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Universität Freiburg muss 20 weitere Studienanfänger im Fach Humanmedizin zulassen
Datum: 15.01.2008
Kurzbeschreibung: Pressemitteilung vom 15.01.2008
Die Universität Freiburg muss - vorläufig - 20 weitere Erstsemester im Studienfach Humanmedizin für das Wintersemester 2007/08 zum Studium zulassen, weil sie mit der Zulassung von bisher 321 Studienanfängern ihre vorhandene Aufnahmekapazität nicht ausgeschöpft hat. Dies hat das Verwaltungsgericht Freiburg in zahlreichen Beschlüssen vom 21. Dezember 2007 (NC 6 K 1769/07 u.a.) jetzt festgestellt.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts hat die Universität bei etlichen Veranstaltungen ihren Kapazitätsberechnungen eine zu geringe Gruppengröße und damit eine zu hohe Auslastung zu Grunde gelegt. Während die Universität nur 321 Studenten neu zum Medizinstudium zuließ, hat sie nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts tatsächlich Platz für 341 Erstsemester. Die noch offenen 20 Plätze muss sie nun unter ca. 110 Studienbewerbern, die beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt hatten, verlosen. Da diese Bewerber im Wege der so genannten „außerkapazitären" Zulassung zugelassen werden, erhalten damit voraussichtlich auch Studienbewerber einen Studienplatz, die im Verfahren der ZVS auf Grund ihrer Abiturnoten allenfalls nach längerer Wartezeit einen Studienplatz bekommen hätten. Die Zulassung ist allerdings nur eine vorläufige. Ob sie von Dauer ist, hängt vom Ausgang der anhängigen Klageverfahren ab. Im Übrigen kann die Universität innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidungen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einlegen.
Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts sind noch nicht rechtskräftig.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts hat die Universität bei etlichen Veranstaltungen ihren Kapazitätsberechnungen eine zu geringe Gruppengröße und damit eine zu hohe Auslastung zu Grunde gelegt. Während die Universität nur 321 Studenten neu zum Medizinstudium zuließ, hat sie nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts tatsächlich Platz für 341 Erstsemester. Die noch offenen 20 Plätze muss sie nun unter ca. 110 Studienbewerbern, die beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt hatten, verlosen. Da diese Bewerber im Wege der so genannten „außerkapazitären" Zulassung zugelassen werden, erhalten damit voraussichtlich auch Studienbewerber einen Studienplatz, die im Verfahren der ZVS auf Grund ihrer Abiturnoten allenfalls nach längerer Wartezeit einen Studienplatz bekommen hätten. Die Zulassung ist allerdings nur eine vorläufige. Ob sie von Dauer ist, hängt vom Ausgang der anhängigen Klageverfahren ab. Im Übrigen kann die Universität innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidungen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einlegen.
Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts sind noch nicht rechtskräftig.