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Gemeinschaftsschule für die Gemeinde Lenzkirch?
Datum: 03.12.2014
Kurzbeschreibung: Hinweis auf Gerichtstermin
Am kommenden
Dienstag, 9. Dezember 2014, um 10.00 Uhr
im
Verwaltungsgericht Freiburg,
Habsburgerstraße 103, 79104 Freiburg
Sitzungssaal VII, 5. OG, Raum Nr. 528,
verhandelt die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg über die Klage der Gemeinde Lenzkirch gegen das Land Baden-Württemberg auf Zustimmung zur Änderung der bestehenden Grund- und Werkrealschule in eine Gemeinschaftsschule (2 K 587/12). Das Regierungspräsidium Freiburg hatte die Genehmigung abgelehnt, weil eine Gemeinschaftsschule nach § 8a SchulG mindestens zweizügig sein müsse und dies eine langfristige Prognose von mindestens 40 Schülerinnen und Schülern in den Eingangsklassen erfordere, diese Voraussetzungen aber bei der Gemeinde Lenzkirch nicht gegeben seien. Die Gemeinde tritt dieser Auffassung entgegen.