Termin am 24.04.2026: Hinweise für die Öffentlichkeit
Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg wird am Freitag, den 24.04.2026, um 10:00 Uhr im Verwaltungsgericht Freiburg (Habsburgerstraße 103, 79104 Freiburg, Sitzungssaal VII, 5. OG, Raum Nr. 528) über zwei Klagen gegen die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Staufen im Breisgau verhandeln (siehe bereits die Pressemitteilung Nr. 4 vom 23.02.2026).
Aufgrund der sitzungspolizeilichen Anordnung der 5. Kammer geltenden folgende Regelungen:
1. Beschränkung der Öffentlichkeit
a) Die Anzahl der Plätze für interessierte Bürgerinnen und Bürger im Sitzungssaal ist begrenzt. Im Saal VII stehen
aus Kapazitätsgründen höchstens 56 Besucherplätze zur Verfügung. Die Vergabe der
Besucherplätze erfolgt ab 8:30 Uhr nach der Reihenfolge des Erscheinens. Um einen reibungslosen Sitzungsablauf zu ermöglichen,
wird gebeten, rechtzeitig vor Verhandlungsbeginn zu erscheinen und mit Blick auf eventuelle Sicherheitskontrollen Wartezeit
einzuplanen.
b) Für Medienvertreterinnen und -vertreter stehen insgesamt 10 Sitzplätze zur
Verfügung.
2. Ergänzende Regelungen für den Sitzungssaal
Das Telefonieren, Twittern und sonstige Versenden von Nachrichten, das Abrufen von Daten sowie jegliche Nutzung des Internets im bzw. aus
dem Sitzungssaal ist nicht gestattet. Alle für diese Zwecke nutzbaren elektronischen Geräte, insbesondere Mobiltelefone, Laptops
oder Tablets, dürfen im Sitzungssaal nicht verwendet werden. Medienvertreterinnen und Medienvertretern ist die Nutzung von Computern
im Offline-Betrieb gestattet, soweit sichergestellt ist, dass mit den Geräten weder Ton- und Bildaufnahmen noch
Datenübermittlungen durchgeführt werden.