Pressemitteilung 22/26 Freiburg,
18.09.2026
Versammlung am 19.09.2026 darf auf dem „Alten Markt“ in Lörrach stattfinden
Die von der Stadt Lörrach verfügte versammlungsrechtliche Auflage, wonach eine für den „Alten Markt“
angemeldete Versammlung zum Thema „Alle für Demokratie“ nicht dort stattfinden darf und stattdessen als Versammlungsort
eine Fläche auf dem benachbarten Marktplatz („Neuer Marktplatz“) festgelegt wurde, ist voraussichtlich rechtswidrig. Dies
entschied das Verwaltungsgericht Freiburg mit Beschluss vom 17.09.2026 und gab damit dem Eilantrag des Anmelders der Versammlung - des
Antragstellers - gegen die Auflage statt (4 K 5466/26).
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