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Hinweis auf Gerichtstermin am 05.02.2009

Datum: 02.02.2009

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung vom 02.02.2009

Am
Donnerstag, den 5. Februar 2009 um 14:30 Uhr
im Verhandlungssaal VII (Zi.Nr. 528) im 5.OG
des Verwaltungsgerichts Freiburg
in der Habsburgerstr.103

wird die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg über die Klage (4 K 961/08) einer Freiburgerin gegen das Land Baden-Württemberg mündlich verhandeln. Die Klägerin möchte gerichtlich festgestellt wissen, dass polizeiliche Maßnahmen gegen sie, nämlich die Aufnahme ihrer Personalien, die Anfertigung von Lichtbildern, ihre Durchsuchung sowie die damit verbundene Mitnahme zum Polizeirevier rechtswidrig waren.

Das Verfahren hat folgenden Hintergrund:

Am 01.05.2008 fand in Freiburg das so genannte Spechtpassagenfest statt. Für dieses Fest war die Wilhelmstraße zwischen Sedan  und Belfortstraße mit Genehmigung der Stadt Freiburg gesperrt. Nach 22.00 Uhr versammelten sich mehr als 100 Personen im Bereich Wilhelmstraße/Ecke Belfortstraße, aus deren Mitte heraus auf der Fahrbahn ein großes Feuer entzündet wurde, das bis gegen 02.00 Uhr morgens durch Nachlegen von Holz in Brand gehalten wurde. Danach verließ der Großteil der Besucher das Spechtpassagenfest und auch an der Feuerstelle begannen die meisten Personen abzuwandern. Gegen 02.25 Uhr wurde eine männliche Person, die von der Polizei als Hauptverursacher des Feuers angesehen wurde, in einiger Entfernung von der Feuerstelle festgenommen.

Gegen 02.15 Uhr befand sich auch die Klägerin in unmittelbarer Nähe des Feuers. Zu diesem Zeitpunkt schritten Polizeibeamte, die das Geschehen bis dahin im Hintergrund beobachtet hatten, gegen die um das Feuer herumstehenden Personen ein. Dabei wurde auch die Klägerin aufgefordert, sich zu dem etwa 500 m entfernten Polizeirevier Freiburg-Nord zu begeben. Dort wurden die Personalien der Klägerin festgestellt, Lichtbilder von ihr gefertigt und sie wurde dort körperlich durchsucht. Um etwa 03.05 Uhr durfte die Klägerin das Polizeirevier wieder verlassen.

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