Pressemitteilung 19/26 Freiburg,
20.08.2026
Umleitung durch Konstanz-Wollmatingen bleibt bestehen
Die infolge der Sperrung eines Teilabschnitts der Umgehungsstraße L 221 (Nordumfahrung Wollmatingen) angeordnete Umleitung durch
die Litzelstetter Straße in Konstanz-Wollmatingen bringt voraussichtlich keine unzumutbaren Beeinträchtigungen der Anwohner mit
sich. Dies hat das Verwaltungsgericht mit zwei Beschlüssen vom 12.08.2026 entschieden, mit denen es Eilanträge von Anwohnern
gegen die Umleitung ablehnte (6 K 3976/26 und 6 K 4250/26).
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