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Rechtsstreit um die Zukunft der Waldorfschule Dachsberg im Landkreis Waldshut geht weiter

Datum: 30.07.2026

Kurzbeschreibung: PM 18/2026 vom 30.07.2026

Rechtsstreit um die Zukunft der Waldorfschule Dachsberg im Landkreis Waldshut geht weiter

Das vom Trägerverein der Waldorfschule Dachsberg angestrengte Eilverfahren (2 K 4239/26) gegen die drohende Schließung der Schule zum Ende dieses Schuljahres wird fortgesetzt. 

Das Eilverfahren ging erst Mitte Juli 2026 beim Verwaltungsgericht Freiburg ein und wurde bereits kurz darauf auf beiderseitigen Wunsch der Beteiligten ruhend gestellt, da diese außergerichtliche Vergleichsgespräche führten. Diese Vergleichsbemühungen sind nun offenbar gescheitert. Das Regierungspräsidium Freiburg hat gestern (am 29.07.2026) telefonisch angekündigt, dass es das Verfahren wieder anrufen wird. Ein entsprechender Schriftsatz ist heute (am 30.07.2026) beim Verwaltungsgericht eingegangen. Infolge des Wiederanrufs wird das Eilverfahren fortgesetzt. 

Gegenstand des Eilverfahrens ist ein Bescheid des Regierungspräsidium Freiburg vom 24.06.2026. In diesem wurde der Waldorfschule Dachsberg die für den Betrieb einer Privatschule erforderliche Genehmigung mit Wirkung zum 30.07.2026 entzogen und der Sofortvollzug dieser Entscheidung angeordnet. Dadurch darf die Waldorfschule Dachsberg ab Ende Juli 2026 nicht mehr betrieben werden. Dagegen wendet sie sich mit einem Eilantrag, der darauf zielt, dass die Schule vorläufig weiterbetrieben werden darf, bis im sogenannten gerichtlichen Hauptsacheverfahren endgültig über die Rechtmäßigkeit des Entzugs der Privatschulgenehmigung entschieden ist. 

Die für das Verfahren zuständige 2. Kammer des Verwaltungsgerichts hat die Beteiligten gestern mit einer schriftlichen Mitteilung über den weiteren Zeitplan informiert: Angesichts der nun gebotenen Eile wurde der Antragsteller aufgefordert, den Antrag möglichst umgehend, spätestens bis zum 09.08.2026, zu begründen. Sobald die Antragsbegründung vorliegt, erhält der Antragsgegner – wie üblich – die Gelegenheit zur Stellungnahme in einer entsprechend kurzen Frist. Das Verfahren wird daher voraussichtlich nicht vor Mitte August entscheidungsreif sein. Angesichts des sehr umfangreichen Aktenmaterials und der Tragweite des Falles wird das Gericht einige Tage für die Entscheidung benötigen. Das Gericht will bis Anfang September 2026 eine Entscheidung treffen, damit jedenfalls rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn im neuen Schuljahr 2026/2027 Klarheit darüber herrscht, ob die Waldorfschule Dachsberg geschlossen bleibt.