Das Verwaltungsgericht Freiburg hat drei Klagen auf Feststellung der Zulässigkeit von „Freiwillig Tempo 30“-Schildern auf Privatgrundstücken abgewiesen (Urteile vom 16. Oktober 2023, Az. 6 K 1866/22, 6 K 1867/22 und 6 K 1868/22).
Der Ortsverband von Bündnis 90/Die Grünen auf der Halbinsel Höri im Landkreis Konstanz hatte im Herbst 2021 zu einer „Privatinitiative für Klimaschutz, mehr Verkehrssicherheit und weniger Lärm“ aufgerufen und in diesem Zuge die Schilder mittels Spenden beschafft und verteilt. Mehrere Grundstückseigentümer, darunter die Kläger, stellten die Schilder auf ihren Grundstücken auf.
Im Juni 2022 bat das Landratsamt Konstanz die Grundstückseigentümer in einem nicht als Bescheid bezeichneten Schreiben, die Schilder zu entfernen, und kündigte die Verhängung von Zwangsgeldern an. Weitere Schritte unternahm das Landratsamt jedoch nicht.
Mit ihren im Juli 2022 bei Gericht eingegangenen Klagen begehren die Eigentümer von drei Grundstücken die Feststellung, dass
von ihnen aufgestellte „Freiwillig Tempo 30“-Schilder zulässig sind.
Das Verwaltungsgericht hat die Klagen abgewiesen. In der mündlichen Verhandlung hatte es bereits darauf hingewiesen, dass die
erhobenen Feststellungsklagen wegen des Prinzips der Nachrangigkeit der Feststellungsklage möglicherweise unzulässig seien,
sodass über die Schilder in der Sache nicht entschieden werden könne.
Die schriftlichen Urteile mit den Gründen für die gerichtlichen Entscheidungen werden in den nächsten Wochen abgefasst und den Beteiligten zugestellt werden. Die Entscheidungsgründe werden Gegenstand einer weiteren Pressemitteilung sein.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Kläger können innerhalb eines Monats nach Zustellung die Zulassung der Berufung bei dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim beantragen.