Pressemitteilung vom 26. Mai 2025
Erfolgloser Eilantrag gegen überwiegend vegetarische Schulverpflegung
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat einen Eilantrag von Eltern (Antragsteller) zurückgewiesen, mit dem diese erreichen wollten, dass
ihrer Tochter an sämtlichen Tagen ein Schulessen mit Fleisch oder Fisch zur Verfügung gestellt wird (Beschluss vom 16.05.2025 - 2
K 1477/25 -). Zur Zeit besteht das Schulessen, das von dem Schulträger an vier Tagen an der von der Tochter der Antragsteller (im Raum
Konstanz) besuchten Ganztagsschule bereitgestellt wird, an drei Tagen aus vegetarischer bzw. veganer Kost. Nur an einem Tag wird ein
Fleisch- oder Fischangebot bereitgehalten.
Zur Begründung verneinte das Gericht bereits die Eilbedürftigkeit für eine Entscheidung. Die Antragsteller hatten diese auf
eine drohende Mangelernährung der Tochter gestützt. Das Gericht führte im Wesentlichen aus, der Vortrag der Antragsteller,
dass ihrer Tochter ein Ernährungsmangel drohe, sei fernliegend, zumal sie im Rahmen der von der Schule nicht abgedeckten Mahlzeiten
selbst für ein fleischhaltiges Nahrungsmittelangebot sorgen und im Übrigen ihrer Tochter vorbereitetes Essen mitgeben
könnten.
Im Hinblick auf eine von den Antragstellern vorgetragene Nahrungsmittelunverträglichkeit ihrer Tochter verwies das Gericht darauf,
dass für die Tochter keine Verpflichtung bestehe, am Schulessen teilzunehmen, und außerdem bei
Nahrungsmittelunverträglichkeit ein individuelles Angebot unterbreitet werden könne.
Darüber hinaus komme dem Schulträger bei der Bereitstellung und näheren Ausgestaltung eines Mittagessens ein
Gestaltungsspielraum zu.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Antragsteller können innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der
Entscheidung Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen.