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Geschäftstätigkeit des Verwaltungsgericht Freiburg im Jahr 2000

Datum: 01.02.2006

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung vom 02.02.2001

Das Jahr 2000 war für das Verwaltungsgericht Freiburg im Vergleich mit dem Vorjahr insgesamt mit einer im wesentlich gleichbleibenden Geschäftsbelastung gekennzeichnet, wobei bei Neueingängen in allgemeinen Verwaltungsstreitsachen ein fast völliger Gleichstand zum Vorjahr, im Asylbereich hingegen ein stärkerer Rückgang zu verzeichnen ist.

Die Gesamtzahl der Neueingänge ist 2000 mit 4.927 gegenüber 1999 um rund 8 % geringfügig zurück gegangen (Zum Vergleich: 1999: 5.350 Eingänge; 1998: 5.536 Eingänge). Während im Bereich der allgemeinen Verwaltungsrechtsstreitigkeiten mit 2.728 neuen Verfahren im wesentlichen ein Gleichstand gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen war (1999: 2.794; 1998: 2.797 Eingänge), war hingegen im Bereich der 2000 neu eingegangenen Asylverfahren mit 2.169 Verfahren gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang von rund 15 % zu verzeichnen (1999: 2.556 Eingänge; 1998: 2.739 Eingänge).

Der Bestand der beim Gericht anhängigen Asylverfahren belief sich zum 31.12.2000 noch auf 2.092 (Stand 31.12.1999: 2.909; 31.12.1998: 2.888); bei allen vier baden-württembergischen Verwaltungsgerichten - Freiburg, Karlsruhe, Sigmaringen und Stuttgart - waren zu diesem Stichtag insgesamt 7.991 Asylverfahren (Stand 31.12.1999: 12.313; 31.12.1998: 14.358) anhängig. In allgemeinen Verwaltungsrechtsstreitigkeiten waren Ende Dezember beim Gericht in Freiburg 2.198 Verfahren (Stand 31.12.1999: 2.532; 31.12.1998: 2.683) noch nicht abgeschlossen. Die Zahl der gesamten Erledigungen des Ende 2000 mit 34 Richterinnen und Richtern in 10 Kammern besetzten Gerichts ist mit 6.048 Verfahren im Vergleich zum Vorjahr um rund 10 % angestiegen (1999: 5.481 Verfahren; 1998: 5.450 Verfahren). Zu berücksichtigen ist hierbei allerdings, dass das Gericht im Jahr 1999 lediglich 9 Kammern mit insgesamt 32 Richtern hatte. Im Bereich der Allgemeinsachen wurden 3.062 Verfahren (1999: 2.946; 1998: 2.632) erledigt, im Bereich der Asylrechtsstreitigkeiten kamen 2.986 Verfahren (1999: 2.535; 1998: 2.818) zum Abschluss.

Bezogen auf die ersten drei Quartale 2000 konnten von den 2000 erledigten Hauptsachestreitigkeiten (Klagen) in Allgemeinsachen 37,9 % innerhalb von sechs Monaten und weitere 16,3  % innerhalb von zwölf Monaten erledigt werden. Innerhalb eines Jahres konnte somit über die Hälfte (54,2 %) der allgemeinen Verfahren erledigt werden, in Asylverfahren wurden binnen eines Jahres 46,9 % erledigt. Binnen zwei Jahren waren 77,9 % der Klagen in Allgemeinsachen und 74,4 % der Klagen in Asylverfahren erledigt. Die durchschnittliche Verfahrensdauer in Hauptsacheverfahren betrug in Allgemeinsachen 14,7 und in Asylsachen 16,4 Monate; in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes betrug sie in Allgemeinverfahren 2,1 und in Asylverfahren 1,9 Monate. In den Hauptsacheverfahren hatten die Kläger in Allgemeinverfahren in 24,3 %, in Asylverfahren in 11,3 % der entschiedenen Fälle ganz oder teilweise Erfolg. In Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes lag die diesbezügliche Erfolgsquote der Antragsteller in Allgemeinverfahren bei 14,9 % und bei Asylverfahren bei 9,9 %.

Unter den hergebrachten Verwaltungsrechtsstreitigkeiten bildeten Baurechtsstreitigkeiten, Verfahren wegen zu bezahlender Abgaben, Gebühren und Beiträge, Führerscheinsachen, Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich des öffentlichen Dienstes und aus dem Bereich des Hochschul- und Prüfungsrechtes sowie Streitigkeiten um Sozialhilfe die Schwerpunkte. In den Asylrechtsstreitigkeiten stammt die Mehrzahl der Kläger und Antragsteller aus dem ehemaligen Jugoslawien (617 Verfahren), der Türkei (609 Verfahren), Syrien (142 Verfahren), Sri-Lanka (126 Verfahren) sowie dem Irak (108 Verfahren).

Wie bereits in den vergangenen Jahren besteht in diesem Frühjahr nach wie vor Anlass zu der Sorge, dass im Zuge von Einsparungsmaßnahmen des Bundes die Zahl der Außenstellen des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge reduziert und hiervon gerade auch die Freiburger Außenstelle in der Wiesentalstraße betroffen sein könnte. Die Folge einer solchen Schließung wäre aller Voraussicht nach, dass die vom Land in der Wiesentalstraße betriebene Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber ebenfalls aufgelöst werden müsste. Nach wie vor sprechen gute Gründe für den Erhalt sowohl der Außenstelle als auch der Aufnahmeeinrichtung. So hätte eine Schließung der für ganz Südbaden zuständigen Freiburger Außenstelle des Bundesamts und damit der Aufnahmeeinrichtung des Landes voraussichtlich zur Folge, dass sich die Zuständigkeit für eine ganz erhebliche Zahl von Asylverfahren vom Freiburger Verwaltungsgericht zum Verwaltungsgericht Karlsruhe verlagern würde. Es liegt auf der Hand, dass eine solche Verlagerung die ohnehin immer noch zu lange Dauer asylrechtlicher Streitigkeiten in der Hauptsache weiter deutlich verzögern dürfte. Auch würde diese eine ganz erhebliche Steigerung der finanziellen Belastungen vor allem des Landes und der Gemeinden insgesamt zur Folge haben. Solange bei den vier Verwaltungsgerichten noch ca. 8.000 Asylprozesse anhängig sind, sind jedenfalls derzeit noch vier Außenstellen - eine für jeden Regierungsbezirk und jedes Verwaltungsgericht - unbedingt erforderlich, um einer die vorhandenen Ressourcen insgesamt schonenden Bewältigung der Asylverfahren in angemessener Zeit so nahe wie möglich zu kommen. Eine Abkehr vom praktizierten dezentralen Konzept durch die Schließung auch nur einer Außenstelle kann nur zu Lasten der Effizienz und der Effektivität gehen.

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