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Geschäftsgang des VG Freiburg im Jahre 2005

Datum: 21.02.2006

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung vom 09.02.2006

Auch im Jahr 2005 hatten einzelne Entscheidungen des Gerichts weit reichende Folgewirkungen. An erster Stelle ist hier eine Entscheidung der 7. Kammer zu nennen, wonach die Stadt Todtnau aufgrund einer im Eingemeindungsvertrag des Jahres 1974 übernommenen Verpflichtung nach wie vor nicht berechtigt ist, die Freiwillige Feuerwehr im Ortsteil Gschwend aufzulösen. Dieses Urteil hatte (mittelbar) kommunalpolitische Auswirkungen auf viele Gemeinden, die sich von solchen - in Eingemeindungsverträgen vereinbarten - Verpflichtungen lösen wollten. Weiter hat das Gericht Klagen gegen Probebohrungen am Kaiserstuhl abgewiesen und entscheiden, dass in den Freiburger Stadtteilen Herdern, dort auf einem Grundstück in der Stadtstraße, und Wiehre, dort auf einem Grundstück in der Goethestraße, im Vorgarten keine Stellplätze für Kraftfahrzeuge errichtet werden dürfen. Auch im nächsten Jahr (wieder) aktuell kann die Frage werden, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Grundstückseigentümer durch die Ortspolizeibehörde verpflichtet werden kann, Nester des Eichenprozessionsspinners zu entfernen. Schließlich hat das Verwaltungsgericht die Klage der Stadt Waldshut-Tiengen betreffend die Mautpflicht für die Benutzung der Ortsumfahrung Waldshut-Tiengen / Lauchringen (BAB 98) abgewiesen und in einem groß angelegten „Terminmarathon“ in sieben Urteilen über die Zulässigkeit von Windkraftanlagen im Schwarzwald-Baar-Kreis entschieden.

Neu eingegangen sind im Jahr 2005 insgesamt 3.479 Verfahren. Dabei handelt es sich um Hauptsacheklagen und Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz auf dem Gebiet des allgemeinen Verwaltungsrechts (VRS: 2.306) sowie des Asylrechts (1.173).Erledigt wurden insgesamt 4.137 Verfahren (VRS: 2.533 / Asyl: 1.604) durch die 26 Verwaltungsrichterinnen und -richter (Voll- und Teilzeit) des Verwaltungsgerichts (2004: 28). Im Servicebereich sind darüber hinaus 26 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt gewesen (2004: 29).
Der Endbestand anhängiger Verfahren belief sich am 31. Dezember 2005 auf insgesamt 2.504 Verfahren (VRS: 1.632 / Asyl: 872). Der Bestand hat sich dabei gegenüber dem Jahr 2004 um insgesamt 658 Verfahren vermindert.

Verglichen mit den Zahlen des Jahres 2004 ist ein Rückgang der Zahl der Neueingänge um insgesamt 920 Verfahren (- 21 %) zu verzeichnen. Dies ist wohl vor allem auf die Verlagerung der Zuständigkeit für Streitigkeiten um Sozialhilfe auf die Sozialgerichte und die gegenüber dem Vorjahr nochmals gesunkenen Eingangszahlen in Asylstreitigkeiten zurückzuführen (VRS: - 17 %; Asyl: - 28 %). Die Erledigungen sind bei den allgemeinen Verwaltungsrechtssachen (- 12 %) und bei den Asylverfahren (- 14  %) gesunken. Insgesamt ging die Zahl der Erledigungen um 608 Verfahren zurück (- 13 %). Dies mag seine Ursachen darin haben, dass zum einen die Richterstellen im Vergleich zum Vorjahr reduziert worden sind und zum anderen mittlerweile ein „Bodensatz“ an schwierigen und nur noch mit erheblichem Aufwand zu erledigenden Verfahren erreicht ist.

Von den Hauptsacheklagen konnten im Bereich des allgemeinen Verwaltungsrechts innerhalb eines Jahres mehr als zwei Drittel der Verfahren erledigt werden (69,0 %), im Asylrecht waren dies 51,6 % der Verfahren (zum Vergleich im Jahr 2004: VRS 77,7 %, Asyl 57,7 %). Binnen zwei Jahren waren 93,9 % (2004: 94,7 %) der Klagen in allgemeinen Verwaltungsrechtssachen und 87,1 % (2004: 92,1 %) der Klagen in Asylsachen erledigt.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer in Hauptsacheverfahren betrug in den ersten drei Quartalen des Jahres 2005 in allgemeinen Verwaltungsrechtssachen 9,7 Monate und in Asylsachen 13,0 Monate; in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes betrug sie in allgemeinen Verwaltungsrechtssachen 1,3 und in Asylverfahren 1,1 Monate.

In den Hauptsacheverfahren hatten die Kläger in den ersten drei Quartalen des Jahres 2005 in allgemeinen Verwaltungsrechtssachen in 16,1 % (- 1,6 %), in Asylverfahren in 17,1 % (+ 1,4 %) der vom Gericht streitig entschiedenen Fälle ganz oder teilweise Erfolg. Daneben ist zu berücksichtigen, dass es in allgemeinen Verwaltungsrechtssachen zusätzlich in insgesamt 12,2 % (2004: 8,1 %) aller eingegangenen Fälle zum Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs und somit zu einem Teilerfolg der Kläger oder Antragsteller kam.
In Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes lag die Erfolgsquote der Antragsteller in allgemeinen Verwaltungsrechtssachen bei 15,0 % (+ 4,4 %) und in Asylverfahren bei 13,8 % (+ 3,0 %).

Schwerpunkte unter den Verwaltungsrechtsstreitigkeiten bildeten ausländerrechtliche Streitigkeiten, Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich des Beamtenrechts und aus dem Bereich des Hochschulzulassungsrechts sowie Baurechtsstreitigkeiten. Außerdem hat das Gericht 2005 letztmals zahlreiche noch im Vorjahr eingegangene sozialhilferechtliche Streitigkeiten entschieden. Nach wie vor bietet das Verwaltungsgericht den Beteiligten zudem in dafür geeigneten Fällen die Streitschlichtung im Wege der Mediation an.

In den Asylrechtsstreitigkeiten sind die Hauptherkunftsländer der Kläger und Antragsteller das ehemalige Jugoslawien bzw. Serbien u. Montenegro (395 Verfahren), die Türkei (168 Verfahren), der Irak (111 Verfahren), Kamerun (78 Verfahren), Liberia (70 Verfahren) und Nigeria (56 Verfahren). Zum Vergleich die Hauptherkunftsländer 2004: Ehemaliges Jugoslawien bzw. Serbien u. Montenegro (604 Verfahren), die Türkei (266 Verfahren), Liberia (190 Verfahren), der Irak (141 Verfahren), Nigeria (93 Verfahren), Kamerun (69 Verfahren) und Syrien (64 Verfahren).

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