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Erfolgloser Eilantrag gegen Entziehung der Fahrerlaubnis
Datum: 17.05.2013
Kurzbeschreibung: PM 17.05.2013
Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat Stefan Wirbser, dem Bürgermeister der Gemeinde Feldberg, voraussichtlich zu Recht die Fahrerlaubnis entzogen. Mit dieser Begründung wies das Verwaltungsgericht Freiburg den dagegen gerichteten Eilantrag zurück (Beschluss vom 14.05.2013 - 5 K 685/13 -).
Das Verwaltungsgericht entschied, die Fahrerlaubnisbehörde müsse eine Fahrerlaubnis entziehen, wenn sich deren Inhaber als ungeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweise. Davon sei beim Antragsteller vorläufig auszugehen, nachdem ihm bereits in früherer Zeit die Fahrerlaubnis entzogen worden war und er am 22.02.2013 ein Fahrzeug nach vorherigem Alkoholkonsum geführt hatte. Es könne daher nicht hingenommen werden, dass er bis zu einer Entscheidung über seinen Widerspruch und eine sich gegebenenfalls anschließende Klage vorerst weiter am Straßenverkehr teilnimmt.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Der Antragsteller kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen.
Das Verwaltungsgericht entschied, die Fahrerlaubnisbehörde müsse eine Fahrerlaubnis entziehen, wenn sich deren Inhaber als ungeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweise. Davon sei beim Antragsteller vorläufig auszugehen, nachdem ihm bereits in früherer Zeit die Fahrerlaubnis entzogen worden war und er am 22.02.2013 ein Fahrzeug nach vorherigem Alkoholkonsum geführt hatte. Es könne daher nicht hingenommen werden, dass er bis zu einer Entscheidung über seinen Widerspruch und eine sich gegebenenfalls anschließende Klage vorerst weiter am Straßenverkehr teilnimmt.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Der Antragsteller kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen.