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Stadt Rottweil muss AfD Stadthalle am 15.9.2017 überlassen

Datum: 05.09.2017

Kurzbeschreibung: PM  05.09.2017

Das Verwaltungsgericht hat die Stadt Rottweil im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem AfD-Kreisverband ihre Stadthalle am Freitag, den 15.9.2017 von 19 - 23 Uhr im Rahmen ihrer allgemeinen Geschäfsbedingungen zu überlassen. Soweit die AfD in erster Linie eine Überlassung der Stadthalle am 18.9.2017 begehrt hatte, wurde ihr Antrag auf einstweilige Anordnung hingegen abgelehnt. Der entsprechende Beschluss wurde den Beteiligten heute übermittelt (VG Freiburg, Beschluss vom 4.9.2017 - 1 K 7303/17 ).

Das Gericht führte im Wesentlichen aus, die Überlassung einer öffentlichen Einrichtiung liege im pflichtgemäßen Auswahlermessen der Stadt, die im Rahmen dieses Ermessens auch den Prioritätsgrundsatz berücksichtigen, nämlich darauf abstellen dürfe, dass die Halle an dem begehrten Termin bereits zuvor wirksam einem anderen Nutzer überlassen worden sei und daher nicht zur Verfügung stehe.

Für den 18.9.2017 habe die Stadt nachvollziehbar und durch Aktenvermerke, e-mail-Korrespondenz und Belegungspläne bestätigt dem Gericht darlegen können, dass die Halle bereits vor Antragstellung der AfD wirksam für die Durchführung eines Gymnastikkurses an diesem Tag vergeben worden sei.

Das Gericht folgte der Stadt jedoch nicht, soweit diese gegenüber der von der AfD hilfsweise für den 15.9.2017 angestrebten Nutzung der Stadthalle eingewandt hatte, die Halle sei für den 16.9.2017 ab 15 Uhr für eine große Hochzeit mit 400 Gästen vermietet. Das Gericht führte demgegenüber vielmehr aus, es sei weder von der Stadt substantiiert dargelegt noch aufgrund sonstiger Umstände für das Gericht ersichtlich, dass die Halle deshalb auch schon am Vortag (15.9.2017) unabdingbar für Aufbau- und Vorbereitungsarbeiten zur Verfügung stehen müsse,.

 

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt kann dagegen binnen zwei Wochen nach Zustellung des Beschlusses Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim erheben.

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