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Kostenbescheid für die Unterbringung von Versorgung von Hunden
Datum: 14.05.2012
Kurzbeschreibung: Hinweis auf Gerichtstermin am 16.05.2012
Am
Mittwoch, den 16. Mai 2012, um 15.15 Uhr
im Verhandlungssaal VII im 5. OG
des Verwaltungsgerichts Freiburg,
Habsburgerstraße 103, 79104 Freiburg
wird die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg über die Klage einer Tierschutzorganisation gegen einen Kostenbescheid für die Unterbringung und Versorgung von Hunden verhandeln (2 K 972/10).
Die Klägerin führt u. a. sog. „Tierrettungsfahrten“ von Südeuropa (hier Portugal und Spanien) nach Deutschland durch und bringt Hunde in verschiedene deutsche Tierheime und zu Tierschutzvereinen (zur Weitervermittlung). Bei einem solchen Transport im September 2009 wurde ein Kleinlaster, in dem sich 43 Hunde in Boxen befanden, wegen Überladung von der Autobahnpolizei angehalten. Die hinzu gerufene Amtstierärztin ordnete verschiedene veterinärrechtliche Maßnahmen an. Hiergegen und gegen einen späteren Kostenbescheid des Landratsamts Ortenaukreis, in dem die Kosten für die vorübergehende Unterbringung und Versorgung der Tiere im Tierheim i. H. v. 457,-- € festgesetzt wurden, wendet sich die Klägerin. An der mündlichen Verhandlung wird auch die Amtstierärztin als amtliche Auskunftsperson teilnehmen.
Mittwoch, den 16. Mai 2012, um 15.15 Uhr
im Verhandlungssaal VII im 5. OG
des Verwaltungsgerichts Freiburg,
Habsburgerstraße 103, 79104 Freiburg
wird die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg über die Klage einer Tierschutzorganisation gegen einen Kostenbescheid für die Unterbringung und Versorgung von Hunden verhandeln (2 K 972/10).
Die Klägerin führt u. a. sog. „Tierrettungsfahrten“ von Südeuropa (hier Portugal und Spanien) nach Deutschland durch und bringt Hunde in verschiedene deutsche Tierheime und zu Tierschutzvereinen (zur Weitervermittlung). Bei einem solchen Transport im September 2009 wurde ein Kleinlaster, in dem sich 43 Hunde in Boxen befanden, wegen Überladung von der Autobahnpolizei angehalten. Die hinzu gerufene Amtstierärztin ordnete verschiedene veterinärrechtliche Maßnahmen an. Hiergegen und gegen einen späteren Kostenbescheid des Landratsamts Ortenaukreis, in dem die Kosten für die vorübergehende Unterbringung und Versorgung der Tiere im Tierheim i. H. v. 457,-- € festgesetzt wurden, wendet sich die Klägerin. An der mündlichen Verhandlung wird auch die Amtstierärztin als amtliche Auskunftsperson teilnehmen.