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Stadion-Verfahren: Hinweise zum Verhandlungstermin

Datum: 25.01.2022

Kurzbeschreibung: PM 25.01.2022

Stadion-Verfahren: Hinweise zum Verhandlungstermin

Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg wird am 9. Februar 2022 mit möglichem Fortsetzungstermin am 10. Februar 2022, jeweils 10.00 Uhr, im Bürgerhaus Zähringen (Lameystr. 2, 79108 Freiburg) die Anwohnerklage gegen das Europa-Park-Stadion in Freiburg mündlich verhandeln (Az. 10 K 6628/18).

Es geltend folgende Einlassbedingungen und Hygieneregeln (zu den Einzelheiten siehe die aktuelle sitzungspolizeiliche Anordnung der 10. Kammer - Link):

Zugelassen werden nur immunisierte Personen (also vollständig gegen COVID-19 geimpfte oder genesene Personen), die am jeweiligen Sitzungstag einen Nachweis über einen negativen Antigen-Schnelltest (nur sog. Bürgertests, keine Selbsttests) oder einen negativen PCR-Test vorlegen können (2G-Plus-Regel). Der Antigen-Schnelltest darf – zu Beginn des Verhandlungstermins um 10.00 Uhr – nicht älter als 16 Stunden, der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Die zusätzliche Testpflicht gilt auch für Personen mit Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung). Der Nachweis der Immunisierung und des negativen Testergebnisses wird beim Betreten des Sitzungssaals unter Vorlage des Personalausweises kontrolliert werden.

Bestimmten Personengruppen ist der Zutritt zum Bürgerhaus Zähringen an den Sitzungstagen aus Gründen des Infektionsschutzes untersagt (Betretungsverbot). Darunter fallen Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage typische Symptome einer COVID-19-Erkrankung hatten, es sei denn diese rühren nachweislich von einer anderen Erkrankung her, Personen, die in diesem Zeitraum positiv auf das Corona-Virus getestet wurden oder Kontakt zu einer infizierten Person hatten sowie absonderungspflichtige Personen.

Besucherinnen und Besucher der Verhandlung haben im Sitzungssaal grundsätzlich einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, welcher die Anforderungen der Standards FFP2, KN95 oder N95 erfüllt. Eine sog. OP-Maske ist nicht ausreichend. Beim Betreten und Verlassen des Saals ist, soweit möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Die Bestuhlung des Saales wurde entsprechend eingerichtet.

Die Anzahl der Sitzplätze im Saal ist begrenzt. Für interessierte Bürgerinnen und Bürger stehen 48 Besucherplätze zur Verfügung. Die Vergabe erfolgt nach der Reihenfolge des Erscheinens am jeweiligen Sitzungstag. Um einen reibungslosen Sitzungsablauf zu ermöglichen, wird gebeten, rechtzeitig vor Verhandlungsbeginn zu erscheinen und mit Blick auf die notwendigen Sicherheits- und Nachweiskontrollen ausreichend Wartezeit einzuplanen. Einlass in den Saal wird ab 09.30 Uhr gewährt.

Für Medienvertreterinnen und -vertreter stehen 20 Presseplätze auf der ausschließlich für sie reservierten Presseempore zur Verfügung. Aufgrund der begrenzten Platzkapazität ist pro Medienorgan nur ein Sitzplatz vorgesehen.

Akkreditierungsgesuche sind bis spätestens 01.02.2022, 17.00 Uhr, per E-Mail an pressestelle@vgfreiburg.justiz.bwl.de zu richten. Akkreditierungsgesuche an sonstige E-Mail-Adressen oder den Telefaxanschluss des Gerichts werden nicht berücksichtigt. Dem Antrag auf Akkreditierung ist, soweit vorhanden, eine Kopie des gültigen Presseausweises beizufügen. Sollten Foto-, Film-, oder Tonbandaufnahmen vor oder im Sitzungssaal geplant sein, wird gebeten, dies im Akkreditierungsgesuch ausdrücklich mitzuteilen. Gegebenenfalls müssen Medienpools gebildet werden; über Einzelheiten wird rechtzeitig informiert.

Einige Tage nach Ablauf der Akkreditierungsfrist versendet die Pressestelle des Verwaltungsgerichts eine Benachrichtigung über die erfolgreiche bzw. nicht erfolgreiche Akkreditierung. Es ist beabsichtigt, die Plätze nach der Reihenfolge des Eingangs des Akkreditierungsgesuchs zu vergeben; bei etwaiger Zeitgleichheit entscheidet das Los. Für den Fall, dass die Akkreditierungsgesuche die verfügbaren Presseplätze deutlich übersteigen, behält sich das Gericht ein an weiteren Kriterien orientiertes Auswahlverfahren vor, um eine ausgewogene Vergabe der Plätze an Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Medien zu ermöglichen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die 2G-Plus-Regel auch für Medienvertreterinnen und -vertreter gilt und eine erfolgreiche Akkreditierung nicht davon entbindet, am jeweiligen Verhandlungstag einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.

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