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Elektronische Aktenführung beim Verwaltungsgericht Freiburg

Datum: 11.05.2022

Kurzbeschreibung: PM 11.05.2022

Elektronische Aktenführung beim Verwaltungsgericht Freiburg

Das Verwaltungsgericht Freiburg beginnt am 11.05.2022 mit der elektronischen Aktenführung. Neu eingehende Verfahren werden nunmehr nur noch als elektronische Gerichtsakten geführt. Ausgenommen von der elektronischen Gerichtsaktenführung sind lediglich Disziplinarverfahren, Personalvertretungssachen und die sogenannten Numerus-Clausus-Verfahren, bei denen über die Vergabe von Studienplätzen entschieden wird. Die derzeit noch bestehenden Papierakten werden bis zum jeweiligen Verfahrensabschluss am Verwaltungsgericht in Papier weitergeführt.

Die meisten Schriftsätze werden beim Verwaltungsgericht Freiburg bereits heute in elektronischer Form über sogenannte „sichere Übermittlungswege“ eingereicht. Schriftsätze, die in Papierform zu den elektronischen Gerichtsakten eingehen, werden nunmehr ersetzend eingescannt. Hierfür hat das Verwaltungsgericht eine eigene Scanstelle eingerichtet. Sogenannte „professionelle Einreicher“, die wie Rechtsanwälte und Behörden regelmäßig mit dem Gericht kommunizieren, sind ab dem 01.01.2022 gesetzlich verpflichtet, ihre Schriftsätze nur noch in elektronischer Form einzureichen. Bürgerinnen und Bürger, die beim Verwaltungsgericht selbst Klage erheben oder um Eilrechtsschutz nachsuchen, können ihr Vorbringen weiterhin auch auf Papier einreichen.

Die elektronische Aktenführung ermöglicht gegenüber der Papierakte eine flexiblere Handhabung. Die Gerichtsakte in elektronischer Form steht für die Richterinnen und Richter sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstellen jederzeit zur Verfügung. Während die Richterin oder der Richter mit der elektronischen Akte arbeitet, kann die Geschäftsstelle gleichzeitig einen gerade eingegangenen Schriftsatz zur jeweiligen Akte hinzufügen, der sogleich für alle Nutzer der Akte sichtbar ist. Auch die Akteneinsicht für die Beteiligten in die elektronische Gerichtsakte erfolgt ohne Verzögerung des Verfahrens über ein sogenanntes Akteneinsichtsportal in elektronischer Form.

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