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Verbot des "Autonomen Straßenfests" am 1. Mai 2012

Datum: 11.03.2013

Kurzbeschreibung: Hinweis auf Gerichtstermin


Am kommenden
Donnerstag, den 14. März 2013, um 14:30 Uhr
im Verwaltungsgericht Freiburg,
Habsburgerstraße 103, 79104 Freiburg
Sitzungssaal VII, 5. OG, Raum Nr. 528


wird die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg über mehrere Klagen mündlich verhandeln, mit denen die Kläger die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Verbotsverfügung der Stadt Freiburg - Amt für öffentliche Ordnung - begehren.

Die Stadt hatte vor ca. einem Jahr zum Schutz der Anwohner und der Zugänglichkeit des öffentlichen Straßenraums für die Zeit vom 28.4.2012 - 2.5.2012 polizeirechtlich verboten, im Bereich Adler-/ Belfort-/ Wilhelm-/ Gretherstraße und Im Grün in Freiburg auf öffentlichem Straßengelände und auf Privatgelände mit Auswirkung auf den öffentlichen Raum Musik darzubieten, Alkohol auszuschenken, die öffentliche Straße zu sperren und Bühnen, Stände usw. aufzubauen sowie sonstige Darbietungen aufzuführen (Az: 4 K 1023/12).

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