In einem Güteverfahren (GR 7 K 6280/25) beim Verwaltungsgericht Freiburg haben sich Anwohner/innen der Ekkebertstraße und die Stadt Freiburg auf verschiedene verkehrsregelnde Maßnahmen und auf die einvernehmliche Beendigung eines gerichtlichen Eilverfahrens (4 K 6022/25) geeinigt.
In dem Eilverfahren hatte sich ein Anwohner gegen die im Zuge der Sanierung und Teilsperrung der Kappler Straße für die Ekkebertstraße von der Stadt getroffenen verkehrsrechtlichen Anordnungen gewandt (zu den Bauarbeiten in der Kappler Straße siehe die Mitteilung der Stadt unter https://www.freiburg.de/pb/2332255.html). Ein Teil des Verkehrs nutzt die Ekkebertstraße während der Sperrung der Kappler Straße als Umleitungsstrecke. Die Stadt hatte deswegen die verkehrsberuhigte Zone („Spielstraße“) im östlichen Bereich der Ekkebertstraße aufgehoben. Stattdessen hatte sie für die gesamte Straße eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h und für mehrere Parkplätze ein Halteverbot angeordnet. Im Zuge des gerichtlichen Verfahrens fand beim Verwaltungsgericht Freiburg ein von einer Güterichterin moderiertes Güteverfahren statt. Die darin nun getroffene Einigung sieht mehrere Maßnahmen zur Verringerung der Belastung der Anwohner/innen und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit vor, welche größtenteils bereits verwirklicht sind:
So ist nun in der Ekkebertstraße das Fahren mit Lastkraftwagen oder Bussen verboten. Ausschilderungen der Ekkebertstraße als Umleitungsstrecke wurden entfernt. Zwei Geschwindigkeitsmesstafeln (mit Tempoanzeige) sollen die Autofahrer zusätzlich auf die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h hinweisen. Weitere Maßnahmen betreffen den Bereich der Einmündung des Ebneter Weges, welcher auch von vielen Schulkindern genutzt wird. Zum Schutz des Fußgänger- und Fahrradverkehrs wurde dort die Geschwindigkeit auf 10 km/h beschränkt. Zudem wurden Warnschilder „Achtung Kinder“ aufgestellt. Die Stadt hat außerdem versichert, dass sie soweit wie möglich dafür Sorge tragen wird, dass die Bauarbeiten der derzeitigen Bauphase möglichst schnell beendet sind, und dass der östliche Bereich der Ekkebertstraße dann wieder als „Spielstraße“ ausgewiesen werden wird.
Als Teil der Einigung im Güteverfahren hat der Anwohner, der den Eilantrag beim Gericht eingereicht hatte, zugesagt, diesen Antrag für erledigt zu erklären und beim Regierungspräsidium Freiburg eingelegte Widersprüche gegen verkehrsrechtliche Anordnungen für die Ekkebertstraße zurückzunehmen.
Informationen zu den vom Verwaltungsgericht Freiburg angebotenen Güteverfahren finden sich auf der Homepage des Gerichts unter „Themen und Aktuelles“.