Terminankündigung
Am Donnerstag, den 16.04.2026, um 10:00 Uhr
im Verwaltungsgericht Freiburg, Habsburgerstraße 103, 79104 Freiburg,
Sitzungssaal VII, 5. OG, Raum Nr. 528,
wird die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg über eine Klage verhandeln, die sich gegen die Verringerung öffentlicher
Parkplätze im Freiburger Stadtteil Wiehre richtet (Az. 4 K 4190/25).
Der Kläger wohnt im Stadtteil Wiehre. Er verfügt über keinen zu seiner Wohnung gehörenden privaten PKW-Stellplatz und
ist deshalb auf die Nutzung öffentlicher Parkplätze angewiesen. Er wendet sich gegen eine verkehrsrechtliche Anordnung der Stadt
Freiburg vom 11.03.2025 zur Neuordnung des ruhenden Verkehrs für die Reichsgrafenstraße zwischen Hildastraße und
Dreikönigsstraße. Inhalt dieser Anordnung ist die vollständige Aufhebung des vormals beiderseits erlaubten Gehwegparkens
unter gleichzeitiger Anordnung alternierenden Parkens am Fahrbahnrand unter Berücksichtigung der Grundstückszufahrten. Durch die
Anordnung hat sich die Anzahl der öffentlichen Parkplätze verringert. Der Kläger macht geltend, für ihn seien die
öffentlichen Parkplätze, wie für die meisten Anwohner, unverzichtbar. Er sei zu beruflichen Zwecken auf sein Kraftfahrzeug
angewiesen. Die verschiedenen Nutzungen des öffentlichen Straßenraums müssten durch eine planerische Abwägung in einen
gerechten Ausgleich gebracht werden. Hierzu müsse die Stadt die Belange hinter den teilweise miteinander in Konkurrenz stehenden
Nutzungen erkennen, angemessen gewichten und dann abwägen. Dies sei bei der angefochtenen Entscheidung unterblieben.