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Anfechtung der Kommunalwahl der Stadt Freiburg - Hinweis auf Gerichtstermin:

Datum: 04.02.2025

Kurzbeschreibung: PM 04.02.2025

Anfechtung der Kommunalwahl der Stadt Freiburg - Hinweis auf Gerichtstermin:

Am

Dienstag, den 11.02.2025, um 9:30 Uhr
im Verwaltungsgericht Freiburg, Habsburgerstraße 103, 79104 Freiburg,
Sitzungssaal VII, 5. OG, Raum Nr. 528,

wird die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg über eine Klage gegen die Feststellung des Ergebnisses der Kommunalwahl für den Gemeinderat der Stadt Freiburg verhandeln.

Der Kläger kandidierte für die am 09.06.2024 durchgeführte Wahl des Gemeinderats der Stadt Freiburg im Rahmen der Liste „Meinrad Spitz (SPITZ)“. Auf diese Liste entfielen nach der Feststellung des Ergebnisses der Wahl 34.132 gültige Stimmen bzw. 0,7 %. Die Liste erhielt damit keinen Sitz im Gemeinderat.

Der Kläger ist der Auffassung, dass bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses wesentliche Vorschriften unbeachtet geblieben seien. Neben der Ausgestaltung des Stimmzettels beanstandet er insbesondere das von der Stadt praktizierte Verfahren der Stimmauszählung, bei dem aus seiner Sicht eine hohe Manipulationsanfälligkeit bestanden habe und zudem eine nachträgliche Überprüfung des Wahlergebnisses nicht gewährleistet sei. Mit seiner Klage möchte er erreichen, dass die Wahl für ungültig erklärt wird.



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