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Jahresbericht 2018 des VG Freiburg
Datum: 27.03.2019
Kurzbeschreibung: PM 27.03.2019
Das Jahr 2018 stand beim Verwaltungsgericht Freiburg wiederum im Zeichen einer großen Zahl von Asylverfahren. Insgesamt gingen 5.462 neue Asylverfahren beim Gericht ein. Dies bedeutet zwar einen deutlichen Rückgang gegenüber dem Ausnahmejahr 2017, in dem 9.557 Asylverfahren eingegangen waren. Im Vergleich zu den Vorjahren stellt dies aber nach wie vor eine erhebliche Steigerung dar (Neueingänge im Jahr 2016: 3.561). Mit 1.560 neuen Verfahren in etwa gleichbleibend gegenüber dem Vorjahr stellen sich die Eingänge der allgemeinen Verwaltungsrechtssachen dar. Die Zahl der Neueingänge beläuft sich damit auf insgesamt 7.052 Verfahren.
Das Verwaltungsgericht Freiburg wurde im Laufe des Jahres 2018 um weitere drei Kammern aufgestockt. Insgesamt elf Kammern mit 36 Richterinnen und Richtern (32,95 Vollzeitstellen; Vorjahr: 29,24) erledigten insgesamt 6.667 Verfahren und damit 19 % mehr als im Vorjahr. Aufgrund der hohen Zahl von neu eingegangenen Asylverfahren trat eine leichte Erhöhung des Verfahrensbestands ein. Zum Ende des Jahres 2018 waren noch 9.101 Verfahren anhängig (Vorjahr: 8.716). Die Zahlen im Einzelnen ergeben sich aus den anliegenden Tabellen.
Hauptherkunftsländer der Asylkläger waren Gambia, Nigeria, Afghanistan, Guinea, Syrien und der Irak. Insgesamt begehrten Asylkläger aus ca. 60 Staaten beim Verwaltungsgericht Freiburg die Anerkennung als Flüchtlinge und wendeten sich gegen eine Rückführung in ihr Heimatland oder den nach der sog. Dublin III-Verordnung zuständigen Mitgliedstaat.
Neben der hohen Zahl von Asylverfahren war das Verwaltungsgericht auch 2018 mit einer Reihe von Verfahren befasst, die das Interesse der Öffentlichkeit fanden. Von besonderem kommunalpolitischem Interesse waren etwa die Entscheidungen zu Oberbürgermeisterwahlen. Mit Urteilen vom 13.11.2018 (10 K 4040/18 und 10 K 4142/18) wurden die im Juni 2018 eingereichten Klagen einer nicht zur Wahl zugelassenen Bewerberin abgewiesen. Mit Beschluss vom 17.10.2018 (10 K 5833/18) entschied das Gericht in einem Eilverfahren, das von einer (ebenfalls) nicht als Kandidatin zugelassenen Bewerberin angestrengt worden war, dass der auf den 21.10.2018 angesetzte (zweite) Wahlgang zur Neuwahl des Oberbürgermeisters der Stadt Villingen-Schwenningen wie geplant stattfinden konnte. Der Eilantrag eines Bewerbers, der nicht zur Oberbürgermeisterwahl in Offenburg zugelassen wurde und die Zulassung mit dem Eilantrag erreichen wollte, hatte ebenfalls keinen Erfolg (Beschluss vom 27.09.2018 - 1 K 5501/18 -).
Auch Entscheidungen der Stadt Freiburg standen auf dem Prüfstand: Mit Beschluss vom 20.06.2018 (4 K 4053/18) entschied das Gericht, dass der für Samstag, den 23.06.2018 geplante Umzug des „Christopher Street Day“ in Freiburg über die vom Veranstalter angemeldet Wegstrecke, insbesondere über Haupteinkaufsstraßen der Freiburger Altstadt geführt werden darf, und bergründete dies im Wesentlichen mit dem Schutz der Versammlungsfreiheit. Mit Urteil vom 10.10.2018 (4 K 805/16) wurde die Stadt Freiburg verpflichtet, geeignete polizeiliche Maßnahmen an dem in der Altstadt gelegenen Augustinerplatz zu ergreifen, falls (wieder) regelmäßig gesundheitsgefährdende Lärmwerte erreicht werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Stadt Berufung eingelegt hat.
Mehrfach ging es um Windkraftanlagen, u. a. um den „Windpark Nillkopf“ im Kinzigtal. Mit Beschlüssen vom 03.01.2018 (2 K 5602/17, 2 K 5638/17, 2 K 5855/17) entschied das Gericht, dass die Geräusch-, Blinklicht- und Schattenwurfurfimmissionen der geplanten zwei Windkraftanlagen nicht zu unzumutbaren Beeinträchtigungen der Anwohner führe, die Eilanträge gestellt hatten. Als unzulässig wies das Gericht einen Eilantrag gegen die Waldumwandlungsgenehmigung des Regierungspräsidiums Freiburg für den Windpark Länge (in der Nähe von Blumberg) ab, der von der Eigentümerin eines Grundstücks außerhalb des Umwandlungsgebiets gestellt worden war (Beschluss vom 23.02.2018 - 10 K 1526/18 -). Keinen Erfolg hatte auch der von Anwohnern mit dem Ziel einer vorläufigen Stilllegung des Bürgerwindparks Südliche Ortenau (Schuttertal) wegen angeblicher Überschreitung der Lärmrichtwerte gestellte Eilantrag (Beschluss vom 25.07.2018 - 2 K 836/18 -).
Auf Interesse stieß auch das - inzwischen rechtskräftige - Urteil vom 19.04.2018 (10 K 208/17), mit dem das Verwaltungsgericht entschied, dass die Genehmigung eines von einem Tochterunternehmen des Erwin Junkerkonzerns in Gengenbach geplanten Hubschraubersonderlandeplatzes mit Nachbarrechten vereinbar sei. Mit Beschluss vom 29.11.2018 (6 K 6627/18) wurde die Gemeinde Rielasingen-Worblingen zur Überlassung eines gemeindlichen Mehrzweckraums an MdL Gedeon verpflichtet.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die unter www.vgfreiburg.de veröffentlichten Pressemitteilungen verwiesen.