinderat beschloss zunächst ihre Einweisung in die
Besoldungsgruppe A 14. Später erging ein Gemeinderatsbeschluss, mit dem sie mit
Wirkung ab dem 01.07.2018 in die Besoldungsgruppe A 15 eingewiesen wurde. Der
Amtsnachfolger der Klägerin, dessen Amtszeit am 18.09.2022 begann, wurde mit
Beschluss des Gemeinderats sogleich in die Besoldungsgruppe A 15 eingewiesen.


Im November 2022 machte die Klägerin Schadensersatz und Entschädigung nach
dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gegenüber der Gemeinde
Todtmoos geltend. Nach erfolgloser Durchführung des Widerspruchsverfahrens
erhob sie im August 2023 Klage mit dem Ziel, ihr die Differenz der Bezüge zwischen
A 14 und A 15 in Höhe von 36.529,75 € zu zahlen, außerdem eine immaterielle
Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG. Zur Begründung machte sie im Wesentlichen
geltend, dass ihr (männlicher) Vorgänger bereits mit Beginn seiner ersten Amtszeit
im September 1990 in die Besoldungsgruppe A 15 eingewiesen worden sei. Gleiches
gelte hinsichtlich ihres (männlichen) Nachfolgers. Zudem bezog sich die Klägerin auf
ein - ebenfalls stattgebendes - Urteil des Verwaltungsgerichts hinsichtlich der
früheren Müllheimer Bürgermeisterin (siehe dazu die Pressemitteilung des Gerichts
vom 28.03.2023).

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat dieser Klage im Wesentlichen stattgegeben. Die Gemeinde Todtmoos muss daher der Klägerin Schadensersatz in Höhe von 36.529,75 € (Differenz der Bezüge zwischen A 14 und A 15) sowie eine Entschädigung in Höhe von 7.000 € zuzüglich vorgerichtlicher Anwaltskosten zahlen.

Das Verwaltungsgericht hat die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zugelassen. Die Beteiligten können innerhalb von einem Monat nach Zustellung des vollständigen Urteils Berufung einlegen.