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Hochbegabtenförderung: Klagen gegen Ablehnung von Studiengebührenbefreiung

Datum: 15.11.2007

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung vom 15.11.2007

Aufgrund der gestrigen mündlichen Verhandlung hat die 1.Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg in vier Verfahren (1 K 361/07, 988/07, 1154/07 und 1146/07) den Klagen von Studierenden gegen die Universität Freiburg stattgegeben. Nur der schriftlich niedergelegte Entscheidungstenor der Urteile wurde heute den Beteiligten bekanntgegeben. Die vollständigen, schriftlich begründeten Urteile werden den Beteiligten voraussichtlich in den nächsten zwei Wochen zugestellt werden, wogegen sie dann einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim stellen können. (Eine weitere Pressemeldung dazu wird folgen).

Im Fall eines von der Studienstiftung des deutschen Volkes geförderten Studierenden, wurde die Universität verpflichtet, diesen für das Sommersemester 2007 von der Studiengebührenpflicht zu befreien.

In den anderen drei Fällen wurde die beklagte Universität verpflichtet, über die Befreiungsanträge der Kläger für das Sommersemester 2007 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. In diesen Fällen hatten die Studierenden der Universität zwar weder eine aktuelle Förderung durch ein Begabtenförderungswerk noch einen Intelligenzquotienten von 130 und mehr nachgewiesen, sich aber auf weit überdurchschnittliche Begabung bzw. herausragende Leistungen im Studium berufen (Abiturdurchschnitt von 1,0  bzw. Physik-Vordiplom von 1,0  bzw. jahrelange Förderung durch die Studienstiftung des deutschen Volkes bis zum WS 06/07).

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