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Wahlanfechtung Bürgermeisterwahl Müllheim

Datum: 12.01.2012

Kurzbeschreibung: Hinweis auf Gerichtstermin am 28.02.2012

Am

Dienstag, den 28. Februar 2012,
um 9:00 Uhr im Sitzungssaal VII im 5. OG
des Verwaltungsgerichts Freiburg,
Habsburgerstraße 103, 79104 Freiburg

wird die 5. Kammer des Verwaltungsgericht Freiburg eine mündliche Verhandlung betreffend die Anfechtung der Bürgermeisterwahl in Müllheim (5 K 2499/11) durchführen.

Dazu geladen wurden die beiden Kläger, das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, das als Wahlaufsichtsbehörde des beklagten Landes deren Einspruch gegen die Wahlanfechtung zurückgewiesen hat, sowie als Beigeladene die Stadt Müllheim und die am 30.10.2011 gewählte Bewerberin.

Mit der Wahlanfechtungsklage wird geltend gemacht, die gewählte Bewerberin habe die Wählerschaft mit der Angabe, erfolgreiche Unternehmerin zu sein, getäuscht, außerdem hätten Mitglieder des Gemeinderats gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen und verschiedene Institutionen und Personen des öffentlichen Lebens in Müllheim hätten durch ihre öffentliche Unterstützung der Bewerberin bei den Wählern den Eindruck erweckt, sie sei die einzig wählbare Kandidatin. Das Landratsamt hat in seiner mit der Klage angefochtenen Entscheidung zwei der drei Einspruchsgründe mit der Begründung zurückgewiesen, sie seien erst verspätet geltend gemacht.

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