PM 16/26 vom 13.07.2026
Terminankündigung
Am Donnerstag, den 16.07.2026, um 09:00
Uhr
im Verwaltungsgericht Freiburg, Habsburgerstraße 103, 79104 Freiburg,
Sitzungssaal VII, 5. OG, Raum Nr. 528,
wird die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg über eine Klage der Evangelischen Kirchengemeinde Ihringen gegen die Gemeinde Ihringen verhandeln (Az. 2 K 6179/24). Es geht um die Frage, wer die Kosten für die Sanierung des Kirchturmes zu tragen hat.
Die Klägerin ist Eigentümerin der Evangelischen Kirche in Ihringen. Im Jahr 2021 führte sie Sanierungsarbeiten am Kirchturm durch. Im Nachgang macht sie wegen der Sanierungskosten Ansprüche gegen die Gemeinde Ihringen aus einer kommunalen Baulast am Kirchturm geltend. Die Gemeinde Ihringen wendet hiergegen insbesondere ein, dass die übernommene Baulast aufgrund wesentlicher Veränderung der Verhältnisse anzupassen sei. Außerdem seien einzelne der durchgeführten Sanierungsmaßnahmen nicht notwendig gewesen und die Gesamtsumme der Kosten sei nicht nachvollziehbar.