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Klage eines Einzelbewerbers zur Landtagswahl abgewiesen

Datum: 01.02.2006

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung vom 23.03.2001

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Klage eines Einzelbewerbers zur Landtagswahl abgewiesen. Dieser hatte wörtlich beantragt, das Gesetz, welches es zulässt, dass Herr Dr. Goll sich als Parteikandidat in zwei Wahlkreisen aufstellen lassen kann, für ungültig zu erklären (Urteil vom 22.3.2001 - 4 K 475/01).

Das mit der Klage verfolgte Begehren falle in die ausschließliche Zuständigkeit der Verfassungsgerichte - also (je nach geltend gemachter Rechtsverletzung) des Bundesverfassungsgerichts oder des baden-württembergischen Staatsgerichtshofs. Die Entscheidung über die Rechtgültigkeit von förmlichen Bundes- oder Landesgesetzen sei der Verfassungsgerichtsbarkeit, das heißt den Verfassungsgerichten des Bundes und der Länder vorbehalten. Da eine Verweisung an ein Verfassungsgericht nicht möglich sei, sei die Klage als unzulässig abzuweisen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim Zulassung der Berufung beantragen.

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