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Anfechtung der Bürgermeisterwahl in Staufen

Datum: 21.04.2026

Kurzbeschreibung: PM vom 21.04.2026

Anfechtung der Bürgermeisterwahl in Staufen

Termin am 24.04.2026: Hinweise für die Öffentlichkeit

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg wird am Freitag, den 24.04.2026, um 10:00 Uhr im Verwaltungsgericht Freiburg (Habsburgerstraße 103, 79104 Freiburg, Sitzungssaal VII, 5. OG, Raum Nr. 528) über zwei Klagen gegen die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Staufen im Breisgau verhandeln (siehe bereits die Pressemitteilung Nr. 4 vom 23.02.2026).


Aufgrund der sitzungspolizeilichen Anordnung der 5. Kammer geltenden folgende Regelungen:


1. Beschränkung der Öffentlichkeit


a) Die Anzahl der Plätze für interessierte Bürgerinnen und Bürger im Sitzungssaal ist begrenzt. Im Saal VII stehen aus Kapazitätsgründen höchstens 56 Besucherplätze zur Verfügung. Die Vergabe der Besucherplätze erfolgt ab 8:30 Uhr nach der Reihenfolge des Erscheinens. Um einen reibungslosen Sitzungsablauf zu ermöglichen, wird gebeten, rechtzeitig vor Verhandlungsbeginn zu erscheinen und mit Blick auf eventuelle Sicherheitskontrollen Wartezeit einzuplanen.


b) Für Medienvertreterinnen und -vertreter stehen insgesamt 10 Sitzplätze zur Verfügung.


2. Ergänzende Regelungen für den Sitzungssaal


Das Telefonieren, Twittern und sonstige Versenden von Nachrichten, das Abrufen von Daten sowie jegliche Nutzung des Internets im bzw. aus dem Sitzungssaal ist nicht gestattet. Alle für diese Zwecke nutzbaren elektronischen Geräte, insbesondere Mobiltelefone, Laptops oder Tablets, dürfen im Sitzungssaal nicht verwendet werden. Medienvertreterinnen und Medienvertretern ist die Nutzung von Computern im Offline-Betrieb gestattet, soweit sichergestellt ist, dass mit den Geräten weder Ton- und Bildaufnahmen noch Datenübermittlungen durchgeführt werden.